Rechtssatz: Wird im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat festgestellt, daß einer Ausländerin, ohne bei der Sozialversicherung gemeldet zu sein, Entgelt für ihre Tätigkeit in der Küche und für das Aufräumen von Zimmern bezahlt wurde, so ist bei Nichtvorliegen einer Beschäftigungsbewilligung von einer illegalen Ausländerbeschäftigung auszugehen. Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 16.9.1998, Zl. 98/09/0183-6, womit die Beschwerde gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwalt... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Einwand des Beschuldigten, daß ihn an der zur Last gelegten Verwaltungsübertretung kein Verschulden trifft, da er sich zum Zeitpunkt der Kontrolle im Ausland war, exkulpiert nicht, da eine interne Delegierung von Verantwortungsbereichen den Arbeitgeber nur dann entschuldigt, wenn er glaubhaft dartut, daß er Maßnahmen ergriffen hat, um die Einhaltung der von ihm erteilten Anordnungen zu gewährleisten. Solches liegt nicht vor, wenn der Beschuldigte intern die Verantwortlichke... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird im UVS-Verfahren festgestellt, daß im Jahre 1997 nicht die Absicht bestanden hat, die Ausländerin als Au-pair-Mädchen bei der Beschuldigten einzustellen, sondern daß sich die Ausländerin im Jahre 1997 lediglich einige Wochen in ihrem Haushalt aufhalten sollte, um zu überprüfen, ob sich die Ausländerin für eine Tätigkeit als Au-pair-Mädchen (im Sommer 1998) eignet, so liegt bei diesem Sachverhalt noch kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des Ausländerbeschäftigungsgesetze... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Duldung einer Arbeitsleistung durch einen Ausländer allein, begründet noch keinen Verstoß gegen § 3 Abs 1 in Verbindung mit § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG. Unter einem Arbeitsverhältnis ist nach Arbeitsrecht ein Rechtsverhältnis, das die Leistung abhängiger fremdbestimmter Arbeit zum Inhalt hat und durch Arbeitsvertrag begründet wird, zu verstehen. Ein solches liegt dann nicht vor, wenn vier ausländische Staatsbürgerinnen zum Zeitpunkt einer Kontrolle für den Betrieb des Besch... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Umstand, daß ein Bekannter der Inhaberin und Verantwortlichen des Betriebes (vorliegend eines Bordells) eine Ausländerin bei der Sozialversicherung anmeldet, macht diesen nicht zur verantwortlichen Person im Sinne des Ausländerbeschäftigungsgesetzes. (Einstellung des Verfahrens) mehr lesen...
Rechtssatz: Beschäftigt der Beschuldigte auftrags der Bordellkonzessionsträgerin im Unternehmen der Auftraggeberin bewilligungslos eine Ausländerin, bleibt die Beschuldigte verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich, auch wenn der Beschuldigte nicht als verantwortlich Beauftragter bestellt wurde, da eine Abwälzung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit auf andere Personen ohne gesetzliche Grundlage nicht möglich ist. (Einstellung des Verfahrens) mehr lesen...
Rechtssatz: Nimmt die Beschuldigte eine Südafrikanerin, deren Muttersprache Afrikaans und deren Fremdsprache Englisch ist und an Epilepsie leidet, unter der Bedingung bei sich auf, daß die Ausländerin so lange bei ihr wohnen kann, bis sie in Oberösterreich ihre Angelegenheiten - Beschäftigungsbewilligung in Steyr, um näher bei ihrem Freund zu sein etc - erledigt hatte, liegt ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des Ausländerbeschäftigungsgesetzes auch dann nicht vor, wenn sie durch Organe... mehr lesen...
Begründung: Der Bw war zur Tatzeit unbestritten handelsrechtlicher Geschäftsführer der Ing Otto P Gesellschaft mbH (in der Folge kurz: P-GmbH) mit dem Sitz in Wien und gemäß § 9 Abs 1 VStG als zur Vertretung nach außen berufenes Organ für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortlich. Die P-GmbH war über Auftrag der W an deren Baustelle in Wien, L-berg mit "Fliesenlegerarbeiten" befaßt. Bei einer Kontrolle dieser Baustelle am 9.5.1996 durch Organe des Arbeitsinspektorates für B... mehr lesen...
Rechtssatz: Hält sich der Ausländer lediglich aus persönlichen Gründen im Geschäftslokal auf, wobei er in diesem Zusammenhang der Verkäuferin A eine Gefälligkeit erweisen wollte, ist nicht von einer illegalen Ausländerbeschäftigung auszugehen. (Einstellung des Verfahrens) mehr lesen...
Rechtssatz: Im Antimißbrauchsgesetz BGBl Nr 895/1995 wurde die Bestimmung aufgenommen, daß die Bestellung von verantwortlichen Beauftragten gemäß § 9 Abs 2 und Abs 3 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 - VStG, BGBl Nr 52 idjgF, für die Einhaltung dieses Bundesgesetzes erst rechtswirksam wird, nachdem beim zuständigen Arbeitsinspektorat eine schriftliche Mitteilung über die Bestellung, samt einem Nachweis der Zustimmung des Bestellten, eingelangt ist. Dies gilt nicht für die Bestellung von ve... mehr lesen...
Rechtssatz: Stellt sich im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat heraus, daß der Beschuldigte weder als Arbeitgeber noch als Beschäftiger der im
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses genannten Ausländer in Betracht kommt, ist er verwaltungsstrafrechtlich nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz nicht zur Verantwortung zu ziehen. (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 7 Abs 6 AuslBG erlischt die Beschäftigungsbewilligung u.a. mit Beendigung der Beschäftigung des Ausländers. Die Wirkung des § 7 Abs 6 AuslBG tritt zwar nicht schon dann ein, wenn bei gleichzeitiger Unterbrechung der Entgeltfortzahlung die Erbringung der vereinbarten Arbeitsleistung für eine verhältnismäßig kurze Dauer unterbleibt und der Wille beider Vertragsteile auf die fortdauernde Rechtswirksamkeit des Beschäftigungsverhältnisses gerichtet ist. Dies liegt aber dann ... mehr lesen...
Rechtssatz: Überläßt ein Unternehmer einem Ausländer kurzfristig seinen gesamten Warenbestand - vorliegend Verkaufsstand auf einem Krämermarkt - durch längere Zeit und verkauft der Ausländer auch Waren aus diesem Warenbestand und hatte der Beschuldigte auch Arbeitskräftebedarf - vorliegend zweimalige Antragstellung auf Beschäftigungsbewilligung - so liegt ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis vor, welches der Bewilligungspflicht nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz unterliegt. mehr lesen...
Rechtssatz: Kommt im Beweisverfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat hervor, daß die Beschäftigung einer Ausländerin mangels faktischer Leistungsfähigkeit (bei einem Einkommen von S 6.180,-- Karenzgeld soll eine Ausländerin als Kindermädchen mit einer monatlichen Entlohnung von DM 300,-- bewilligungslos beschäftigt worden sein) aus tatsächlichen Gründen unmöglich war, ist die Beschuldigte vom verwaltungsstrafrechtlichen Vorwurf der illegalen Ausländerbeschäftigung exkulpiert. (Einste... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Beschäftigungsbewilligung wird für einen bestimmten Arbeitsplatz ausgestellt. Der Arbeitsplatz ist beruflich und örtlich bestimmt. Die berufliche Bestimmung umfaßt die berufliche Tätigkeit, wobei die Abgrenzung aufgrund der üblichen Berufsbezeichnungen, der Berufssysthematik, der berufskundlichen Materialien und der Praxis der Betriebe zu ziehen ist. Wurde im Rahmen dieser Systhematik dem Beschuldigten eine Beschäftigungsbewilligung aus der Berufsabteilung Dienstleistungsbe... mehr lesen...
Rechtssatz: Als Gefälligkeitsdienste, die nicht unter die bewilligungspflichtige Beschäftigung des AuslBG fallen, können nur die vom Leistenden aufgrund bestehender spezifischer Bindungen zwischen ihm und dem Leistungsempfänger erbrachten kurzfristigen, freiwilligen, unentgeltlichen Dienst anerkannt werden, weshalb im Sinne der Regeln des beweglichen Systems der Abgrenzungskriterien die genannten Merkmale besonderes Gewicht erhalten. Gefälligkeitsdienste setzen zwar keine besonderen famili... mehr lesen...
Rechtssatz: Beauftragt die Beschuldigte als handelsrechtliche Geschäftsführerin der Generalunternehmerin eine Subunternehmerfirma den Arbeitsbeginn zu melden und hat auch die Vereinbarung getroffen, daß die Beschäftigung von Ausländern ausgeschlossen ist und Kontrolle vorgesehen war, die Subunternehmerin sich jedoch an diese Vereinbarungen nicht gehalten hat, so kann der Beschuldigten subjektiv kein Verschulden angelastet werden. (Einstellung des Verfahrens) mehr lesen...
Rechtssatz: Fährt der Ausländer mit dem Lkw einer GmbH, in welcher der Beschuldigte Geschäftsführer ist und der Ausländer legal beschäftigt ist, nach Klagenfurt um Speisereste einzusammeln und bedient der Sohn des Ausländers, der zufällig ebenfalls in Klagenfurt ist, ohne Wissen des Beschuldigten und des Vaters des Ausländers spontan mittels der Hebebühne des LKw`s die Kübel mit den Speiseresten auf die Ladefläche des LKw`s zum Verladen, so wird dadurch mit dem Sohn des Ausländers kein ill... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird dem Beschuldigten ein Holzschlägerungsunternehmen von einem Maschinenring empfohlen, schließt er mit diesem Unternehmen einen Vertrag, unter Verwendung eines ihm vorgelegten Formulars und hat er nicht erkennen können, daß das Unternehmen keine Gewerbeberechtigung besessen haben soll und hat das Unternehmen auch die komplette Ausrüstung für die Ausübung der Holzschlägerungsarbeiten mitgeführt, so hieße dies bei Würdigung dieser Umstände die Sorgfaltspflicht des Beschuldigte... mehr lesen...
Rechtssatz: Was als Beschäftigung im Sinne des Ausländerbeschäftigungsgesetzes gilt, ist im § 2 Abs 2 AuslBG normiert. Liegt zwischen dem Beschuldigten und der Ausländerin ein konkludent zustandegekommenes Rechtsgeschäft eines Präkariums vor, so ist diese Form der Rechtsbeziehung unter keine der im § 2 Abs 2 AuslBG aufgezählten Tatbestände zu subsumieren. (Einstellung des Verfahrens) mehr lesen...
Rechtssatz: Hilft der Bruder des Beschuldigten diesem beim Einsammeln von Baustellenabfallholz, so ist von einem unentgeltlichen Gefälligkeitsdienst auszugehen, welcher nicht der Bewilligungspflicht nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz unterliegt. (Einstellung des Verfahrens) mehr lesen...
Rechtssatz: Ist dem Beschuldigten wiederum eine Beschäftigungsbewilligung erteilt, so ist zu berücksichtigen, daß dem Beschuldigten für den Ausländer für die Zeit von 20.6.1996 bis 19.6.1997 (unter der Voraussetzung eines ununterbrochenen Arbeitsverhältnisses) eine Beschäftigungsbewilligung erteilt worden ist und aufgrund der neuerlichen Antragstellung dem Beschuldigten wiederum eine Beschäftigungsbewilligung erteilt wurde, so daß von einem geringfügigen Verschulden des Beschuldigten ausge... mehr lesen...
Rechtssatz: Beschäftigt der Beschuldigte eine Ausländerin als Küchenhilfe ohne entsprechende Bewilligung, so ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich und kann der Hinweis des Beschuldigten, daß die Ausländerin versicherte eine Bewilligung zu besitzen und der Beschuldigte nach Kenntnis, daß die Ausländerin diese Bewilligung nicht vorlegen kann, sie sofort wieder entließ, jedenfalls für den Beschäftigungszeitraum nicht exkulpieren. mehr lesen...
Rechtssatz: Erteilt der Beschuldigte einem Ausländer den Auftrag, den Traktor mit dem von diesem angetriebenen Häcksler zu bedienen (der Beschuldigte erhielt diesen Auftrag von der Straßenverwaltung) ohne daß eine entsprechende Beschäftigungsbewilligung vorliegt, so liegt eine illegale Ausländerbeschäftigung und keine gefälligkeitshalber erbrachte Arbeitsleistung vor, wenn der Ausländer in regelmäßigen Zeitabständen zur Gebietskrankenkasse angemeldet war und dieser ohne die Miete zu bezahl... mehr lesen...
Begründung: Mit Schreiben vom 11.5.1995 erhob das Arbeitsinspektorat für Bauarbeiten, Belange der Ausländerbeschäftigung in Wien eine Anzeige gegen den nach § 9 VStG Verantwortlichen der M-BaugesmbH in Wien, S-Straße, wegen Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes; bei einer Kontrolle am 23.4.1995 seien auf einer Baustelle in Wien, P-gasse die tschechischen Staatsangehörigen Josef C, Martin Ka, Frantisek V, Jaroslav T und Josef Kr für die M-BaugesmbH arbeitend angetroffen worden; fü... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn sich die Nachforschungen der Bezirksverwaltungsbehörde auf Zustellversuche an einer früheren Adresse des Beschuldigten bzw an der Firmenadresse des von ihm vertretenen Unternehmens beschränkt hatten, rechtferigt eine negative Meldeauskunft bezüglich des der unbewilligten Beschäftigung fünf ausländischer Arbeiter über einen längeren Zeitraum hinweg Beschuldigten allein den Abbruch des Verfahrens gem § 34 2. Satz VStG nicht. Weitergehende Ermittlungen wären durchaus in keine... mehr lesen...
Rechtssatz: Arbeitsgemeinschaften sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts, denen die Rechtspersönlichkeit fehlt. Mangels Rechtsfähigkeit kann eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht Dienstgeber sein. Diese Eigenschaft kommt vielmehr den einzelnen Gesellschaftern der Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu. Sie, bzw ihre zur Vertretung nach außen Berufenen im Sinne des § 9 Abs 1 VStG, sind in erster Linie Adressaten der Strafbestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes. (Einstellung des... mehr lesen...
Rechtssatz: Wirkt im Geschäft des Beschuldigten ein befreundeter Ausländer in Form eines kurzfristigen unentgeltlichen Aufsichtsdienstes über einen vom Beschuldigten kürzlich eingestellten österreichischen Staatsbürger mit, und geschah dies aufgrund besonderer Bindungen zwischen dem Beschuldigten und dem Beaufsichtigenden, wobei dieser Dienst als kurzfristig, freiwillig und unentgeltlich erbracht wurde, so ist dies als eine nicht unter die bewilligungspflichtige Beschäftigung des Ausländer... mehr lesen...
Rechtssatz: Der handelsrechtliche Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH kann verwaltungsstrafrechtlich nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz nur für jene Zeit verantwortlich sein, in welcher er in dieser Funktion im Handelsregister eingetragen ist. (Einstellung des Verfahrens) mehr lesen...
Rechtssatz: Hat zum Tatzeitpunkt eine GmbH drei handelsrechtliche Geschäftsführer, wovon einer der Beschuldigte war, so kann sich dieser nicht mit dem Hinweis exkulpieren, daß für Personalangelegenheiten die weitere handelsrechtliche Geschäftsführerin, nämlich seine Schwester, zuständig war, denn die bloße Nichtausübung einer Funktion nimmt dem ordnungsgemäß Bestellten nicht die Eigenschaft als Geschäftsführer. mehr lesen...