Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/17 90/09/0177 2 Stammrechtssatz Die Beurteilung des Einzelfalles in der Richtung, ob die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung zuläßt, ist auf Grund der Einführung des § 4b AuslBG im wes... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMFG §9 Abs1;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/25 91/09/0009 4 Stammrechtssatz Die Tätigkeit, die das Arbeitsamt in Durchführung der Arbeitsvermittlung zu entfalten hat, wird naturgemäß eine vielfältige und verschiedenartige sein, weil das Ziel der Arbeitsvermittlung j... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/18 88/09/0142 7 Stammrechtssatz Es ist das Recht jedes Arbeitgebers, die Anforderungen festzusetzen, die er an eine von ihm zu beschäftigende Person stellt, sofern er damit nicht gegen zwingendes Recht verstößt. Finden diese Anforderungen auch in objektiven Notwendigkeiten des Betriebe... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMFG §9 Abs1;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/25 91/09/0009 4 Stammrechtssatz Die Tätigkeit, die das Arbeitsamt in Durchführung der Arbeitsvermittlung zu entfalten hat, wird naturgemäß eine vielfältige und verschiedenartige sein, weil das Ziel der Arbeitsvermittlung j... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte der Beschwerdeführer, der in Graz ein italienisches Restaurant betreibt, am 20. September 1990 beim Arbeitsamt Graz für die am 17. Jänner 1960 geborene jugoslawische Staatsangehörige R für die berufliche Tätigkeit als Küchenhilfe mit einer monatlichen Entlohnung in Höhe von 8.500 S brutto die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975 (AuslBG), beantragt. Dieser Antrag war ... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die beschwerdeführende Partei, die in Wien eine Kunststoff- und Metallwarenfabrik betreibt, am 17. Mai 1990 beim Arbeitsamt Handel-Transport-Verkehr und Landwirtschaft in Wien, für den am 20. Juli 1959 geborenen polnischen Staatsangehörigen T für die berufliche Tätigkeit als Lagerarbeiter mit einer Entlohnung von 70 S pro Stunde die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/197... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte der Beschwerdeführer, der in Graz ein italienisches Restaurant betreibt, am 20. September 1990 beim Arbeitsamt Graz für die am 17. Jänner 1960 geborene jugoslawische Staatsangehörige R für die berufliche Tätigkeit als Küchenhilfe mit einer monatlichen Entlohnung in Höhe von 8.500 S brutto die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975 (AuslBG), beantragt. Dieser Antrag war ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §3 Abs1;AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/17 90/09/0115 2 Stammrechtssatz Ohne einen dem Arbeitsamt erteilten Vermittlungsauftrag kann keinesfalls davon als feststehend ausgegangen werden, daß sich unter den dort gemeldeten Arbeitssuchenden keine für den Betrieb des Arbeitgebers gewillten und geeigneten Arbeitsk... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMFG §9 Abs1;AuslBG §4 Abs1 Z9;AuslBG §4b idF 1990/450;VwRallg;
Rechtssatz: Aus der Rechtslage (§ 9 Abs 1 AMFG, § 4b AuslBG idF 1990/450) erhellt, daß der Gesetzgeber dem Begriff "vermitteln" iSd § 4b AuslBG einen spezifischen Bedeutungsinhalt zuordnete, den er bereits in § 9 Abs 1 AMFG - wi... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §32 Abs1 idF 1990/450;AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber bedient sich in der Bestimmung des § 32 Abs 1 AuslBG jener Rechtsetzungstechnik (arg.:...."ist eine Beschäftigungsbewilligung ohne Prüfung der Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zu erteilen"), mit der in der Gesetzessprache typischerweise eine Behördenzuständigkeit zur En... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMFG §9 Abs1;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450;
Rechtssatz: Die Tätigkeit, die das Arbeitsamt in Durchführung der Arbeitsvermittlung zu entfalten hat, wird naturgemäß eine vielfältige und verschiedenartige sein, weil das Ziel der Arbeitsvermittlung je nach Lage des Falles jeweils durch sehr verschiedene Maßnahmen zu ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMFG §9 Abs1;AuslBG §4 Abs1 Z9;AuslBG §4b idF 1990/450;VwRallg;
Rechtssatz: Aus der Rechtslage (§ 9 Abs 1 AMFG, § 4b AuslBG idF 1990/450) erhellt, daß der Gesetzgeber dem Begriff "vermitteln" iSd § 4b AuslBG einen spezifischen Bedeutungsinhalt zuordnete, den er bereits in § 9 Abs 1 AMFG - wi... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, die in Wien ein Restaurant betreibt, hatte mit ihrem Antrag vom 9. August 1989 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste - Gastgewerbe um Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975 in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 231/1988 (AuslBG), für den indischen Staatsangehörigen K für die Tätigkeit als Abwäscher ersucht. Spezielle Kenntnisse oder ein (besonderes) Ausbildungserfordernis wurden in diesem Antrag ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die in K den Handel mit Lebensmitteln und mit Waren aller Art betreibt, stellte am 20. August 1990 beim Arbeitsamt Bludenz den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz für den türkischen Staatsangehörigen A für die Tätigkeit als Arbeiter. Dieser Antrag wurde vom genannten Arbeitsamt mit Bescheid vom 27. August 1990 im wesentlichen mit der Begründung: abgelehnt, daß in Anbetracht des hohen Gastarbeiteranteils in ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, die in Wien ein Restaurant betreibt, hatte mit ihrem (undatierten) Antrag beim Arbeitsamt Persönliche Dienste - Gastgewerbe um Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975 in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 231/1988 (AuslBG), für den indischen Staatsangehörigen A für die Tätigkeit als Schankhilfe ersucht. Als spezielle Kenntnisse bzw. (besonderes) Ausbildungserfordernis gab die beschwerdeführende ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Arbeitsamtes Persönliche Dienste - Gastgewerbe vom 9. November 1989 wurde der von der beschwerdeführenden Partei, die in Wien ein Restaurant betreibt, als Arbeitgeber eingebrachte Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den jugoslawischen Staatsangehörigen A als Koch (die zweite Berufsangabe "Geschäftsführer" ist am Originalantrag durchgestrichen) gemäß § 4 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975 in der Fassung der Novelle BGBl.... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §3 Abs1;AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/25 89/09/0148 1 Stammrechtssatz Bei Fehlen auch nur eines der beiden in § 4 Abs 1 AuslBG genannten Tatbestandsmerkmale ist den Arbeitsämtern die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung verwehrt. European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §3 Abs1;AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/25 89/09/0148 1 Stammrechtssatz Bei Fehlen auch nur eines der beiden in § 4 Abs 1 AuslBG genannten Tatbestandsmerkmale ist den Arbeitsämtern die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung verwehrt. European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §3 Abs1;AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Ohne einen dem Arbeitsamt erteilten Vermittlungsauftrag kann keinesfalls davon als feststehend ausgegangen werden, daß sich unter den dort gemeldeten Arbeitssuchenden keine für den Betrieb des Arbeitgebers gewillten und geeigneten Arbeitskräfte befunden hätten (Hinweis E 22.2.1990, 89/09/0120). Die private... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §3 Abs1;AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/25 89/09/0148 1 Stammrechtssatz Bei Fehlen auch nur eines der beiden in § 4 Abs 1 AuslBG genannten Tatbestandsmerkmale ist den Arbeitsämtern die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung verwehrt. European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §3 Abs1;AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Im AuslBG fehlt jeglicher Hinweis dafür, daß für den Fall der Beantragung einer Beschäftigungsbewilligung für eine - nicht in der Geschäftsführertätigkeit bestehende - Tätigkeit eines Ausländers (hier: als Koch) - dem die Stellung eines geschäftsführenden Gesellschafters zukommt (hier: 20 Prozentiger Gesc... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Auch ein österreichischer Koch müßte grundsätzlich für die Zubereitung von (hier: nicht näher spezifizierten) "Balkanspezialitäten" ("serbo-kroatische Küche") im Hinblick auf die geschichtlich und durch die geographische Nähe erklärbaren zahlreichen Einflüsse der jugoslawischen auf die österreichische Küche und die dadur... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990090114.X01 Im RIS seit 17.01.1991 mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §3;AuslBG §4 Abs1;GmbHG §15; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0267 E 18. Februar 1988 VwSlg 12642 A/1989 RS 6 Stammrechtssatz Auch ein Geschäftsführer einer GesmbH kann Arbeitnehmer sein (Hinweis auf E 20.5.1980, 2397/79, VwSlg 10140 A/1980). European Case Law... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450;
Rechtssatz: Die Beurteilung des Einzelfalles in der Richtung, ob die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung zuläßt, ist auf Grund der Einführung des § 4b AuslBG im wesentlichen gleichartig zu lösen wie bisher auf Grund der ständigen Re... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, die in E eine Gärtnerei betreibt, beantragte mit Schreiben vom 13. April 1988 als Arbeitgeber beim Arbeitsamt Feldkirch für die türkische Staatsangehörige G für die berufliche Tätigkeit als Hilfskraft ohne spezielles Bildungserfordernis die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975 (AuslBG). Als Entlohnung für die beantragte Saisonbeschäftigung wurden S 45,-- pro Stunde brutto angegeben. Mit ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z4 idF 1988/231;AuslBG §8 Abs1;AuslBG §9 Abs2 litc;
Rechtssatz: Das in § 8 Abs 1 AuslBG normierte Gleichbehandlungsgebot stellt auf die Betriebsverhältnisse des (antragstellenden) Arbeitgebers, nicht aber auf die Verhältnisse am Arbeitsmarkt schlechthin ab. Daraus läßt sich nicht ableiten, § 4 Abs 3 Z 4 AuslBG erfasse ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z4 idF 1988/231;
Rechtssatz: Das österreichische Arbeitsrecht räumt im allgemeinen mangels einer entsprechenden Differenzierung ausländischen Arbeitnehmern einen Anspruch auf die gleichen Lohnbedingungen und Arbeitsbedingungen wie inländischen Arbeitnehmern ein (Hinweis Schnorr, Kommentar zum Ausländerbeschäftigungsges... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z4 idF 1988/231;
Rechtssatz: Bietet der Arbeitgeber dem beantragten ausländischen Arbeitnehmer für die beabsichtigte Tätigkeit den durch Rechtsvorschriften gebotenen (hier: kollektivvertraglichen) Mindestlohn an, so erfüllt der Umstand, daß hiefür auf dem (maßgeblichen) Arbeitsmarkt höhere Entgelte bezahlt werden, nich... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §8 Abs2;
Rechtssatz: Aus der Bestimmung des § 8 Abs 2 erster Satz AuslBG ergibt sich, daß im Fall der Betriebseinschränkung bzw drohenden Kurzarbeit ausländische Arbeitnehmer vor inländischen Arbeitnehmern zu kündigen sind. Damit bringt der Gesetzgeber einen bedeutsamen Schutzzweck des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, nämlich ... mehr lesen...