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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs1;Rechtssatz
Hat die Partei im Verwaltungsverfahren nicht vorgebracht, was auf eine atypische Organisation der Besorgung der verschiedenen in ihrem Lokal anfallenden Aufgaben hinweist, hat die Behörde bei Prüfung der Frage, ob eine vom Arbeitgeber an den offenen Arbeitsplatz gestellte Forderung objektiv begründet ist, von einer typischen Betrachtungsweise und damit vom üblichen Berufsbild gesuchten Tätigkeit auszugehen (hier: Forderung ungarischer Sprachkenntnisse für einen Koch).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988090081.X02Im RIS seit
07.12.2006