Rechtssatz: Wurde ein Ausländer im Sägewerks- und Holzhandelsbetrieb des Beschuldigten ohne die erforderlichen Bewilligungen tätig, so trifft den Beschuldigten auch dann ein Verschulden an der ihm zur Last gelegten Verwaltungsübertretung, wenn sich der Ausländer in den Jahren zuvor selbst um die Bewilligung bemüht hat. Auch ist der Beschuldigte als Arbeitgeber verpflichtet, sich mit den gesetzlichen Vorschriften betreffend Ausländerbeschäftigung vertraut zu machen bzw im Zweifel bei der zu... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein iS des § 2 Abs 1 AuslBG arbeitnehmerähnliches Verhältnis ist gegeben, wenn der Beschuldigte in seinem Gaststättenbetrieb eine Prostituierte beschäftigt, welche zwar selbständig versichert ist und im Haus des Beschuldigten eine Zimmer gemietet hat, jedoch das Preisniveau für die angebotenen Leistungen vom Beschuldigten vorgegeben wird, die vorgeschriebenen medizinischen Untersuchungen von diesem kontrolliert werden, Provisionen von konsumierten Getränken von ihm ausgezahlt w... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird dem Beschuldigten als persönlich haftendem Gesellschafter eines Beherbergungsunternehmens vorgeworfen, eine Ausländerin ohne Bewilligung beschäftigt zu haben, so kann ihn eine Nachfrage bei der Gattin eines Notars, die Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes betreffend, nicht vom Verschulden befreien, weil dieser selbst bei der zuständigen Behörde hätte anfragen müssen ob und unter welchen Voraussetzungen eine Beschäftigung möglich ist, wenn er die bezughabenden B... mehr lesen...
Der Berufungswerber (Bw) ist unbestrittenermaßen persönlich haftender Gesellschafter der A-KEG mit dem Sitz in Wien und gemäß § 9 Abs 1 VStG als zur Vertretung nach außen berufenes Organ für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortlich. Aufgrund einer Anzeige der Bundespolizeidirektion Wien, Polizeikommissariat Brigittenau, erließ der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 20. Bezirk, nach Anhörung des Bw und des Hauptzollamtes Wien, Team KIAB, das Strafe... mehr lesen...
Rechtssatz: Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass eine illegal beschäftigte Person dann, wenn ein uniformierter Polizist das Lokal betritt, nicht unbedingt ungeniert ihren Tätigkeiten weiterhin nachgehen wird, sondern z.B. versuchen wird, sich einer Kontrolle durch Flucht zu entziehen oder sich z.B. als Gast auszugeben. Auch verkennt der Bw, dass es zur Feststellung eines entscheidungsrelevanten Sachverhaltes keineswegs notwendigerweise der länger andauernden Beobachtung durc... mehr lesen...
Die Berufungswerberin (Bw) ist unbestrittenermaßen ? alleinige ? handelsrechtliche Geschäftsführerin der D-GmbH mit dem Sitz in Wien und gemäß § 9 Abs 1 VStG als zur Vertretung nach außen berufenes Organ für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortlich. Aufgrund einer Anzeige der Bundespolizeidirektion Wien erließ der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 2. Bezirk, nach Anhörung der Bw das Straferkenntnis vom 22.3.2004, mit welchem die Bw schuldig erkan... mehr lesen...
Rechtssatz: Gerade in einem Fall, in welchem eine Ausländerin bei Beginn einer Lokalkontrolle von einem Sicherheitswachebeamten hinter der Theke stehend wahrgenommen wird, diese und auch der im Lokal anwesende Verantwortliche eine Tätigkeit aber bestreiten, wäre es wohl erforderlich und zielführend gewesen, wenn eine ?Umfeldbefragung" vorgenommen worden wäre, d.h. dass sonstige im Lokal anwesende Personen befragt würden, wer denn im Lokal die Bestellungen aufnimmt, die Getränke serviert un... mehr lesen...
Rechtssatz: Kann nicht mit der strafrechtlich gebotenen Sicherheit festgestellt werden, dass eine Ausländerin vom Beschuldigten als Betreiber einer ?Schutzhütte" ohne die erforderlichen Bewilligungen nach dem AuslBG in einem Arbeits- oder arbeitnehmerähnlichen Verhältnis (die Ausländerin wurde im Zuge der Kontrolle am 9.7.2003 beim Erdäpfelschälen und Getränkeeinschenken angetroffen) beschäftigt war, weil diese mit dem Sohn des Beschuldigten befreundet war und es daher durchaus plausibel ... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird dem Beschuldigten vorgeworfen, einen Ausländer ohne entsprechende Bewilligung auf seiner Baustelle beschäftigt zu haben und wird aber daraufhin im Beweisverfahren festgestellt, dass der Ausländer einen Gefälligkeitsdienst leistete, da die Lebensgefährtin des Beschuldigten mit dem Ausländer verwandt ist sowie auch der Beschuldigte dem Ausländer beim Hausbau in Kroatien half und eine wirtschaftliche und persönliche Abhängigkeit nicht vorliegt, so kann nicht mit der strafrec... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verwaltungsübertretung der bewilligungslosen Beschäftigung von Ausländern ist auch dann gegeben, wenn der Beschuldigte ein Mietverhältnis mit den Ausländern eingegangen ist und diese Renovierungsarbeiten am Mietobjekt für sich durchführten (Befreiung von Mietzinszahlung für Renovierung der dem Beschuldigten gehörenden Gebäude), zumal auch das Gesamtbild der Tätigkeit so beschaffen war (Nächtigung und fallweise Verpflegung im Hause des Beschuldigten, Beistellung von Arbeitsm... mehr lesen...
Rechtssatz: Es ist davon auszugehen, dass nach der allgemeinen Lebenserfahrung bekannt ist, dass die Beschäftigung eines Ausländers grundsätzlich einer verwaltungsbehördlichen Bewilligung bedarf. Ist eine Beschäftigungsbewilligung vor dem Kontrollzeitpunkt (Kontrolle erfolgte am 04.06.2003, die Beschäftigungsbewilligung war bis zum 15.05.2003 gültig) vorgelegen, wurde auch zwei Monate später am 15.07.2003 diese wiederum erteilt und war die zwischenzeitliche Beschäftigung des Ausländers o... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird ein ägyptischer Staatsbürger, für welchen der Beschuldigte als handelsrechtlicher Geschäftsführer eines Speiselokales keine der in § 3 Abs 1 AuslBG genannten Bewilligungen vorweisen kann, alleine bei Küchendiensten (Reinigen von Küchengeräten in einem von Mehl verstaubten Trainingsanzug) in einem Lokal angetroffen und besteht zumindest eine geringfügige, persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit aufgrund des Beziehens von Verpflegung im Lokal, so ist Entgeltlichkeit al... mehr lesen...
Vorweg wird angemerkt, dass in diesem Verfahren nur über die Berufung zu Spruchpunkt I) des Straferkenntnisses vom 12 02 2004 entschieden wird und hinsichtlich der übrigen Spruchpunkte eine gesonderte Entscheidung der dafür zuständigen Kammer des Unabhängigen Verwaltungssenates Burgenland ergehen wird. Die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung legte dem Berufungswerber in Spruchpunkt I) des angefochtenen Straferkenntnisses zur Last, es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der B* G... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch wenn ein begünstigter Drittstaatsangehöriger, der Angehöriger eines Österreichers ist, über keinen Einreise- oder Aufenthaltstitel verfügt, hält er sich rechtmäßig im Bundesgebiet auf, wenn er die in der RL 68/360/EWG bzw RL 73/148/EWG unter Berücksichtigung der VO Nr (EWG) 1612/68 angeführten Kriterien erfüllt und über die dort vorgeschriebenen Unterlagen verfügt. Bei der Beurteilung des rechtmäßigen Aufenthaltes sind die unmittelbar anwendbaren Bestimmungen des Gemeinsch... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird ein Ausländer, ein Staatsbürger der Dominikanischen Republik, beim Eintreffen der Beamten des Hauptzollamtes Klagenfurt am Kebab-Stand der Beschuldigten beim Salatzupfen angetroffen, so kann daraus nicht auf das Vorliegen eines arbeits- oder arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses und somit auf eine Beschäftigung ohne Arbeitserlaubnis, Beschäftigungsbewilligung, Anzeigebestätigung , Befreiungsschein oder Entsendebewilligung geschlossen werden, zumal die Anwesenheit des Ausländ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 6 August 2002, Zl *-*****-**, wurde der Berufungswerber wegen Übertretungen gemäß § 28 Abs 1 Z 1 lit a iVm § 3 Abs 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz mit drei Geldstrafen in Höhe von je ? 1500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe jeweils 5 Tage) bestraft. Im Schuldspruch dieses Straferkenntnisses wurde es als erwiesen angesehen, dass der Berufungswerber als Arbeitgeber am 24 Juli 2001 in B** V*****, K************* S***** **, drei nam... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verpflichtung zur Einholung einer Beschäftigungsbewilligung nach § 3 Abs 1 AuslBG trifft auch jene Personen, die Leistungen einer als arbeitnehmerähnlich zu qualifizierenden Arbeitskraft entgegennehmen. Der Berufungswerber war als Bauherr zur Einholung von Beschäftigungsbewilligungen verpflichtet, zumal er die Arbeiten in Auftrag gegeben und die Leistungen der Ausländer entgegen genommen hat, welche ihm in wirtschaftlicher Abhängigkeit erbracht wurden bzw deren Nutzen er ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der objektive Sachverhalt der bewilligungslosen Beschäftigung ist gegeben, wenn ein Ausländer, welcher im Rahmen seines Studienaufenthaltes in Europa (teils in Italien und teils in Österreich) in einzelnen American Football Spielen mitspielt und seine Kenntnisse als Football Trainer zur Verfügung stellt, auch wenn dies lediglich gegen Unterkunft und Essensbons, finanziert durch Sponsorengelder, in einem Zeitraum von 21.03.2002 bis 22.08.2003 am Wochenende erfolgte. Ebenso ist... mehr lesen...
Rechtssatz: Wer Ausländer als Stubenmädchen und Abwäscher in seinem Betrieb beschäftigt, ohne dass ihm für diese Ausländer eine Beschäftigungsbewilligung oder Zulassung als Schlüsselkraft erteilt noch eine Anzeigebestätigung oder Arbeitserlaubnis oder ein Befreiungsschein oder ein Niederlassungsnachweis ausgestellt wurde, ist verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Schlagworte Ausländer, Ausländerbeschäftigung, Abwäscher, Stubenmädchen mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See legte dem Berufungswerber im angefochtenen Straferkenntnis Folgendes zur Last: ?Sie haben es als nach auáen zur Vertretung Berufener der Firma S* Gesellschaft mbH, *** zu verantworten, dass die Firma S* Gesellschaft mbH die nachfolgenden ausl?ndischen Staatsangeh”rigen am 08 05 2003 gegen 08 15 Uhr Fa F* GesmbH, als Hilfskr?fte zur Verfgung gestellt haben, obwohl fr einen Arbeiter keine arbeitsmarktrechtliche Bewilligung vorlag bzw fr vier Arbe... mehr lesen...
Rechtssatz: Aufgrund Art 6 Abs 1 des mit Ungarn abgeschlossenen Grenzgängerabkommens ist es zulässig, den Geltungsbereich einer für einen Ausländer ausgestellten Grenzgängerbewilligung auch auf Gebiete außerhalb der Grenzzone zu erweitern. Eine solche Ausweitung des örtlichen Geltungsbereiches bedarf aber der Genehmigung des betreffenden Staates; hier konkret der Vollzugsbehörde im Sinne des Art 5 des Grenzgängerabkommens. Schlagworte Grenzgänger, Grenzgängerabkommen, örtlicher Geltun... mehr lesen...
Rechtssatz: Weder § 6 Abs 2 AuslBG noch Art 6 des mit Ungarn abgeschlossenen Grenzgängerabkommens rechtfertigen die Überschreitung des örtlichen Geltungsbereiches einer Grenzgängerbewilligung, die aufgrund des mit Ungarn abgeschlossenen Grenzgängerabkommens erteilt wurde. Schlagworte Grenzgänger, Grenzgängerabkommen, örtlicher Geltungsbereich, Grenzgängerbewilligung, Ungarn mehr lesen...
Rechtssatz: Die einem Ausländer nach dem mit Ungarn abgeschlossenen Grenzgängerabkommen ausgestellte Grenzgängerbewilligung ersetzt eine sonst erforderliche Beschäftigungsbewilligung, sofern die vom Ausländer ausgeübte Tätigkeit vom sachlichen und örtlichen Geltungsbereich der Grenzgängerbewilligung umfasst ist. Die Strafbestimmung des § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG ist daher dahingehend teleologisch zu reduzieren, dass das Fehlen einer Beschäftigungsbewilligung für einen Ausländer dann nicht... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird der örtliche Geltungsbereich einer aufgrund des mit Ungarn abgeschlossenen Grenzgängerabkommens erteilten Grenzgängerbewilligung überschritten, hat dies nicht zur Folge das die bereits erteilte Grenzgängerbewilligung obsolet wäre und das Grenzgängerabkommen nicht mehr anzuwenden wäre Vielmehr sieht Art 9 Abs 2 des Grenzgängerabkommens ausdrücklich die Möglichkeit der Entziehung einer Grenzgängerbewilligung vor, wenn Tatsachen eintreten oder nachträglich bekannt werden, wel... mehr lesen...
Rechtssatz: Die im mit Ungarn abgeschlossenen Grenzgängerabkommen enthaltenen Bestimmungen sind aufgrund ausreichender Bestimmtheit einer unmittelbaren Anwendung zugänglich. Schlagworte Grenzgänger, Grenzgängerabkommen, örtlicher Geltungsbereich, Grenzgängerbewilligung, Ungarn mehr lesen...
Rechtssatz: Gefälligkeitsdienste fallen nicht unter die bewilligungspflichtige Beschäftigung des AuslBG. Als Gefälligkeitsdienst sind kurzfristige, freiwillige und unentgeltliche Dienste anerkannt, die vom Leistenden aufgrund spezifischer Bindungen zwischen ihm und dem Leistungsberechtigten erbracht werden. Erfolgte der Abtransport einer Walze und das Beseitigen von Laub im Rahmen eines Besuches, welchen der Ausländer bei einem Freund tätigte, der im Unternehmen der Beschuldigten beschäf... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat der Obmann eines Basketballvereines entgegen § 3 Abs 1 AuslBG einen amerikanischen Staatsbürger in der Zeit vom 05.09.2003 bis 06.10.2003 als Basketballspieler beschäftigt, obwohl weder eine Beschäftigungsbewilligung (§§ 4 und 4c AuslBG) oder Zulassung als Schlüsselkraft (§ 12 AuslBG) erteilt noch eine Anzeigenbestätigung (§ 3 Abs 5 AuslBG) oder eine Arbeitserlaubnis (14a AuslBG) oder ein Befreiungsschein (§§ 15 und 4c AuslBG) oder ein Niederlassungsausweis (§ 24 FrG) ausg... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat der Beschuldigte im Zuge einer Anstellung am 05.07.2003 übersehen, dass der Befreiungsschein der Ausländerin zu dieser Zeit bereits seine Gültigkeit verloren hat ? das war auf ein Versehen einer Mitarbeiterin im Lohnbüro zurückzuführen - und wurde in der Folge eine Ausstellung einer Beschäftigungsbewilligung beantragt, welche dem Beschuldigten mit Wirksamkeit vom 11.07.2003 ausgestellt wurde, so ist der Ausspruch einer Ermahnung iS § 21 Abs 1 VStG gerechtfertigt, da von je... mehr lesen...
Rechtssatz: Kann nicht mit der strafrechtlich gebotenen Sicherheit festgestellt werden, dass der Beschuldigte einen rumänischen Staatsanghörigen für Ausputzarbeiten im Wald sowie für Stallarbeiten ohne entsprechende Bewilligung beschäftigte, weil vor allem außer den Angaben des Rumänen keine weiteren Elemente für die Beschäftigung sprechen und der Ausländer Waldarbeiten weit ab vom Betrieb des Beschuldigten durchführte, so ist das Verwaltungsstrafverfahren einzustellen. (Einstellung des Ve... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat der Beschuldigte als Taxiunternehmer bei Einstellung einer Aushilfsfahrerin keine Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz benötigt, da diese in aufrechter Ehe mit einem österreichischen Staatsbürger lebte und hat die Aushilfsfahrerin den Beschuldigten nicht über die spätere Nichtigerklärung ihrer Ehe informiert, so ist ein Arbeitgeber, der entsprechend den gesetzlichen Vorschriften eine mit einem Österreicher verheiratete Ausländerin beschäftigt, nicht verpflich... mehr lesen...