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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs1;Rechtssatz
Aus den im (Berufungs)Verfahren gesteigerten Anforderungen des ASt (Arbeitgeber) an die Fähigkeiten einer für den zu besetzenden Arbeitsplatz in Frage kommenden Arbeitnehmers kann nur dann auf eine von vornherein unbegründete Ablehnung der Ersatzkraftstellung geschlossen werden, wenn die gestellten Anforderungen unter objektiven Gesichtspunkten als nicht gerechtfertigt erscheinen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987090278.X01Im RIS seit
18.04.2006