Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0164 E 25. November 1987 RS 2 Stammrechtssatz Eine Beweisführung, ob für die Beschäftigung wenigstens ein bestimmter Inländer oder im gegebenen Zusammenhang ein einem Inländer gleichgestellter oder begünstigt zu behandelnder Ausländer zur Verfügung steht, der bereit und fähig ist, diese Beschäf... mehr lesen...
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Norm: AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0164 E 25. November 1987 RS 2 Stammrechtssatz Eine Beweisführung, ob für die Beschäftigung wenigstens ein bestimmter Inländer oder im gegebenen Zusammenhang ein einem Inländer gleichgestellter oder begünstigt zu behandelnder Ausländer zur Verfügung steht, der bereit und fähig ist, diese Beschäf... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/25 89/09/0148 1 Stammrechtssatz Bei Fehlen auch nur eines der beiden in § 4 Abs 1 AuslBG genannten Tatbestandsmerkmale ist den Arbeitsämtern die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung verwehrt. European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof21/03 GesmbH-Recht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §4 Abs2;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs2;AuslBG §4 Abs1;GmbHG §15;GmbHG §39 Abs1;VwGG §42 Abs1;
Rechtssatz: Auch ein Geschäftsführer einer GmbH kann deren Arbeitnehmer sein. Ist er Mehrheitsgesellschafter und kann er dadurch die Beschlußfassung... mehr lesen...
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Norm: AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0007 E 28. Juni 1989 RS 3 Stammrechtssatz Dass die beantragte Ausländerin noch keine entsprechenden Dienstverhältnisse in Österreich nachweisen kann, auf Grund derer sie Ansprüche auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung hat, ist für sich allein (Hinweis E 19.1.1989, 88/09/0127) nicht au... mehr lesen...
Mit Bescheid des Arbeitsamtes Krems an der Donau vom 21. April 1989 wurde der vom Beschwerdeführer als dem Inhaber des X-Hotels in Y eingebrachte Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den ungarischen Staatsangehörigen F.J. als Koch gemäß § 4 Abs. 1 des Ausänderbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975 (AuslBG), abgelehnt. Zur Begründung: wurde nach Wiedergabe des § 4 Abs. 1 AuslBG ausgeführt, einer Beschäftigungsbewilligung stünden wichtige öffentliche bzw. gesamtwi... mehr lesen...
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Norm: AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0051 E 2. Juli 1987 VwSlg 12507 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Die im Schlussteil des § 4 Abs 1 AuslBG erwähnten wichtigen öffentlichen oder gesamtwirtschaftlichen Interessen kommen erst zum Tragen, wenn feststeht, für welche Beschäftigung KONKRET die Bewilligung beantragt wurde und ob die Lage un... mehr lesen...
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Norm: AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0081 E 1. Dezember 1988 RS 4 Stammrechtssatz Zur Zulässigkeit, aus einer vorgelegten Speisekarte Rückschlüsse darauf zu nehmen, ob auch ein österreichischer Koch die angebotenen Spezialitäten zubereiten könnte (hier: ungarische Spezialität; Verwandtschaft der ungarischen und der österreichische... mehr lesen...
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Norm: AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0164 E 25. November 1987 RS 2 Stammrechtssatz Eine Beweisführung, ob für die Beschäftigung wenigstens ein bestimmter Inländer oder im gegebenen Zusammenhang ein einem Inländer gleichgestellter oder begünstigt zu behandelnder Ausländer zur Verfügung steht, der bereit und fähig ist, diese Beschäf... mehr lesen...
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Norm: AuslBG §4 Abs1 idF 1975/218;AuslBG §4 Abs3 Z4 idF 1988/231;
Rechtssatz: Das zu den Tatbestandsvoraussetzungen gehörende rechtserhebliche Tatbestandsmerkmal des "Gegebenerscheinens der Gewähr" bedeutet, daß keine Umstände vorliegen dürfen, die für das in Aussicht genommene Beschäftigungsverhältnis die künftige Einhaltung der in Betracht kommenden al... mehr lesen...
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Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3;AuslBG §4 Abs5;AuslBG §4 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0122 E 8. September 1987 RS 1 Stammrechtssatz Soweit Kontingente für die Beschäftigung von Ausländern (§ 12 AuslBG) festgesetzt sind, ist - innerhalb des Kontingentes - gem § 4 Abs 5 AuslBG ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. In diesem Fall entfa... mehr lesen...
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Norm: AuslBG §3 Abs1;AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Sachlich begründete Modifikationen des Anforderungsprofiles der zustellenden Ersatzkraft sind - unter Berücksichtigung der objektiv festgestellten Fähigkeiten und Kenntnisse des "beantragten Ausländers" - im Laufe des Verfahrens insoweit zulässig, als die Änderung des Anforderungsprofiles nicht über den Ge... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0074 E 20. Oktober 1988 RS 1 Stammrechtssatz An der Systematik des § 4 AuslBG ergibt sich, dass der Generalklausel des § 4 Abs 1 AuslBG eine selbstständige Bedeutung neben den (speziellen, in § 4 Abs 3 Z 1 - 14 AuslBG taxativ aufgezählten) Bewilligungsvoraussetzungen des § 4 Abs ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §863 impl;AuslBG §19 Abs1;AuslBG §4 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Beschäftigung einer vom Arbeitsamt zugewiesenen "Ersatzkraft" kann nicht ohne Rückfrage durch die Behörde beim Arbeitgeber als Zurücknahme des Antrages auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung au... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §3 Abs1;AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Sofern dies nicht von vornherein offenkundig ist, ist die Behörde verpflichtet, vor der Ersatzkraftstellung festzustellen, welche Anforderungen die zu vermittelnde Ersatzkraft zu erfüllen hat. Dieses Anforderungsprofil wird primär durch den Antrag des Arbeitgebers bestimmt, muss aber darüber hinaus in den ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AVG §38;
Rechtssatz: Wird behauptet, ein Aisländer besitze auf Grund arbeitslosversicherungspflichtiger Beschäftigungen Anspruch auf Leistungen nach dem AlVG, kann die Behörde im Verfahren betreffend die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG diese Frage als Vorfrage selbstständig beurteil... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0060 E 1. September 1988 RS 2 Stammrechtssatz Eine mit Ersatzkräften des Arbeitsamtes früher gemachte schlechte Erfahrung rechtfertigt eine von vornherein angenommene negative Haltung gegenüber den derzeit vorhandenen Ersatzkräften nicht. European Cas... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Es ist das Recht jedes Arbeitgebers, sofern er damit nicht gegen zwingendes Recht verstößt, die Anforderungen festzusetzen, die er an eine von ihm zu beschäftigende Person stellt. Finden diese Anforderungen in objektiven Notwendigkeiten eine Grundlage, dann gehören sie zu den (gesetzlich zulässigen) Bedingungen der Besch... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Die Äußerung, die freie Arbeitsstelle stehe weiterhin zur Verfügung, bekundet hinreichend ein Interesse an der Stellung von Ersatzkräften. Aus dem Wortlaut dieser Erklärung kann jedenfalls nicht unmittelbar das Gegenteil erschlossen werden. Dazu kommt noch, dass die Erteilung eines "Vermittlungsauftrages" an keine besond... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AVG §65;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Die zusätzliche Forderung im Administrativverfahren, ein Gemüsekonservenerzeugungsarbeiter müsse auch über einen Führerschein der Gruppe C verfügen, stellt lediglich eine zulässige Modifikation des ursprünglich eingebrachten Antrages, nicht aber einen im Berufungsverfahren g... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0074 E 20. Oktober 1988 RS 1 Stammrechtssatz An der Systematik des § 4 AuslBG ergibt sich, dass der Generalklausel des § 4 Abs 1 AuslBG eine selbstständige Bedeutung neben den (speziellen, in § 4 Abs 3 Z 1 - 14 AuslBG taxativ aufgezählten) Bewilligungsvoraussetzungen des § 4 Abs ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs2;
Rechtssatz: Wegen des gleichartigen strukturellen Aufbaus des § 4 Abs 1 AuslBG und des Abs 2 ist die zu Abs 1 des § 4 AuslBG entwickelte ständige Judikatur sinngemäß auf Abs 2 zu übertragen. Dies bedeutet, dass bei der Auslegung des § 4 Abs 2 AuslBG nicht außer Acht gelassen werden darf, dass die vom Gesetzgeber anges... mehr lesen...
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Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Die Nichterteilung eines Vermittlungsauftrages gereicht dem Arbeitgeber erst dann zum Nachteil, wenn die Behörde ihm mitgeteilt hat, dass die Stellung einer geeigneten dh dem (objektiv gerechtfertigten) Anforderungsprofil entsprechenden Ersatzkraft möglich ist. Lässt die behördliche Aufforderung an den Arbeitgeber, sein ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Die Versagung der beantragten Beschäftigungsbewilligung wegen unbegründeter Ablehnung der Einstellung einer Ersatzkraft ist der "Generalklausel" des § 4 Abs 1 AuslBG zu unterstellen. Der Generalklausel des § 4 Abs 1 AuslBG kommt selbstständige Bedeutung neben den (speziellen) in Abs 3 taxativ aufgezählten Bewilligungsvor... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Dass die beantragte Ausländerin noch keine entsprechenden Dienstverhältnisse in Österreich nachweisen kann, auf Grund derer sie Ansprüche auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung hat, ist für sich allein (Hinweis E 19.1.1989, 88/09/0127) nicht ausschlaggebend. European Case Law Identifier (... mehr lesen...
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Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Erklärt der Arbeitgeber trotz Einstellung einer Ersatzkraft die für die ausländische Arbeitskraft vorgesehene Stelle sei nach wie vor offen und lehnt er eine hiefür in der Folge angebotene weitere Ersatzkraft mit der
Begründung: ab, es liege kein Bedarf vor, ist es nicht rechtswidrig, wenn die Behörde dieses Verhalten als... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AVG §68 Abs1;
Rechtssatz: Ein Sachverhalt, der im Zeitpunkt der Bescheiderlassung konkretisiert und für die Bescheiderlassung maßgebend war, ist nicht nochmals einer bescheidmäßigen verwaltungsbehördlichen Maßnahme zugänglich (Rechtskraftwirkung). Nur solche Sachverhaltsänderungen können eine neuerliche Sach... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, dass der Arbeitgeber nicht ausdrücklich (trotz behördlicher Aufforderung) einen "Vermittlungsauftrag" beim zuständigen Arbeitsamt gestellt hat, kann nicht auf seine mangelnde Bereitschaft dem gerechtfertigt von ihm aufgestellten Anforderungsprofil entsprechende Ersatzkräfte (hier: ungarische Sprachkenntn... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z4;AVG §58 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, ob die nach dem
Spruch: auf § 4 Abs 1 AuslBG gestützte Nichterteilung einer Beschäftigungsbewilligung im Hinblick auf die Anführung eines weiteren Versagungstatbestandes (hier: § 4 Abs 3 Z 4 AuslBG) in der
Begründung: auch als normativer Aussp... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Die Nichterteilung eines "Vermittlungsauftrages" hätte der bf Firma erst dann zum Nachteil gereichen können, wenn die belangte Behörde ihr mitgeteilt hätte, dass die Stellung einer den von der bf Firma gestellten (zulässigen) Bedingungen entsprechende (konkrete) Ersatzkraft möglich sei (Hinweis auf E 1.3.1989, 88/09/0152... mehr lesen...