RS Vwgh 1989/1/19 87/09/0279

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Veröffentlicht am 19.01.1989
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs1;
AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §56;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Annahme, daß jeder Koch chinesischer Herkunft imstande ist, jede provinzspezifische chinesische Spezialität zuzubereiten und er daher auch geeignet ist, jede Nachfrage nach einem Koch mit derartigen Spezialkenntnissen zu befriedigen, stützt sich nicht auf Tatsachen, die ganz allgemein und daher auch für den zur Rechtskontrolle berufenen VwGH offenkundig sind und hinsichtlich derer daher ein Ermittlungsverfahren und konkrete Feststellungen entbehrlich sind.

Schlagworte

Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit Sachverhaltsermittlung Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987090279.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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