Die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Ottakring, übermittelte dem Magistratischen Bezirksamt für den 16. Bezirk am 21.10.1999 eine Anzeige (gegen unbekannten Täter) wegen Verdachtes der Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG). In dieser Anzeige vom 18.10.1999 heißt es, dass zwei Sicherheitswachebeamte am 6.10.1999 gegen 15.30 Uhr im Zuge ihres Fußstreifendienstes durch einen unbekannten Passanten auf das Haus in Wien, A-gasse, mit dem Hinweis aufmerks... mehr lesen...
Rechtssatz: In der Anzeige findet sich kein Hinweis darauf, dass die Ausländerin im Lokal der Beschuldigten ohne arbeitsmarktbehördliche Bewilligung beschäftigt worden wäre, was aber überhaupt erst Voraussetzung für die Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens gegen die Beschuldigte wegen Verdachts der Übertretung des AuslBG wäre. Ein Erfahrungssatz in der Richtung, wonach jede wahrgenommene Tätigkeit einer Ausländerin als Kellnerin in einem Lokal zwangsläufig den Verdacht einer Übertre... mehr lesen...
Rechtssatz: Einen
Rechtssatz: des Inhaltes, dass in all jenen Fällen, in denen ein unbewilligt beschäftigter Ausländer - allenfalls nach ergänzenden Ermittlungen - keiner der auf einer Baustelle tätigen Firmen zweifelsfrei zugeordnet werden kann, der Hauseigentümer verwaltungsstrafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen ist, enthält das AuslBG jedenfalls nicht. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Strafzumessung innerhalb eines gesetzlichen Strafrahmens (hier: von ATS 20.000,-- bis zu ATS 120.000,--) ist eine Ermessensentscheidung, die nach den vom Gesetzgeber in § 19 VStG festgelegten Kriterien vorzunehmen ist. Die Erstbehörde hat über den Bw, der zur Tatzeit noch nicht einschlägig vorbestraft gewesen ist, sieben Geldstrafen in der Höhe von jeweils ATS 90.000,-- verhängt. Der Erstbehörde ist zwar darin beizustimmen, dass der Unrechtsgehalt der Taten und das Verschul... mehr lesen...
Rechtssatz: Gefälligkeitsdienste fallen nicht unter die Bewilligungspflicht des Ausländerbeschäftigungsgesetzes. Als Gefälligkeitsdienste könne dabei kurzfristige, freiwillige und unentgeltliche Dienste anerkannt werden, die vom Leistenden auf Grund spezifischer Bindungen zwischen ihm und dem Leistungsberechtigten erbracht werden. Der Übergang zwischen Gefälligkeitsdienst und kurzfristiger Beschäftigung im Sinne des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ist fließend. Es ist eine Würdigung aller ... mehr lesen...
Der Berufungswerber (Bw) ist unbestrittenermaßen handelsrechtlicher Geschäftsführer der D-GmbH mit dem Sitz in Wien und gemäß § 9 Abs 1 VStG als zur Vertretung nach außen berufenes Organ für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortlich. Aufgrund von Anzeigen des Arbeitsinspektorates für Bauarbeiten und der Bundespolizeidirektion Wien erließ der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 3. Bezirk, nach Anhörung des Bw das Straferkenntnis vom 28.12.1998, mit w... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 15.11.2000, Zahl B: Ub-2/1386/2000, wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der T. mit dem Sitz in R. zu verantworten, dass durch die genannte Gesellschaft der litauische Staatsangehörige E., geb. 22.12.1963, wohnhaft in L., am 09.05.2000 als Kraftfahrer für das Sattelkraftfahrzeug mit den amtlichen Kennzeichen KU- (A) und KU- (A) beschäftigt wurde, obwohl dem Unternehmen für diesen... mehr lesen...
Rechtssatz: Die von der Liechtensteiner Firma überlassenen (angeblich) selbstständigen Fahrer sind deswegen als Fahrer des österreichischen Unternehmens des Berufungswerbers anzusehen, da sie seinen Weisungen unterworfen waren, seine Fahrzeuge und Einrichtungen benützt haben und keine unterschiedliche Arbeitsleistung im Vergleich zu den übrigen Fahrern geliefert haben. Mindestens die ersten drei Voraussetzungen (die bloß alternativ vorliegen müssen) des § 4 Abs 2 Arbeitsüberlassungsgesetz ... mehr lesen...
Rechtssatz: Billigt der Beschuldigte die Vorgangsweise eines die Vorarbeiten für die Errichtung eines Wintergartens durchführenden Dritten, eine weitere Arbeitskraft zu dessen Unterstützung entgegen den Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes anzustellen, ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich, auch wenn ihm nicht bekannt war, dass es sich bei der betreffenden Person um einen Ausländer handelt. Dass zwischen dem Beschuldigten und dem ihm unbekannten Ausländer ein Beschäf... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der XX GmbH mit dem Sitz in Tirol zu verantworten, dass durch die genannte Gesellschaft der ungarische Staatsangehörige L. T., geb. 13.04.1967, wohnhaft in Ungarn am 29.04.2000 als Kraftfahrer für das Sattelkraftfahrzeug mit den amtlichen Kennzeichen XXX (A) und XXY (A) beschäftigt wurde, obwohl dem Unternehmen für diesen... mehr lesen...
Die Berufungswerberin (Bw) war zur Tatzeit unbestritten die handelsrechtliche Geschäftsführerin der A-GmbH, die in Wien, H-markt eine Bar (?M-Bar?) betreibt. In diesem Lokal fand am 5.3.1998 eine fremdenpolizeiliche Kontrolle statt, wobei mehrere Animiermädchen, die lediglich mit Dessous (Reizwäsche) bekleidet gewesen seien, angetroffen hätten werden können. Darunter hätten sich auch die tschechische Staatsbürgerin Pavlina Bu, die slowakische Staatsbürgerin Anita T und die ungarische Staat... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Animierdame (wie die drei Ausländerinnen im vorliegenden Fall), die gegen Umsatzbeteiligung zur Unterhaltung der Gäste und zur Hebung des Konsumes in einem Nachtlokal tätig ist, steht in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis zum Lokalbetreiber und stellt deren Tätigkeit daher eine Beschäftigung iSd § 2 AuslBG dar (vgl zB die Erkenntnisse des VwGH vom 12.11.1999, Zl 97/09/0284, vom 7.4.1999, Zl 97/09/0013 und vom 10.2.1999, Zl 98/09/0331, und die dort jeweils zitierte Vorj... mehr lesen...
Der Berufungswerber (Bw) war unbestritten zur Tatzeit das gemäß § 9 VStG nach außen vertretungsbefugte und verantwortliche Organ der A-Aktiengesellschaft (in der Folge kurz: AG) mit dem Sitz in Wien. Mit Schreiben vom 3.11.1997 erstattete das Arbeitsinspektorat für den 16. Aufsichtsbezirk beim Magistrat der Stadt Wien Anzeige (gemäß § 18 Abs 1 iVm § 28 Abs 1 Z 1 lit b AuslBG) gegen den zur Vertretung nach außen Berufenen der AG. Bei einer am 2.9.1997 durch (namentlich genannte) Mitarbeiter... mehr lesen...
Der Berufungswerber (Bw) war zur Tatzeit unbestritten persönlich haftender Gesellschafter der Rahmon S KEG, die in Wien, S-gasse, das Lokal ?J? betrieben hat. In diesem Lokal fand am 5.12.1997 eine - fremdenpolizeiliche - Kontrolle statt. Dabei habe die slowakische Staatsangehörige Andrea F angetroffen werden können, welche sich hinter der Schank, somit eindeutig einem dem Arbeitgeber zurechenbaren Raum befunden habe. F sei in diesem Lokal offensichtlich beschäftigt bzw zu Arbeitsleistunge... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist ein verantwortlicher Beauftragter für die Einhaltung der Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes nicht rechtswirksam bestellt, so ist der Beschuldigte als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das zur Vertretung nach außen berufene Organ für die Einhaltung der verletzten Rechtsvorschriften verantwortlich und zwar unabhängig davon, ob zur Tatzeit noch ein weiterer handelsrechtlicher Geschäftsführer bestellt war. Auch der Umstand, dass der zweite handelsre... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Umstand, dass es im Verlauf der Anwesenheit der Ausländerin beim Beschuldigten zu einem intimen Verhältnis mit diesem gekommen ist, ändert nichts an der Tatsache, dass eine Arbeitsleistung im Rahmen eines zwischen dem Beschuldigten und der Ausländerin eingegangenen Beschäftigungsverhältnisses erbracht wurde. Insbesondere ergibt sich aus dem Umstand des zwischen dem Beschuldigten und der Ausländerin eingegangenen intimen Verhältnisses noch keine familienrechtliche Nahebezieh... mehr lesen...
Begründung: Die Berufungswerberin (Bw) ist handelsrechtliche Geschäftsführerin der "W"-GmbH, die in Wien, B-gasse einen Lebensmittelkleinhandel betreibt. Bei einer Revision dieses Betriebes am 2.2.1999 (um 9.45 Uhr) stellte ein Beamter des Marktamtes fest, daß dort zwei namentlich genannte chinesische Staatsbürger (die Mutter und der Bruder der Bw) seit 24.12.1998 als Angestellte beschäftigt waren. Die Angaben über die Dauer und Art der Tätigkeit seien durch die im
Betreff: genannte Verantw... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Form der Einstellung ist im § 45 Abs 2 erster Satz VStG geregelt. Nach dieser Bestimmung genügt für die Einstellung ein Aktenvermerk mit
Begründung: , es sei denn, daß einer Partei Berufung gegen die Einstellung zusteht oder die Erlassung eines Bescheides aus anderen Gründen notwendig ist. Im Hinblick auf das in § 28a Abs 1 AuslBG normierte Berufungsrecht des Arbeitsinspektorates unter anderem in den Fällen des § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG ergibt sich die Notwendigkeit, die Ei... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber schuldig erkannt, es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der R-GesmbH zu verantworten zu haben, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeberin mit Sitz in Wien, W-gasse, in ihrem dort befindlichen Handelsbetrieb in der Zeit vom 01.08.1995 bis 08.02.1996, die ausländische Dienstnehmerin Frau Elena M, geb am 8.6.1967, Staatsangehörigkeit: Rußland, als Sekretärin mit einem Monatslohn... mehr lesen...
Rechtssatz: Beschäftigt ein Basketballverein ohne Beschäftigungsbewilligung einen ausländischen Trainer, so ist der Obmann des Vereines nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...
Rechtssatz: Hat die Firma, die angeblich einen Ausländer illegal beschäftigt, ihren Sitz nicht in Kärnten und fand die allenfalls gesetzwidrige Verwendung des Ausländers ebenfalls nicht in Kärnten statt, so mangelt es an der örtlichen Zuständigkeit einer kärntnerisch erstinstanzlichen Strafbehörde und kann der Unabhängige Verwaltungssenat für Kärnten auch nicht als Berufungsbehörde zuständig werden, wenn eine örtlich unzuständige Erstinstanz ein Straferkenntnis erläßt. Im Falle von Übertre... mehr lesen...
Rechtssatz: Verantwortet sich der Beschuldigte damit, daß Gegenstand seiner Geschäftsbeziehung zum ausländischen Unternehmen und Arbeitgeber des A der Verkauf von verschiedenen Fleischwaren ab Werk ist, und der ausländische Vertragspartner den Kaufgegenstand selbst abholt, kann nicht davon gesprochen werden, daß das Unternehmen des Beschuldigten irgendwelche Arbeitsleistungen eines Ausländers in Anspruch nimmt. Daran ändert auch der Umstand nichts, daß dem ausländischen Vertragspartner im ... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch für die Dauer der Abwicklung des Erholungsurlaubes ist eine Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz erforderlich, weil davon auszugehen ist, daß Urlaub nur während des Bestandes eines Arbeitsverhältnisses verbraucht werden kann. mehr lesen...
Begründung: Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses hat folgenden Wortlaut: "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der A-Gesellschaft mbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeber mit Sitz in Wien, H-Straße am 14.11.1995 in Wien, B-gasse, den Ausländer Jan S, geb am 15.8.1967, als Arbeitnehmer mit Durchführung von Schneeräumungsarbeiten beschäftigt hat, obwohl für diesen Ausländer vom zuständigen Lande... mehr lesen...
Rechtssatz: Verpachtet der Beschuldigte seinen landwirtschaftlichen Betrieb an seine Ehefrau und bestand aufgrund der wirtschaftlichen Gegebenheiten keine Notwendigkeit Arbeitskräfte aufzunehmen und wird vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat die Beschäftigung von Ausländern nicht erwiesen, ist aus dem Grundsatz "in dubio pro reo" das Verwaltungsstrafverfahren einzustellen. (Einstellung des Verfahrens) mehr lesen...
Mit den angefochtenen Straferkenntnissen wurden die Herren Peter G und Errol R schuldig erkannt, es als handelsrechtliche Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufene Organe der B-GesmbH mit Sitz in Wien zu verantworten zu haben, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeberin am 11.9.1995 im Betrieb in Wien, O-straße, die jugoslawische Staatsangehörige Frau B Snjezana, geboren am 28.9.1969, als Bedienerin beschäftigt habe, obwohl für diese Ausländerin weder eine Beschäftigung... mehr lesen...
Beachte ebenso VWGH 98/09/0048 vom 1.7.1998 Rechtssatz: Bei der Ausnahmebestimmung des § 1 Abs 2 lit l AuslBG kommt es auf eine allfällige rechtliche Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt und einen korrespondierenden Unterhaltsanspruch nicht an, sondern nur darauf, ob der österreichische Elternteil seinem ausländischen Kind tatsächlich Unterhalt gewährt. mehr lesen...
Rechtssatz: Gibt der Beschuldigte als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer GmbH einen Teil eines Bauauftrages an eine andere Firma weiter und vereinbart darin: "Die zum Einsatz kommenden Arbeiter müssen, sofern es Ausländer sind, eine gültige Arbeitsbewilligung besitzen und ordentlich bei der GKK angemeldet sein. Die Papiere müssen zur Vorlage immer mitgeführt werden. Sollten Sie Ihre Arbeiter austauschen, so ist dies uns umgehend mitzuteilen." so bleibt der Beschuldigte, obwohl die Au... mehr lesen...
Begründung: Herr Alfred B ist Inhaber der Einzelfirma "F" und handelsrechtlicher Geschäftsführer der B-GmbH. Beide Unternehmen sind in der Autopflegebranche tätig, und zwar mit dem Vertrieb von Produkten der Marke "B 2000", die F in erster Linie als Dienstleistungsunternehmen. Am 24.5.1996 erstattete das Arbeitsinspektorat für den 19. Aufsichtsbezirk Anzeige wegen des Verdachtes von Übertretungen der Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) mit der Behauptung, eine durch z... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat im § 28a AuslBG nicht etwa sämtlichen Arbeitsinspektoraten in allen (dort erwähnten) Verwaltungsstrafverfahren nach dem AuslBG Parteistellung und Berufungslegitimation eingeräumt, sondern jeweils nur dem einen Arbeitsinspektorat, das die Strafanzeige erstattet bzw - bei Einleitung ohne Anzeige eines Arbeitsinspektorates - in dessen Aufsichtsbezirk sich die Betriebsstätte oder die auswärtige Arbeitsstelle befindet, auf die sich das Verfahren bezieht (vgl dazu... mehr lesen...