Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0051 E 2. Juli 1987 VwSlg 12507 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Die im Schlussteil des § 4 Abs 1 AuslBG erwähnten wichtigen öffentlichen oder gesamtwirtschaftlichen Interessen kommen erst zum Tragen, wenn feststeht, für welche Beschäftigung KONKRET die Bewilligung beantragt wurde und ob die Lage un... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Eine Beweisführung, ob für die Beschäftigung wenigstens ein bestimmter Inländer oder im gegebenen Zusammenhang ein einem Inländer gleichgestellter oder begünstigt zu behandelnder Ausländer zur Verfügung steht, der bereit und fähig ist, diese Beschäftigung zu den gestellten (gesetzlich zulässigen) Bedingungen auszuüben, e... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Es ist das Recht jedes Arbeitgebers, sofern er dabei nicht gegen zwingendes Recht verstößt, die Anforderungen festzusetzen, die er an eine von ihm zu beschäftigende Person stellt. Finden diese Anforderungen in objektiven Notwendigkeiten des Unternehmens eine Grundlage, dann gehören sie zu den (gesetzlich zulässigen) Bedi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AVG §45 Abs1;
Rechtssatz: Bei einem Gastbetrieb (Kleingewerbe) mit einer täglichen Öffnungszeit von 11 bis 24 Uhr (ohne Ruhetag) ist das morgendliche Aufsperren des Lokales zwecks Reinigung objektiv notwendig und die Tatsache offenbar, dass die täglich bis 24 Uhr persönlich im Lokal tätige Unternehmerin das ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0051 E 2. Juli 1987 VwSlg 12507 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Die im Schlussteil des § 4 Abs 1 AuslBG erwähnten wichtigen öffentlichen oder gesamtwirtschaftlichen Interessen kommen erst zum Tragen, wenn feststeht, für welche Beschäftigung KONKRET die Bewilligung beantragt wurde und ob die Lage un... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AVG §58 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Gehen die Ausführungen der Behörde in ihrem Bescheid über allgemein gehaltene Ausführungen zu den Tatbestandsvoraussetzungen des § 4 Abs 1 AuslBG nicht hinaus, so entbehrt der Bescheid jener sachverhaltsmäßigen ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Die Merkmale "Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes" müssen mangels anderer Anhaltspunkte durch die allgemeinen arbeitsmarkpolitischen Ziele des Ausländerbeschäftigungsgesetzes interpretiert werden. Diese Klausel ermöglicht eine arbeitsmarktpolitische Feinsteuerung der Ausländerbeschäftigung, und zwar sowohl der auslän... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3;AuslBG §4 Abs5;AuslBG §4 Abs6;
Rechtssatz: Soweit Kontingente für die Beschäftigung von Ausländern (§ 12 AuslBG) festgesetzt sind, ist - innerhalb des Kontingentes - gem § 4 Abs 5 AuslBG ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. In diesem Fall entfallen die Prüfung der Voraussetzungen nach § 4 Abs 1 AuslBG und die Anhöru... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §11;AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Auch bei der Frage der Erteilung einer Sicherungsbescheinigung ist von der zu § 4 Abs 1 ergangenen Judikatur auszugehen. In diesem Sinne hätte die belangte Behörde von der vom Bf konkret dargestellten beabsichtigten Tätigkeit - soferne das solcherart erstellte Anforderungsprofil nicht als unsachlich bezeichnet... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;B-VG Art18;
Rechtssatz: Aus der Sicht des Beschwerdefalles sind beim VwGH keine verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf Art 18 Abs 1 B-VG gegen § 4 Abs 1 AuslBG entstanden. Bei der Ermittlung des Begriffsinhaltes der dort verwendeten unbestimmten Gesetzesbegriffe "wichtige öffentliche Inte... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0051 E 2. Juli 1987 VwSlg 12507 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Die im Schlussteil des § 4 Abs 1 AuslBG erwähnten wichtigen öffentlichen oder gesamtwirtschaftlichen Interessen kommen erst zum Tragen, wenn feststeht, für welche Beschäftigung KONKRET die Bewilligung beantragt wurde und ob die Lage un... mehr lesen...
Rechtssatz: Die im Schlussteil des § 4 Abs 1 AuslBG erwähnten wichtigen öffentlichen oder gesamtwirtschaftlichen Interessen kommen erst zum Tragen, wenn feststeht, für welche Beschäftigung KONKRET die Bewilligung beantragt wurde und ob die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes diese konkrete Beschäftigung zulässt, was zumindest immer dann der Fall sein wird, wenn nicht feststeht, dass für die Beschäftigung wenigstens ein bestimmter Inländer oder im gegebenen Zusammenhang einem Inländer g... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Die Ablehnung der beantragten Beschäftigungsbewilligung wäre nur dann zulässig gewesen, wenn die belangte Behörde auf Grund eines ordnungsgemäßen, mit Beteiligung der Bfrin durchgeführten Verwaltungsverfahrens die Tatsache festgestellt hätte, dass wenigstens eine konkret zu nennende inländische oder Inländern gleichgeste... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0051 E 2. Juli 1987 VwSlg 12507 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Die im Schlussteil des § 4 Abs 1 AuslBG erwähnten wichtigen öffentlichen oder gesamtwirtschaftlichen Interessen kommen erst zum Tragen, wenn feststeht, für welche Beschäftigung KONKRET die Bewilligung beantragt wurde und ob die Lage un... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Da die belangte Behörde im Falle der Beurteilung, ob eine Beschäftigungsbewilligung zu erteilen oder zu verweigern ist, von der im Einzelfall angestrebten Beschäftigung auszugehen hat, wäre sie verpflichtet gewesen, sich mit dem Vorbringen der Bfr wonach die Ausbildung und Betreuung ihrer Kinder- objektiv gesehen - die V... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1298/79 E 25. September 1979 RS 1 Stammrechtssatz Bei Beurteilung der Frage, ob eine Beschäftigungsbewilligung zu erteilen oder zu verweigern ist, hat die Behörde von der im Einzelfall angestrebten Beschäftigung des Ausländers auszugehen. (hier: Chinese als Küchengehilfe in China Restaurant) ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Lehnt der Arbeitgeber von vornherein die Zuteilung von Ersatzkräften durch das Arbeitsamt ab, so vermag der VwGH die Nichterteilung der Beschäftigungsbewilligung an einem vom Arbeitgeber beantragten ausländischen Arbeitnehmer nicht als rechtswidrig zu erkennen, wenn der antragstellende Arbeitgeber im Verfahren nicht einm... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §19 Abs1;AuslBG §21;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Das Recht zur Antragstellung und die uneingeschränkte Parteistellung im Verfahren über die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung kommt nur dem Arbeitgeber zu. Der Ausländer hat im Sinne des § 21 lediglich beschränkte Parteistellung. Wenn die Ablehnung der Beschäftigungsbewill... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Die Unterscheidung zwischen Ausländern, welche neu auf dem österreichischen Arbeitsmarkt auftreten, und solchen, welche bereits längere Zeit in denselben integriert sind und von der öffentlichen Hand bereits Arbeitslosengeld beziehen, vermag der VwGH nicht als rechtswidrig zu erkennen (Hinweis E 22.1.1986, 85/09/0241 und... mehr lesen...