Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Die "Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes" (§ 4 Abs 1 AuslBG) schränkt die Vertragsfreiheit des Arbeitgebers in Bezug auf die Gestaltung des Entgeltes nicht über die sonst in der Rechtsordnung (insb im Arbeitsrecht) vorgesehenen Beschränkungen hinausgehend ein. Bietet der Arbeitgeber für eine Beschäftigung ein knapp ü... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Die "Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes" (§ 4 Abs 1 AuslBG) läßt eine Beschäftigung dann zu, wenn der Arbeitgeber - unter Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen (insb des Arbeitsrechtes) - seine Nachfrage nach einer Arbeitskraft für eine bestimmte Beschäftigung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §13 Abs1;AuslBG §14 Abs1;AuslBG §14 Abs2;AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0003 3 Stammrechtssatz Die in § 13 Abs 1 und § 14 Abs 1 AuslBG vorgesehenen Maßnahmen (vgl zu letzterer § 14 Abs 2 AuslBG) können bei Zutreffen der gesetzlichen Voraussetzungen sowohl für das gesamte Bundesgebiet als auch für ei... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1 idF 1975/218;AuslBG §4 Abs3 Z4 idF 1988/231; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0090 E 23. November 1989 RS 1 Stammrechtssatz Das zu den Tatbestandsvoraussetzungen gehörende rechtserhebliche Tatbestandsmerkmal des "Gegebenerscheinens der Gewähr" bedeutet, daß keine Umstände vorliegen dürfen, die für das in Aussicht genommene Besc... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Es ist das Recht jedes Arbeitgebers, die Anforderungen festzusetzen, die er an eine von ihm zu beschäftigende Person stellt, sofern er damit nicht gegen zwingendes Recht verstößt. Finden diese Anforderungen auch in objektiven Notwendigkeiten des Betriebes des Arbeitgebers ihre Grundlage, gehören sie zu den (gesetzlich) z... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z4 idF 1988/231;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0046 E 2. Juli 1987 RS 4 Stammrechtssatz Der Begriff der "ARBEITSBEDINGUNGEN" ist weit zu verstehen. Er erfaßt nicht bloß Hauptleistungen aus dem Arbeitsvertrag, also insbesondere das Entgelt und andere aus dem Arbeitsverhält... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §13;AuslBG §14;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3;B-VG Art18 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0003 2 Stammrechtssatz Bei der Ermittlung des Begriffsinhaltes der unbestimmten Gesetzesbegriffe wichtige öffentliche Interessen oder gesamtwirtschaftliche Interessen iSd § 4 Abs 1 AuslB... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, die in Wien den Kleinhandel mit Juwelen und Uhren betreibt, hatte mit ihrem (undatierten) Antrag beim Arbeitsamt Handel-Transport-Verkehr-Landwirtschaft um Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975 in der Fassung der Novelle, BGBl. Nr. 231/1988 (AuslBG), für die jugoslawische Staatsangehörige E für die Tätigkeit als Handelsarbeiterin ersucht. Spezielle Kenntnis oder ein (besonderes) Ausbildungser... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AVG §13a;
Rechtssatz: Weder das AuslBG noch eine andere Rechtsvorschrift begründen einen Rechtsanspruch der Parteien des Verwaltungsverfahrens gegenüber der Behörde, unterwiesen zu werden, was sie vorzubringen haben, damit ihrem Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG allenfalls ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0164 E 25. November 1987 RS 2 Stammrechtssatz Eine Beweisführung, ob für die Beschäftigung wenigstens ein bestimmter Inländer oder im gegebenen Zusammenhang ein einem Inländer gleichgestellter oder begünstigt zu behandelnder Ausländer zur Verfügung steht, der bereit und fähig ist, diese Beschäf... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0051 E 2. Juli 1987 VwSlg 12507 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Die im Schlussteil des § 4 Abs 1 AuslBG erwähnten wichtigen öffentlichen oder gesamtwirtschaftlichen Interessen kommen erst zum Tragen, wenn feststeht, für welche Beschäftigung KONKRET die Bewilligung beantragt wurde und ob die Lage un... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §3 Abs1;AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/25 89/09/0148 1 Stammrechtssatz Bei Fehlen auch nur eines der beiden in § 4 Abs 1 AuslBG genannten Tatbestandsmerkmale ist den Arbeitsämtern die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung verwehrt. European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, die eine Tischlerei betreibt, beantragte am 29. Dezember 1989 beim Arbeitsamt Bregenz für den am 27. März 1973 geborenen türkischen Staatsangehörigen A die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung als Tischler. Mit Bescheid vom 5. Jänner 1990 wurde dieser Antrag gemäß § 4 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) aus öffentlichen Interesse abgelehnt, weil in Anbetracht des hohen Gastarbeiteranteiles in Vorarlberg einem weiteren Zustrom an ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, die in F eine Gastwirtschaft betreibt, beantragte am 23. März 1989 beim Arbeitsamt Feldkirch zum einen für die am 1. April 1965 geborene türkische Staatsangehörige G zur Verwendung als Hilfskoch, zum anderen für den am 1. Jänner 1965 geborenen türkischen Staatsangehörigen K zur Verwendung als Koch die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung im Sinne des § 4 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG), BGBl. Nr. 218/1975. Mit den beiden Bescheid... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, die eine Tischlerei betreibt, beantragte am 11. September 1989 beim Arbeitsamt Bludenz für den am 25. Mai 1967 geborenen jugoslawischen Staatsangehörigen P die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung als Hilfsarbeiter. Mit Bescheid vom 18. September 1989 wurde dieser Antrag gemäß § 4 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) aus öffentlichen Interessen abgelehnt, weil in Anbetracht des hohen Gastarbeiteranteiles in Vorarlberg einem weiter... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/25 90/09/0057 1 Stammrechtssatz Im Grunde des § 4 Abs 1 AuslBG ist es zulässig, die Nichterteilung einer Beschäftigungsbewilligung auf einen zu hohen Ausländeranteil, der zu einer extremen Belastung der Infrastruktur bzw des Wohnungsmarktes führt, zu stützen. (Hinweis E 31.5.1990, 90/... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0051 E 2. Juli 1987 VwSlg 12507 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Die im Schlussteil des § 4 Abs 1 AuslBG erwähnten wichtigen öffentlichen oder gesamtwirtschaftlichen Interessen kommen erst zum Tragen, wenn feststeht, für welche Beschäftigung KONKRET die Bewilligung beantragt wurde und ob die Lage un... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1298/79 E 25. September 1979 RS 1 Stammrechtssatz Bei Beurteilung der Frage, ob eine Beschäftigungsbewilligung zu erteilen oder zu verweigern ist, hat die Behörde von der im Einzelfall angestrebten Beschäftigung des Ausländers auszugehen. (hier: Chinese als Küchengehilfe in China Restaurant) ... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Grunde des § 4 Abs 1 AuslBG ist es zulässig, die Nichterteilung einer Beschäftigungsbewilligung auf einen zu hohen Ausländeranteil, der zu einer extremen Belastung der Infrastruktur bzw des Wohnungsmarktes führt, zu stützen. (Hinweis E 31.5.1990, 90/09/0021) Im RIS seit 25.06.1990 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AVG §58 Abs2;AVG §60;AVG §67;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0003 7 Stammrechtssatz Die Beh hat - entsprechend ihrer aus den §§ 58, 60 und 67 AVG erfließenden Verpflichtung, ihren Bescheid zureichend, in einer einer nachprüfenden Rec... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AVG §58 Abs2;AVG §60;AVG §67;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0003 7 Stammrechtssatz Die Beh hat - entsprechend ihrer aus den §§ 58, 60 und 67 AVG erfließenden Verpflichtung, ihren Bescheid zureichend, in einer einer nachprüfenden Rec... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AVG §58 Abs2;AVG §60;AVG §67;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0003 7 Stammrechtssatz Die Beh hat - entsprechend ihrer aus den §§ 58, 60 und 67 AVG erfließenden Verpflichtung, ihren Bescheid zureichend, in einer einer nachprüfenden Re... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die nach ihren eigenen Angaben in ihrem Antrag in Wien am B-Markt (Stand 70) einen Obst- und Gemüsehandel betreibt, stellte am 8. März 1989 beim Arbeitsamt Handel-Transport-Verkehr-Landwirtschaft den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 128/1975 (AuslBG), für den türkischen Staatsangehörigen H für die Tätigkeit als "Hilfsarbeiter-Verkaufshelfer" mit einer Entlohnung von brutto S 1.800,-- pro Woch... mehr lesen...
Zur Vermeidung entbehrlicher Wiederholungen wird zur Vorgeschichte auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 14. September 1988, Zl. 88/09/0047, verwiesen. Mit diesem wurde der seinerzeit angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben; maßgebend hiefür war im wesentlichen, daß die für das seinerzeitige Verfahren entscheidenden Fragen, nämlich, 1. ob das von der beschwerdeführenden Partei für den benötigten Arbeitnehmer a... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, die ein Sägewerk betreibt, stellte beim Arbeitsamt Bludenz am 30. August 1989 den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den jugoslawischen Staatsangehörigen K (geboren am 13. Oktober 1960) als Sägehilfsarbeiter. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt Bludenz mit Bescheid vom 21. September 1989 gemäß § 4 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG), BGBl. Nr. 218/1975, im wesentlichen mit der Begründung: ab, in Anbetracht des hohen Gas... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, die ein Gasthaus betreibt, beantragte am 15. September 1989 beim Arbeitsamt Bregenz für den am 15. Jänner 1956 geborenen türkischen Staatsangehörigen B zur Verwendung als Koch die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung im Sinne des § 4 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG), BGBl. Nr. 218/1975. Mit Bescheid vom 22. September 1989 wies die Behörde erster Instanz mit Bezugnahme auf § 4 Abs. 1 AuslBG diesen Antrag im wesentlichen mit der Beg... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der ein Gartencenter betreibt, beantragte am 23. August 1989 beim Arbeitsamt Feldkirch für den am 20. Mai 1966 geborenen jugoslawischen Staatsangehörigen T zur Verwendung als Kraftfahrer und Gartenarbeiter die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung im Sinne des § 4 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG), BGBl. Nr. 218/1975. Mit Bescheid vom 1. September 1989 wies das Arbeitsamt Feldkirch gemäß § 4 Abs. 1 AuslBG diesen Antrag im wesentlichen mit de... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Entfall des § 4 Abs 3 Z 7 AuslBG (durch Art I Z 3 der Nov1988/231) bedeutet im wesentlichen, daß das Fehlen eines für den Aufenthalt des Ausländers (Fremden) erforderlichen Sichtvermerkes keine Verletzung wichtiger öff Interessen iSd § 4 Abs 1 AuslBG darstellt, also auf das Vorliegen eines Sichtvermerkes bei der Erteilung der Beschäftigungsbewilligung (anders beim Widerruf) überhaupt nicht mehr Bedacht zu nehmen ist (Hinweis Schnorr, AusländerbeschäftigungsG2, Anm 6 zu § 4,... mehr lesen...
Rechtssatz: Die in § 13 Abs 1 und § 14 Abs 1 AuslBG vorgesehenen Maßnahmen (vgl zu letzterer § 14 Abs 2 AuslBG) können bei Zutreffen der gesetzlichen Voraussetzungen sowohl für das gesamte Bundesgebiet als auch für einen oder mehrere Landesarbeitsamtsbereiche verfügt werden. Daraus ist abzuleiten, daß (jedenfalls) das Vorliegen entgegenstehender wichtiger öff Interessen auch dann, wenn sie auf einen territorial begrenzten Bereich beschränkt sind, zur Versagung der Beschäftigungsbewilligung... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Beh hat bei einem im Anwendungsbereich des § 4 Abs 1 AuslBG zu erlassenden Bescheid, bei dem es sich nicht um eine Ermessensentscheidung, sondern um eine gebundene Entscheidung handelt, schon vom Tatbestand her wesentliche öff Interessen und insbesondere nationalökonomische Gegebenheiten zu berücksichtigen (Hinweis E 25.9.1979, 1298/79, E 10.4.1985, 84/09/0158). Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...