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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §4 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage, ob die nach dem Spruch auf § 4 Abs 1 AuslBG gestützte Nichterteilung einer Beschäftigungsbewilligung im Hinblick auf die Anführung eines weiteren Versagungstatbestandes (hier: § 4 Abs 3 Z 4 AuslBG) in der Begründung auch als normativer Ausspruch iSd der letztgenannten Vorschrift anzusehen ist.
Schlagworte
Spruch und BegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988090167.X01Im RIS seit
12.12.2006