RS Vwgh 1989/1/19 87/09/0278

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Veröffentlicht am 19.01.1989
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs1;

Rechtssatz

Das im Hinblick auf die Spezialisierung des vom Arbeitgeber geführten Chinarestaurants geltend gemachte Erfordernis provinzspezifischer chinesischer Kochkenntnisse, das bzgl. bestimmter Kenntnisse des beantragten Ausländers unter Beweis gestellt wird, lässt sich nicht von vornherein als unsachlich erkennnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987090278.X02

Im RIS seit

18.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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