RS Vwgh 1988/11/11 88/09/0105

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Veröffentlicht am 11.11.1988
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs1;

Rechtssatz

Aus dem Vorbringen des ASt die zu seinen Verwandten zählende beantragte Ausländerin unterstützen zu wollen, lässt sich nicht zwingend ableiten, der ASt habe jegliche Stellung einer tauglichen Ersatzkraft von vornherein ausgeschlossen, weil er ausschließlich an der Beschäftigung der von ihm beantragten Ausländerin interessiert sei.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988090105.X01

Im RIS seit

11.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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