RS Vwgh 1989/4/27 88/09/0169

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Veröffentlicht am 27.04.1989
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs1;

Rechtssatz

Die Nichterteilung eines "Vermittlungsauftrages" hätte der bf Firma erst dann zum Nachteil gereichen können, wenn die belangte Behörde ihr mitgeteilt hätte, dass die Stellung einer den von der bf Firma gestellten (zulässigen) Bedingungen entsprechende (konkrete) Ersatzkraft möglich sei (Hinweis auf E 1.3.1989, 88/09/0152).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988090169.X01

Im RIS seit

12.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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