Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0289 E 18. Februar 1988 VwSlg 12644 A/1988 RS 1 Stammrechtssatz Bei Fehlen auch nur eines der beiden Tatbestandelemente, an die die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung geknüpft ist (Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes, wichtige öffentliche oder gesamtwirtschaftliche Interessen), ist d... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0012 E 30. April 1987 RS 1 Stammrechtssatz Lehnt der Arbeitgeber von vornherein die Zuteilung von Ersatzkräften durch das Arbeitsamt ab, so vermag der VwGH die Nichterteilung der Beschäftigungsbewilligung an einem vom Arbeitgeber beantragten ausländischen Arbeitnehmer nicht als rechtswidrig zu ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §21;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z10;
Rechtssatz: Die Nichtzugehörigkeit zu einer nach Gattungsmerkmalen umschriebenen Personengruppe (hier: Leistungsbezieher bzw. Anspruchsberechtigte nach dem AlVG) als Begründungselement für das Nichtvorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen nach § 4 Abs 1 AuslBG stellt KEINEN persönlichen Umstand iSd § 21... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Lehnt der Arbeitgeber die Stellung einer Ersatzkraft aus Gründen ab, die nicht von vornherein als nicht in den objektiven Notwendigkeiten seines Unternehmens begründet angesehen werden können (hier: gesellschaftsrechtliche Verflechtung mit einem ausländischen Unternehmen, dessen Arbeitnehmer der beantragte Ausländer ist,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §21;AuslBG §4 Abs1;AVG §8;
Rechtssatz: Das Recht zur Antragstellung und die uneingeschränkte Parteistellung im Verfahren über die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung kommt nur dem Arbeitgeber zu. Der Ausländer hat iSd § 21 AuslBG lediglich beschränkte Parteistellung, als es sich um seine die Entscheidung über ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §11;AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Die zu § 4 Abs 1 AuslBG im Bewilligungsverfahren entwickelte Judikatur kann wegen des Rechtszusammenhanges mit § 11 AuslBG auch im Verfahren zur Ausstellung einer Sicherungsbescheinigung herangezogen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988090001.X02 ... mehr lesen...
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Norm: AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0177 E 22. Oktober 1987 RS 1 Stammrechtssatz Es ist das Recht jedes Arbeitgebers, sofern er dabei nicht gegen zwingendes Recht verstößt, die Anforderungen festzusetzen, die er an eine von ihm zu beschäftigende Person stellt. Finden diese Anforderungen in objektiven Notwendigkeiten des Unternehm... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Lehnt der Arbeitgeber die Vermittlung von Ersatz(arbeits)kräften mit der
Begründung: ab, zu dem ausl Arbeitnehmer bestünde ein besonderes Vertrauensverhältnis, und erfolgt im Verwaltungsverfahren kein hinreichend substantiiertes Vorbringen, wonach diese Anforderung in objektiven Notwendigkeiten des Unternehmens des Arbeit... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z7;AVG §68 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Berechtigung zur Beschwerdeführung ist zu verneinen und die Beschwerde gem § 34 Abs 1 VwGG zurückzuweisen, wenn der Bf keinen Anspruch auf Sachentscheidung durch die belangte Behörde hatte, weil dieser die Rechtskraft e... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0142 E 8. September 1987 RS 1 Stammrechtssatz Die Merkmale "Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes" müssen mangels anderer Anhaltspunkte durch die allgemeinen arbeitsmarkpolitischen Ziele des Ausländerbeschäftigungsgesetzes interpretiert werden. Diese Klausel ermöglicht eine arbeitsmarktpoliti... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Wird die Partei im Berufungsverfahren in ihrer Stellungnahme ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie die angebotenen Ersatzkräfte (hier: für die Tätigkeit in einem Obst- und Gemüsegeschäft) mangels entsprechender Vorkenntnisse nicht eingestellt habe, bestreitet sie die Fähigkeit der vermittelten Ersatzkräfte. In diesem... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0051 E 2. Juli 1987 VwSlg 12507 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Die im Schlussteil des § 4 Abs 1 AuslBG erwähnten wichtigen öffentlichen oder gesamtwirtschaftlichen Interessen kommen erst zum Tragen, wenn feststeht, für welche Beschäftigung KONKRET die Bewilligung beantragt wurde und ob die Lage un... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6;AVG §58 Abs2;AVG §60;
Rechtssatz: Das (erschwerte) "Kontingentüberschreitungsverfahren" gem § 4 Abs 6 AuslBG setzt voraus, dass die beantragte Beschäftigung unter den Geltungsbereich einer Kontingentverordnung fällt und dieses Kontingent im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung bereis ausges... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3;AuslBG §4 Abs5;AuslBG §4 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0122 E 8. September 1987 RS 1 Stammrechtssatz Soweit Kontingente für die Beschäftigung von Ausländern (§ 12 AuslBG) festgesetzt sind, ist - innerhalb des Kontingentes - gem § 4 Abs 5 AuslBG ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. In diesem Fall entfa... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Die Erklärung eines Gesellschafters der bfr Partei (hier: GesmbH), keine Ersatzkräfte einstellen zu wollen, kann der bfr Partei nicht zugerechnet werden, wenn er nicht dessen vertretungsbefugtes Organ ist und auch keine rechtsgeschäftliche Bevollmächtigung vorliegt. European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AVG §45 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0164 E 25. November 1987 RS 2 Stammrechtssatz Eine Beweisführung, ob für die Beschäftigung wenigstens ein bestimmter Inländer oder im gegebenen Zusammenhang ein einem Inländer gleichgestellter oder begünstigt zu behandelnder Ausländer zur Verfügung steht, ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §12;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6;
Rechtssatz: Sowohl die Zuständigkeit zur Erledigung als auch die materiellrechtlichen Voraussetzungen für die Beurteilung eines Antrages auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung sind verschieden, je nachdem, ob ein gem § 12 AuslBG festgesetztes behördliches Kontingent, das die beantragte Beschäftigung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6;AVG §58 Abs2;AVG §60;
Rechtssatz: Ein Begründungsmangel bezüglich der Anwendungsvoraussetzungen des § 4 abs 6 AuslBG macht die Prüfung der hievon abhängigen weiteren Frage des Vorliegens der Tatbestandsvoraussetzungen nach § 4 Abs 1 leg cit entbehrlich. Schlagworte Be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AVG §16 Abs1;
Rechtssatz: Einem Aktenvermerk muss zu entnehmen sein, mit wem die Behörde das festgehaltene Gespräch (hier: über die Besetzung der Dienststelle und den Fortfall des Interesses an der Beschäftigung des Ausländers für den um Beschäftigungsbewilligung angesucht worden war) geführt hat, um beurtei... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Die Behörde hat bei der ihr durch § 4 Abs 1 AuslBG übertragenen Beurteilung, ob eine Beschäftigungsbewilligung zu erteilen oder nicht zu erteilen ist, jedenfalls von der im Einzelfall angestrebten Beschäftigung auszugehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987090266.X01... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Selbst dann, wenn die besonderen Anforderungen, die die bf Partei an die Tätigkeit "Serviererin" im Hinblick auf besondere Sprachkenntnisse (hier: serbokroatisch oder türkisch) gestellt hat, objektiv berechtigt sein sollten, muss die Stellung von diesen Anforderungen entsprechenden Ersatzkräften nicht von vornherein als ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AVG §45 Abs3;
Rechtssatz: Wenn der Bewilligungswerber in seiner Berufung ausdrücklich das bereits im erstinstanzlichen Verfahren geäußerte Interesse an der Zuweisung von befähigten, geeigneten und gewillten Ersatzkräften aufrechterhält, ist er nicht verpflichtet, in seiner Stellungnahme zu einem Schreiben de... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Bei Fehlen auch nur eines der beiden Tatbestandelemente, an die die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung geknüpft ist (Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes, wichtige öffentliche oder gesamtwirtschaftliche Interessen), ist den Arbeitsämtern die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung verwehrt. ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Für die Prüfung der Frage, ob Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes die konkrete Beschäftigung zulassen, reicht die laut Computerausdruck vorgenommene Ersatzkraftstellung von vierzehn namentlich genannten Arbeitssuchenden nicht aus, wenn sich der Aktenlage nicht entnehmen lässt, aus welchem Grund ein Arbeitsverhältnis ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Die Beweisführung, ob die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes die konkrete (beantragte) Beschäftigung zulässt, erübrigt sich dann, wenn seitens des Arbeitgebers die Stellung jeder Ersatzkraft von vornherein abgelehnt wird und eine den (objektiv berechtigten) Anforderungen an die beantragte Tätigkeit entsprechende Ers... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z11;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, ob die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes diese konkrete Beschäftigung des für sie in Aussicht genommenen Ausländers zulässt, ist die Feststellung, dass der beantragte Ausländer noch keine entsprechenden Dienstverhältnisse in Österreich nachweisen kann, auf Grund der... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3;AuslBG §4 Abs5;AuslBG §4 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0122 E 8. September 1987 RS 1 Stammrechtssatz Soweit Kontingente für die Beschäftigung von Ausländern (§ 12 AuslBG) festgesetzt sind, ist - innerhalb des Kontingentes - gem § 4 Abs 5 AuslBG ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. In diesem Fall entfa... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Lehnt der Arbeitgeber die Stellung jeder Ersatzkraft von vornherein ab, mangelt es an einer der beiden gem § 4 Abs 1 AuslBG rechtserheblichen Tatsachen als Voraussetzung für eine Erteilung der begehrten Beschäftigungsbewilligung (Hinweis auf E 30.4.1987, 87/09/0012) European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AVG §45 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0164 E 25. November 1987 RS 2 Stammrechtssatz Eine Beweisführung, ob für die Beschäftigung wenigstens ein bestimmter Inländer oder im gegebenen Zusammenhang ein einem Inländer gleichgestellter oder begünstigt zu behandelnder Ausländer zur Verfügung steht, ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Ein vom Bewilligungswerber "subjektiv empfundener Arbeitskräftemangel ..." (vom Arbeitsamt wurden hier geeignete inländische Arbeitskräfte vermittelt) rechtfertigt nicht die Beschäftigung einer bestimmten ausländischen Arbeitskraft. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:19870... mehr lesen...