RS Vwgh 1988/9/1 88/09/0059

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Veröffentlicht am 01.09.1988
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs1;

Rechtssatz

Solange die Nachfrage des ASt nach geeigneten Arbeitskräften die Zahl der zur Verfügung stehenden Ersatzkräfte übersteigt und der ASt alle ihm vermittelten und geeigneten Kräfte auch eingestellt hat, kann durch die Erteilung der beantragten Beschäftigungsbewilligung keiner im Arbeitslosengeldbezug stehenden Person die Eingliederung in den Arbeitsprozess unmöglich gemacht werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988090059.X01

Im RIS seit

07.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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