RS Vwgh 1989/1/19 87/09/0278

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Veröffentlicht am 19.01.1989
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs1;

Rechtssatz

Aus den im (Berufungs)Verfahren gesteigerten Anforderungen des ASt (Arbeitgeber) an die Fähigkeiten einer für den zu besetzenden Arbeitsplatz in Frage kommenden Arbeitnehmers kann nur dann auf eine von vornherein unbegründete Ablehnung der Ersatzkraftstellung geschlossen werden, wenn die gestellten Anforderungen unter objektiven Gesichtspunkten als nicht gerechtfertigt erscheinen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987090278.X01

Im RIS seit

18.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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