Entscheidungen zu § 4 Abs. 1 AuslBG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 691-720 von 859

RS Vwgh 1990/5/31 90/09/0010

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0003 1 Stammrechtssatz Die Beh hat bei einem im Anwendungsbereich des § 4 Abs 1 AuslBG zu erlassenden Bescheid, bei dem es sich nicht um eine Ermessensentscheidung, sondern um eine gebundene Entscheidung handelt, schon vom Tatbestand her wesentliche öff Interessen und insbeso... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.1990

RS Vwgh 1990/5/31 90/09/0030

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §3 Abs1;AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/25 89/09/0148 1 Stammrechtssatz Bei Fehlen auch nur eines der beiden in § 4 Abs 1 AuslBG genannten Tatbestandsmerkmale ist den Arbeitsämtern die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung verwehrt. European Case Law Identifier (... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.1990

RS Vwgh 1990/5/31 89/09/0143

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Im Berufungsverfahren sind Modifikationen im Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle zulässig, allerdings dürfen diese Modifikationen nicht zu einer Gesamtänderung des Berufsbildes führen; in einem solchen Fall wäre der Gegenstand der Entscheidung der ersten Instanz verlassen w... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.1990

RS Vwgh 1990/5/31 90/09/0021

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §13 Abs1;AuslBG §14 Abs1 litb;AuslBG §4 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0003 4 Stammrechtssatz Da die Infrastruktur vom Gesetzgeber im § 13 Abs 1 AuslBG (Höchstzahlregelung) den öff oder gesamtwirtschaftlichen Interessen beispielsweise zugeordnet wird (vgl auch § 14 Abs 1 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.1990

RS VwGH Erkenntnis 1990/05/31 90/09/0003

Rechtssatz: Aus der im § 4 Abs 3 Z 5 AuslBG vorgesehenen (konkreten) Bewilligungsvoraussetzung läßt sich die allg Zielsetzung ableiten, Verschlechterungen des Wohnungsmarktes und Slumbildungen hintanzuhalten (Hinweis EBzRV, 1451 der Blg NR XIII GP, S 22 rechte Spalte). Die Hintanhaltung eines bestehenden gravierenden, nicht bloß vereinzelt auftretenden Mißstandes auf dem Wohnungsmarkt kann daher gleichfalls ein der Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung allg entgegenstehendes wichtiges ... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 31.05.1990

RS Vwgh 1990/5/31 90/09/0010

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §13 Abs1;AuslBG §14 Abs1;AuslBG §14 Abs2;AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0003 3 Stammrechtssatz Die in § 13 Abs 1 und § 14 Abs 1 AuslBG vorgesehenen Maßnahmen (vgl zu letzterer § 14 Abs 2 AuslBG) können bei Zutreffen der gesetzlichen Voraussetzungen sowohl für das gesamte Bundesgebiet als auch für ei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.1990

RS Vwgh 1990/5/31 90/09/0010

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §13;AuslBG §14;AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0003 5 Stammrechtssatz Der Umstand, daß die zuständige Verwaltungsbehörde nicht von der Verordnungsermächtigung nach den §§ 13 und 14 AuslBG Gebrauch gemacht hat, hindert nicht die Berücksichtigung der dort angesprochenen (wichtigen öff bzw gesamtwirtsch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.1990

RS Vwgh 1990/5/31 90/09/0010

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0003 6 Stammrechtssatz Aus der im § 4 Abs 3 Z 5 AuslBG vorgesehenen (konkreten) Bewilligungsvoraussetzung läßt sich die allg Zielsetzung ableiten, Verschlechterungen des Wohnungsmarktes und Slumbildungen hintanzuhalten (Hinweis EBzRV, 1451 der Blg NR XIII GP... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.1990

RS VwGH Erkenntnis 1990/05/31 90/09/0003

Rechtssatz: Bei der Ermittlung des Begriffsinhaltes der unbestimmten Gesetzesbegriffe wichtige öffentliche Interessen oder gesamtwirtschaftliche Interessen iSd § 4 Abs 1 AuslBG ist (nach der im Hinblick auf Art 18 Abs 1 B-VG gebotenen verfassungskonformen Interpretation) auf jene normativ konkretisierten Tatbestände des Ausländerbeschäftigungsgesetzes zurückzugreifen, die mit dieser Bestimmung in Zusammenhang stehen. Dabei handelt es sich vor allem um die Bestimmungen der §§ 4 Abs 3, 13 un... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 31.05.1990

RS Vwgh 1990/5/31 90/09/0021

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §25;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §9 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0115 E 20. Oktober 1988 VwSlg 12799 A/1988 RS 3 Stammrechtssatz Auf Grund des im E 8.9.1987, 87/09/0029 aufgezeigten systematischen Zusammenhanges zwischen der Bestimmung des § 4 Abs 1 AuslBG und den Bestimmungen der §§ 4 Abs 3, 13 und 14 AuslBG fällt seit dem Ink... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.1990

RS Vwgh 1990/5/31 90/09/0030

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0164 E 25. November 1987 RS 2 Stammrechtssatz Eine Beweisführung, ob für die Beschäftigung wenigstens ein bestimmter Inländer oder im gegebenen Zusammenhang ein einem Inländer gleichgestellter oder begünstigt zu behandelnder Ausländer zur Verfügung steht, der bereit und fähig ist, diese Beschäf... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.1990

RS Vwgh 1990/5/31 90/09/0010

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §13 Abs1;AuslBG §14 Abs1 litb;AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0003 4 Stammrechtssatz Da die Infrastruktur vom Gesetzgeber im § 13 Abs 1 AuslBG (Höchstzahlregelung) den öff oder gesamtwirtschaftlichen Interessen beispielsweise zugeordnet wird (vgl auch § 14 Abs 1 lit b AuslBG), ist dieses (Teil)Schutz... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.1990

RS Vwgh 1990/5/31 90/09/0021

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0003 1 Stammrechtssatz Die Beh hat bei einem im Anwendungsbereich des § 4 Abs 1 AuslBG zu erlassenden Bescheid, bei dem es sich nicht um eine Ermessensentscheidung, sondern um eine gebundene Entscheidung handelt, schon vom Tatbestand her wesentliche öff Interessen und insbeson... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.1990

RS Vwgh 1990/5/31 90/09/0010

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §25;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §9 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0115 E 20. Oktober 1988 VwSlg 12799 A/1988 RS 3 Stammrechtssatz Auf Grund des im E 8.9.1987, 87/09/0029 aufgezeigten systematischen Zusammenhanges zwischen der Bestimmung des § 4 Abs 1 AuslBG und den Bestimmungen der §§ 4 Abs 3, 13 und 14 AuslBG fällt seit dem Ink... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.1990

RS VwGH Erkenntnis 1990/05/31 90/09/0003

Rechtssatz: Der Umstand, daß die zuständige Verwaltungsbehörde nicht von der Verordnungsermächtigung nach den §§ 13 und 14 AuslBG Gebrauch gemacht hat, hindert nicht die Berücksichtigung der dort angesprochenen (wichtigen öff bzw gesamtwirtschaftlichen) Interessen im Verfahren nach § 4 Abs 1 AuslBG. Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 31.05.1990

RS VwGH Erkenntnis 1990/05/31 90/09/0003

Rechtssatz: Da die Infrastruktur vom Gesetzgeber im § 13 Abs 1 AuslBG (Höchstzahlregelung) den öff oder gesamtwirtschaftlichen Interessen beispielsweise zugeordnet wird (vgl auch § 14 Abs 1 lit b AuslBG), ist dieses (Teil)Schutzgut auch im Rahmen der Interessensprüfung nach § 4 Abs 1 AuslBG zu berücksichtigen. Aus dem Zusammenhang dieser Rechtsvorschriften ergibt sich, daß dabei nicht jede Beeinträchtigung der Infrastruktur geeignet ist, die im AuslBG jeweils vorgesehenen Maßnahmen zu trag... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 31.05.1990

RS Vwgh 1990/5/31 89/09/0143

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0164 E 25. November 1987 RS 2 Stammrechtssatz Eine Beweisführung, ob für die Beschäftigung wenigstens ein bestimmter Inländer oder im gegebenen Zusammenhang ein einem Inländer gleichgestellter oder begünstigt zu behandelnder Ausländer zur Verfügung steht, der bereit und fähig ist, diese Beschäf... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.1990

RS Vwgh 1990/5/31 90/09/0010

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0021 8 Stammrechtssatz Der Entfall des § 4 Abs 3 Z 7 AuslBG (durch Art I Z 3 der Nov1988/231) bedeutet im wesentlichen, daß das Fehlen eines für den Aufenthalt des Ausländers (Fremden) erforderlichen Sichtvermerkes keine Verletzung wichtiger öff Interessen iSd § 4 Abs 1 AuslB... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.1990

RS Vwgh 1990/5/31 90/09/0026

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1298/79 E 25. September 1979 RS 1 Stammrechtssatz Bei Beurteilung der Frage, ob eine Beschäftigungsbewilligung zu erteilen oder zu verweigern ist, hat die Behörde von der im Einzelfall angestrebten Beschäftigung des Ausländers auszugehen. (hier: Chinese als Küchengehilfe in China Restaurant) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.1990

RS Vwgh 1990/5/31 90/09/0021

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AVG §58 Abs2;AVG §60;AVG §67;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0003 7 Stammrechtssatz Die Beh hat - entsprechend ihrer aus den §§ 58, 60 und 67 AVG erfließenden Verpflichtung, ihren Bescheid zureichend, in einer einer nachprüfenden Rec... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.1990

RS Vwgh 1990/5/31 90/09/0021

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §13;AuslBG §14;AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0003 5 Stammrechtssatz Der Umstand, daß die zuständige Verwaltungsbehörde nicht von der Verordnungsermächtigung nach den §§ 13 und 14 AuslBG Gebrauch gemacht hat, hindert nicht die Berücksichtigung der dort angesprochenen (wichtigen öff bzw gesamtwirtscha... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.1990

RS Vwgh 1990/5/31 90/09/0021

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §13;AuslBG §14;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3;B-VG Art18 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0003 2 Stammrechtssatz Bei der Ermittlung des Begriffsinhaltes der unbestimmten Gesetzesbegriffe wichtige öffentliche Interessen oder gesamtwirtscha... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.1990

RS Vwgh 1990/5/31 90/09/0030

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0051 E 2. Juli 1987 VwSlg 12507 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Die im Schlussteil des § 4 Abs 1 AuslBG erwähnten wichtigen öffentlichen oder gesamtwirtschaftlichen Interessen kommen erst zum Tragen, wenn feststeht, für welche Beschäftigung KONKRET die Bewilligung beantragt wurde und ob die Lage un... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.1990

RS Vwgh 1990/5/31 90/09/0026

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AVG §58 Abs2;AVG §60;AVG §67;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0003 7 Stammrechtssatz Die Beh hat - entsprechend ihrer aus den §§ 58, 60 und 67 AVG erfließenden Verpflichtung, ihren Bescheid zureichend, in einer einer nachprüfenden Re... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.1990

RS Vwgh 1990/5/31 89/09/0143

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0051 E 2. Juli 1987 VwSlg 12507 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Die im Schlussteil des § 4 Abs 1 AuslBG erwähnten wichtigen öffentlichen oder gesamtwirtschaftlichen Interessen kommen erst zum Tragen, wenn feststeht, für welche Beschäftigung KONKRET die Bewilligung beantragt wurde und ob die Lage un... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.1990

RS Vwgh 1990/5/31 90/09/0010

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AVG §58 Abs2;AVG §60;AVG §67;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0003 7 Stammrechtssatz Die Beh hat - entsprechend ihrer aus den §§ 58, 60 und 67 AVG erfließenden Verpflichtung, ihren Bescheid zureichend, in einer einer nachprüfenden Re... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.1990

RS Vwgh 1990/5/31 90/09/0026

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0051 E 2. Juli 1987 VwSlg 12507 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Die im Schlussteil des § 4 Abs 1 AuslBG erwähnten wichtigen öffentlichen oder gesamtwirtschaftlichen Interessen kommen erst zum Tragen, wenn feststeht, für welche Beschäftigung KONKRET die Bewilligung beantragt wurde und ob die Lage un... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.1990

RS Vwgh 1990/5/31 90/09/0021

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0003 6 Stammrechtssatz Aus der im § 4 Abs 3 Z 5 AuslBG vorgesehenen (konkreten) Bewilligungsvoraussetzung läßt sich die allg Zielsetzung ableiten, Verschlechterungen des Wohnungsmarktes und Slumbildungen hintanzuhalten (Hinweis EBzRV, 1451 der Blg NR XIII GP,... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.1990

RS Vwgh 1990/5/31 89/09/0143

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Die Vorführung von Abdichtungsprodukten für Geschäftskunden ist dem Berufsbild eines Baustoffverkäufers bzw Baustoffvertreters zuzuordnen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989090143.X06 Im RIS seit 31.05.1990 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.1990

RS VwGH Erkenntnis 1990/05/31 90/09/0003

Rechtssatz: Die Beh hat - entsprechend ihrer aus den §§ 58, 60 und 67 AVG erfließenden Verpflichtung, ihren Bescheid zureichend, in einer einer nachprüfenden Rechtskontrolle zugänglichen Art, zu begründen - in substantieller Weise im einzelnen da zulegen und aufzuzeigen, auf welche konkreten ökonomischen, demoskopischen oder sonstigen rechtserheblichen Daten sie ihren Bescheid (hier: Abweisung der beantragten Beschäftigungsbewilligung iSd § 4 Abs 1 AuslBG) gründet. Hat die Beh dieser Verpf... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 31.05.1990

Entscheidungen 691-720 von 859

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