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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs1;Rechtssatz
Eine unbegründete Ablehnung von Ersatzkräften liegt nicht vor, wenn der ASt einen Koch für arabische Spezialitäten sucht, ihm jedoch ohne Eingehen auf dieses zulässige Anforderungsprofil als Ersatzkräfte sämtliche im Arbeitslosengeldbezug stehenden Köche als Ersatzkräfte angeboten werden, und der ASt zu diesem Angebot nicht Stellung nimmt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988090127.X01Im RIS seit
11.12.2006