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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs1;Rechtssatz
Die Nichterteilung eines "Vermittlungsauftrages" hätte der bf Firma erst dann zum Nachteil gereichen können, wenn die belangte Behörde ihr mitgeteilt hätte, dass die Stellung einer den von der bf Firma gestellten (zulässigen) Bedingungen entsprechende (konkrete) Ersatzkraft möglich sei (Hinweis auf E 1.3.1989, 88/09/0152).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988090169.X01Im RIS seit
12.12.2006