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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §19 Abs8;Rechtssatz
Eine Begrenzung der zulässigen Dauer eines Au-Pair-Verhältnisses kennt die Rechtsordnung nicht. Eine Verlängerung der Beschäftigungsbewilligung ist daher zulässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988090161.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
10.08.2009