RS Vwgh 1988/10/20 88/09/0074

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Veröffentlicht am 20.10.1988
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs1;
AuslBG §4 Abs3;

Rechtssatz

An der Systematik des § 4 AuslBG ergibt sich, dass der Generalklausel des § 4 Abs 1 AuslBG eine selbstständige Bedeutung neben den (speziellen, in § 4 Abs 3 Z 1 - 14 AuslBG taxativ aufgezählten) Bewilligungsvoraussetzungen des § 4 Abs 3 AuslBG zukommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988090074.X01

Im RIS seit

07.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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