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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs1;Rechtssatz
Beharrt der Antragsteller trotz grundsätzlich möglicher Stellung einer geeigneten Ersatzkraft ausschließlich auf der Beschäftigung des beantragten Ausländers, dann fehlt es für die Bewilligung an den gesetzlichen Voraussetzungen nach § 4 Abs 1 AuslBG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988090076.X01Im RIS seit
07.12.2006