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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs1;Rechtssatz
Das im Hinblick auf die Spezialisierung des vom Arbeitgeber geführten Chinarestaurants geltend gemachte Erfordernis provinzspezifischer chinesischer Kochkenntnisse, das bzgl. bestimmter Kenntnisse des beantragten Ausländers unter Beweis gestellt wird, lässt sich nicht von vornherein als unsachlich erkennnen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987090278.X02Im RIS seit
18.04.2006