Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §3 Abs1;AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/25 89/09/0148 1 Stammrechtssatz Bei Fehlen auch nur eines der beiden in § 4 Abs 1 AuslBG genannten Tatbestandsmerkmale ist den Arbeitsämtern die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung verwehrt. European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §13 Abs1;AuslBG §14 Abs1;AuslBG §14 Abs2;AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0003 3 Stammrechtssatz Die in § 13 Abs 1 und § 14 Abs 1 AuslBG vorgesehenen Maßnahmen (vgl zu letzterer § 14 Abs 2 AuslBG) können bei Zutreffen der gesetzlichen Voraussetzungen sowohl für das gesamte Bundesgebiet als auch für ein... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §13;AuslBG §14;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3;B-VG Art18 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0003 2 Stammrechtssatz Bei der Ermittlung des Begriffsinhaltes der unbestimmten Gesetzesbegriffe wichtige öffentliche Interessen oder gesamtwirtschaftliche Interessen iSd § 4 Abs 1 AuslB... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die in Wien eine Kfz-Werkstätte betreibt, stellte am 22. November 1988 beim Arbeitsamt Metall-Chemie in Wien den Antrag, dem am 1. Jänner 1961 geborenen türkischen Staatsangehörigen IY eine Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 215/1975 (AuslBG) als Kfz-Mechaniker mit einer Entlohnung von S 9.000,-- netto monatlich zu erteilen. Dieser Antrag wurde vom Arbeitsamt mit Bescheid vom 22. November 1988 gemäß § 4 Abs. 1 AuslBG... mehr lesen...
Zwecks Vermeidung entbehrlicher Wiederholungen ist zur Vorgeschichte der beiden vom Verwaltungsgerichtshof zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Beschwerden auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 1. März 1989, Zlen. 88/09/0152, 0153, zu verweisen, welches den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bekannt ist. Mit diesem Erkenntnis wurden auf Grund der damaligen Beschwerden der Beschwerdeführerin zwei Bescheide der belangten Behörde vom 12. Oktober 1988 wegen... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/09/0156 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0164 E 25. November 1987 RS 2 Stammrechtssatz Eine Beweisführung, ob für die Beschäftigung wenigstens ein bestimmter Inländer oder im gegebenen Zusammenhang ein einem Inländer gleichgest... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AVG §68 Abs1;
Rechtssatz: Nur solche Sachverhaltsänderungen können eine neuerliche Sachentscheidung rechtfertigen, die den entscheidungswesentlichen Sachverhalt betreffen. Die vom Arbeitgeber im neuerlichen Antrag auf Beschäftigungsbewilligung behauptete Notwendigkeit der Kenntnis der türkischen Sprache des ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/09/0156 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0051 E 2. Juli 1987 VwSlg 12507 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Die im Schlussteil des § 4 Abs 1 AuslBG erwähnten wichtigen öffentlichen oder gesamtwirtschaftlichen Interessen kommen erst zu... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §4 Abs2;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs2;AuslBG §4 Abs1;GmbHG §15;GmbHG §39 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/09/0156 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/25 89/09/0146 1 Stammrechtssatz A... mehr lesen...
Seitens des Bildungshauses T, einer kirchlichen Dienststelle, als deren Rechtsträger die Beschwerdeführerin auftritt (in der Folge kurz: Beschwerdeführerin), wurde am 5. Juni 1989 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste - Gastgewerbe der Antrag um Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975 in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 231/1988 (AuslBG), für die jugoslawische Staatsangehörige AB für die Tätigkeit als "technische Hilfskraft" ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die in Wien eine Änderungsschneiderei betreibt, suchte noch im Jahre 1988 beim Arbeitsamt Bekleidung-Textil-Leder um Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975 (AuslBG), für die türkische Staatsbürgerin M für die Tätigkeit als Hilfsarbeiterin (Näherin) an. In einem zu diesem Antrag gehörigen Schreiben wies der Vertreter der Beschwerdeführerin darauf hin, daß diese an der Zuweisung von befähigten, geeigne... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte der Beschwerdeführer, der in Wien eine Kfz-Werkstätte betreibt, am 28. Mai 1989 beim Arbeitsamt Metall-Chemie in Wien für den im Jahre 1961 geborenen polnischen Staatsangehörigen P zur Verwendung als Kfz-Mechaniker mit einer Entlohnung von 8.000 S netto pro Monat die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach § 4 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 215/1975 (AuslBG), beantragt. Dieser Antrag war vom genannte... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 14. November 1988 für den jugoslawischen Staatsbürger G eine Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 215/1975 in der Fassung gemäß BGBl. Nr. 231/1988 (AuslBG), für die Tätigkeit als Geschäftsführer. In einem Schreiben vom 5. Dezember 1988 an das Arbeitsamt Angestellte ergänzte die Beschwerdeführerin, daß es infolge des Abganges eines früheren Gesellschafters für sie unumgänglich sei, eine neue Unterstützung für i... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Beschwerdeführerin am 29. März 1988 beim Arbeitsamt Angestellte in Wien den Antrag gestellt, ihrem handelsrechtlichen Geschäftsführer, dem jugoslawischen Staatsangehörigen R, eine Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975 (AuslBG), für die berufliche Tätigkeit als "Geschäftsführer" mit einer monatlichen Entlohnung in Höhe von 14.600 S netto zu erteilen. Dieser Antrag war vom genannte... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Beschwerdeführerin, eine Rechtsanwältin, am 2. Jänner 1989 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste - Gastgewerbe in Wien für die im Jahre 1958 geborene thailändische Staatsangehörige S für die berufliche Tätigkeit als ganztägige Erzieherin ihres Kindes im Vorschulalter in Englisch und Gymnastik mit einer Entlohnung von 6.000 S netto pro Monat die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGB... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AVG §58 Abs2;
Rechtssatz: Die Beurteilung der Frage, ob für die Beschäftigung wenigstens ein bestimmter Inländer oder im gegebenen Zusammenhang ein einem Inländer gleichgestellter oder begünstigt zu behandelnder Ausländer am inländischen Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, der bereit und fähig ist, diese Besch... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei Fehlen auch nur eines der beiden in § 4 Abs 1 AuslBG genannten Tatbestandsmerkmale ist den Arbeitsämtern die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung verwehrt. Im RIS seit 25.04.1990 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0051 E 2. Juli 1987 VwSlg 12507 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Die im Schlussteil des § 4 Abs 1 AuslBG erwähnten wichtigen öffentlichen oder gesamtwirtschaftlichen Interessen kommen erst zum Tragen, wenn feststeht, für welche Beschäftigung KONKRET die Bewilligung beantragt wurde und ob die Lage un... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0051 E 2. Juli 1987 VwSlg 12507 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Die im Schlussteil des § 4 Abs 1 AuslBG erwähnten wichtigen öffentlichen oder gesamtwirtschaftlichen Interessen kommen erst zum Tragen, wenn feststeht, für welche Beschäftigung KONKRET die Bewilligung beantragt wurde und ob die Lage un... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht21/03 GesmbH-Recht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AktG 1965 §75;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z11;GmbHG §15;
Rechtssatz: Nach den Normen des Gesellschaftsrechtes werden die gesellschaftlichen Organe, welchen die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft obliegt, auf bestimmte Zeit oder unbefristet bestellt (§ 75 AktG: Bestellung der Vorstand... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z11;
Rechtssatz: Die Tätigkeit als Geschäftsführer ist nicht gleichzusetzen mit dem Begriff der Beschäftigung iSd § 4 Abs 3 Z 11 AuslBG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989090150.X07 Im RIS seit 07.08.2001 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z11; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0267 E 18. Februar 1988 VwSlg 12642 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Aus dem Gesetzeswortlaut iVm dem (präventiven) Schutzzweck der Sicherung des sich aus dem § 3 Abs 1 und Abs 2 AuslBG für den Arbeitgeber bzw. den Arbeitnehmer ergebenden Verbots, den ausländischen Arbeitnehmer oh... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0051 E 2. Juli 1987 VwSlg 12507 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Die im Schlussteil des § 4 Abs 1 AuslBG erwähnten wichtigen öffentlichen oder gesamtwirtschaftlichen Interessen kommen erst zum Tragen, wenn feststeht, für welche Beschäftigung KONKRET die Bewilligung beantragt wurde und ob die Lage un... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AVG §58 Abs2;AVG §60;
Rechtssatz: Nach § 4 Abs 1 AuslBG ist die Beschäftigungsbewilligung zu erteilen, wenn a) die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes die Beschäftigung zuläßt und b) wichtige öff oder gesamtwirtschaftliche Interessen nicht entgegenstehen. Nach der stRsp des VwGH (Hinweis E 19.1.1989, 88/... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0074 E 20. Oktober 1988 RS 1 Stammrechtssatz An der Systematik des § 4 AuslBG ergibt sich, dass der Generalklausel des § 4 Abs 1 AuslBG eine selbstständige Bedeutung neben den (speziellen, in § 4 Abs 3 Z 1 - 14 AuslBG taxativ aufgezählten) Bewilligungsvoraussetzungen des § 4 Abs ... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §4 Abs1;GmbHG §16 Abs1;GmbHG §20 Abs1;GmbHG §35 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Der Geschäftsführer einer GmbH ist jedenfalls verpflichtet, den Beschlüssen (Weisungen) der Generalversammlung nachzukommen, deren Rechte sogar die Abberufung des Geschäftsführers umfassen. European Cas... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0051 E 2. Juli 1987 VwSlg 12507 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Die im Schlussteil des § 4 Abs 1 AuslBG erwähnten wichtigen öffentlichen oder gesamtwirtschaftlichen Interessen kommen erst zum Tragen, wenn feststeht, für welche Beschäftigung KONKRET die Bewilligung beantragt wurde und ob die Lage un... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Es ist das Recht jedes Arbeitgebers, sofern er damit nicht gegen zwingendes Recht verstößt, die Anforderungen (diese müssen allerdings eine Grundlage in objektiven Notwendigkeiten finden) festzusetzen, die er an eine von ihm zu beschäftigende Person stellt. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0164 E 25. November 1987 RS 2 Stammrechtssatz Eine Beweisführung, ob für die Beschäftigung wenigstens ein bestimmter Inländer oder im gegebenen Zusammenhang ein einem Inländer gleichgestellter oder begünstigt zu behandelnder Ausländer zur Verfügung steht, der bereit und fähig ist, diese Beschäf... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §4 Abs2;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z11;
Rechtssatz: Ebensowenig wie sich aus der Tatsache der Bestellung zum Geschäftsführer allein schon Schlüsse auf das Vorliegen eines Dienstverhältnisses mit der Gesellschaft ziehen lassen, läßt sich ein derartiger Schluß allein aus der Sozialvers... mehr lesen...