Index
60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs1;Rechtssatz
Aus dem Vorbringen des ASt die zu seinen Verwandten zählende beantragte Ausländerin unterstützen zu wollen, lässt sich nicht zwingend ableiten, der ASt habe jegliche Stellung einer tauglichen Ersatzkraft von vornherein ausgeschlossen, weil er ausschließlich an der Beschäftigung der von ihm beantragten Ausländerin interessiert sei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988090105.X01Im RIS seit
11.12.2006