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27/01 RechtsanwälteNorm
AuslBG §4 Abs1;Rechtssatz
Das Anforderungsprofil, eine Bedienerin eines Rechtsanwaltes dürfe aus Gründen der Geheimhaltung der deutschen Sprache nicht mächtig sein, ist objektiv nicht notwendig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988090050.X01Im RIS seit
06.12.2006