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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs1;Rechtssatz
Erstattet der Arbeitgeber (Antragsteller) im Verwaltungsverfahren kein hinreichend substantiertes Vorbringen, dass die von ihm hervorgehobene Verlässlichkeit des beantragten Ausländers in besonderen, das übliche Ausmaß übersteigenden objektiven Notwendigkeiten seines Unternehmens ihre Grundlage findet, ist diese Eigenschaft keine unter objektiven Gesichtspunkten gerechtfertigte besondere Anforderung an den für den offenen Arbeitsplatz gesuchten Arbeitnehmer.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988090092.X01Im RIS seit
11.12.2006