RS Vwgh 1988/10/20 88/09/0092

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Veröffentlicht am 20.10.1988
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs1;

Rechtssatz

Erstattet der Arbeitgeber (Antragsteller) im Verwaltungsverfahren kein hinreichend substantiertes Vorbringen, dass die von ihm hervorgehobene Verlässlichkeit des beantragten Ausländers in besonderen, das übliche Ausmaß übersteigenden objektiven Notwendigkeiten seines Unternehmens ihre Grundlage findet, ist diese Eigenschaft keine unter objektiven Gesichtspunkten gerechtfertigte besondere Anforderung an den für den offenen Arbeitsplatz gesuchten Arbeitnehmer.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988090092.X01

Im RIS seit

11.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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