RS Vwgh 1989/1/19 88/09/0127

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Veröffentlicht am 19.01.1989
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs1;

Rechtssatz

Eine unbegründete Ablehnung von Ersatzkräften liegt nicht vor, wenn der ASt einen Koch für arabische Spezialitäten sucht, ihm jedoch ohne Eingehen auf dieses zulässige Anforderungsprofil als Ersatzkräfte sämtliche im Arbeitslosengeldbezug stehenden Köche als Ersatzkräfte angeboten werden, und der ASt zu diesem Angebot nicht Stellung nimmt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988090127.X01

Im RIS seit

11.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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