Rechtssatz: Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes kann vom Vorliegen von Gefälligkeitsdiensten nur dann ausgegangen werden, wenn es sich um kurzfristige, freiwillige und unentgeltliche Dienste handelt, die vom Leistenden auf Grund spezifischer Bindungen zwischen ihm und dem Leistungsberechtigten erbracht werden (vgl VwGH 21.1.2004, Zahl 2001/09/0100). Der Übergang von Gefälligkeitsdienst zur arbeitnehmerähnlichen Beschäftigung ist fließend. Bedenken sind insbesondere dort angebra... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: Sie haben es laut Strafantrag der Zollverwaltung Graz vom 19.8.2005 als handelsrechtlicher Geschäftsführer der S G GmbH mit dem Sitz in G, S, und somit als zur Vertretung nach außen berufenen Organ des Arbeitgebers zu verantworten, dass die polnische Staatsangehörige M H S, in der Zeit vom 16.4.2005 bis 30.4.2005 als Köchin beschäftigt wurde, obwohl für diese Ausländerin weder eine Be... mehr lesen...
Rechtssatz: Korrespondierend zur neuen Bestimmung des § 32a AuslBG (Übergangsbestimmungen zur EU-Erweiterung) wurde mit § 28 Abs 1 Z 6 AuslBG eine eigene Strafnorm geschaffen. So begeht gemäß § 28 Abs 1 Z 6 AuslBG eine Verwaltungsübertretung, wer entgegen dem § 32a Abs 4 einen EU-Bürger, dessen Ehegatten oder Kind ohne Bestätigung gemäß § 32a Abs 2 oder 3 (über das Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt) beschäftigt. Dieser neue Übertretungstatbestand ist eine andere Tat als die Beschäftigung e... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber wie folgt zur Last gelegt: ?Sie haben, wie dies aus der Anzeige des Zollamtes Klagenfurt, Außenstelle Herrengasse, vom 8.2.2005 hervorgeht und im Zuge einer Kontrolle am 2.2.2005 um 10.00 Uhr festgestellt wurde, es als Besitzer des Anwesen ?vlg. ****? in ****, ****, zu verantworten, dass der ausländische Staatsangehörige ****, geb. am ****, in der 45. bis 53. Woche im Jahre 2004 und in der 1. bis 5. Woche im Jahre 2005, das ... mehr lesen...
Rechtssatz: Steht der Erbringung von Arbeitsleistungen eines Ausländers die Überlassung von Wohnraum an diesen und seine Familie gegenüber, liegt ein Beschäftigungsverhältnis iSd Ausländerbeschäftigungsgesetzes vor. Eine Beschäftigung darf nur bei Vorliegen einer der im § 3 Abs. 1 AuslBG genannten Voraussetzung erfolgen. Liegt keine dieser Voraussetzungen vor, ist der strafbare Tatbestand des § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a leg. cit. erfüllt. Schlagworte Beschäftigung, Überlassung von Wohnraum... mehr lesen...
Frau Ingeborg R (die Erstberufungswerberin; in der Folge kurz: Bw) ist unbestrittenermaßen handelsrechtliche Geschäftsführerin der W-Gesellschaft m.b.H. (die Zweitberufungswerberin; in der Folge kurz: GmbH), die zur fraglichen Zeit in Wien, O-straße ? neben dem Restaurant ?Z" ? ein Irish Pub betrieben hat. Aufgrund einer Anzeige des Zollamtes Wien erließ der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 2. Bezirk, nach Anhörung der Bw das nunmehr vor dem Unabhängigen Verwalt... mehr lesen...
Rechtssatz: Was den Hinweis der Vertreterin der Besch. in ihrem Schlusswort betrifft, das Abstellen von Gläsern sei keine Tätigkeit, die als Arbeitstätigkeit qualifiziert werden könnte, so genügt es darauf hinzuweisen, dass im vorliegenden Fall eben nicht nur davon auszugehen war, dass ein Gast sein Glas (und allenfalls die Gläser von weiteren Gästen von seinem Tisch) auf die Theke zurückgestellt bzw. er von dort Getränke für sich und seine Freunde/Bekannte an seinen Tisch geholt habe, son... mehr lesen...
Das Zollamt E, Team K, erstattete mit Schreiben vom 13.8.2004 gegen Herrn Philipp G Anzeige wegen des Verdachtes von Übertretungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, weil bei einer Überprüfung auf einer näher bezeichneten Baustelle in N durch Organe des Zollamtes am 11.8.2004 um 09:40 Uhr zwei polnische Staatsbürger arbeitend angetroffen worden seien (Verspachteln von Rigipswänden und Setzen von Kantenschutz an Fensterbänken und Türen). Laut einem angeschlossenen Protokoll seien bei dem ... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine solche im vorliegenden Fall anzunehmende bewilligungspflichtige Beschäftigungder beiden Polen wird auch nicht dadurch zu einer selbstständigen Tätigkeit in Erfüllung eines Werkvertrages, dass der Arbeitgeber den Beschäftigten nicht zur Sozialversicherung anmeldet und für dessen Tätigkeit auch keine Abgaben entrichtet. Der Umstand, dass die beiden Polen beim Magistratischen Bezirksamt freie Gewerbe angemeldet haben, ist für die Beurteilung der vorliegenden Beschäftigungsver... mehr lesen...
Der Berufungswerber (Bw) ist unbestrittenermaßen handelsrechtlicher Geschäftsführer der S-GmbH mit dem Sitz in Wien und gemäß § 9 Abs 1 VStG als zur Vertretung nach außen berufenes Organ für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortlich. Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 12. Bezirk, vom 23.2.2005 wurde der Bw schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der S-GmbH mit dem Sitz in Wien, Wi-straße, zu ver... mehr lesen...
Rechtssatz: Was die von den vier Polen vorgenommenen Gewerbeanmeldungen betrifft, so ist zu betonen, dass solche Gewerbescheine (z.B. für das Gewerbe des Verspachtelns von Gipskartonplatten) keinen Freibrief dafür darstellen, in Österreich jedweder Arbeit (wie hier: als Hilfsarbeiter auf Baustellen) unter dem Deckmantel einer selbstständigen Tätigkeit (auch wenn sich die Polen als ?Firma" bezeichnen) nachgehen zu können. mehr lesen...
Rechtssatz: Eine (hier: Aufstellen von Gipskartonwänden und Spachtelarbeiten) im vorliegenden Fall anzunehmende bewilligungspflichtige Beschäftigung) wird auch nicht dadurch zu einer selbstständigen Tätigkeit in Erfüllung eines Werkvertrages, dass der Arbeitgeber den Beschäftigten nicht zur Sozialversicherung anmeldet und den Arbeitnehmern es ?ermöglicht", auch 16 Stunden am Tag zu arbeiten. Der Umstand, dass die vier Polen beim Magistratischen Bezirksamt (hier: unter Inanspruchnahme des F... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes kommt für die Beurteilung, ob eine Beschäftigung eines Ausländers vorliegt, es auf den organisatorischen Aspekt der wirtschaftlichen Abhängigkeit als auch das konkrete Gesamtbild der Tätigkeit an, die die Person im Auftrag und für Rechnung eines anderen leistet und ob diese Tätigkeit so beschaffen ist, dass die Person aufgrund der Art und Weise in der der eine für den anderen tätig ist, trotz allenfalls fehlender persönliche... mehr lesen...
Rechtssatz: Gegenständlich kann man von einem geringfügigen Verschulden ausgehen, da in diesem Einzelfall aufgrund der gegebenen besonderen Tatumstände, nämlich dass das Datum des Ablaufes des Befreiungsscheines äußerst schwer leserlich war, der Arbeitnehmer bereits langjährig, bewilligt nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, beim Beschuldigten beschäftigt war und 55 Jahre alt ist, dass zwischenzeitig der Sohn des Beschuldigten verstorben ist, der auch für die Evidenthaltung der Termine z... mehr lesen...
Herr Mag. Franz R war unbestritten im Zeitpunkt der ihm im vorliegenden Fall vorgeworfenen Verstöße gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) Vorstandsmitglied und somit nach außen vertretungsberechtigtes Organ der f-AG. Das Zollamt G erstattete am 3.11.2003 gegen die f-AG mit dem Sitz in Wien Anzeige nach dem AuslBG, weil die beiden slowakischen Staatsbürger Pavel J und Juraj S in der Zeit vom 1.9.2003 bis 13.10.2003 mit dem Verteilen von Prospekten ohne arbeitsmarktbehördliche Bew... mehr lesen...
Rechtssatz: Nähere Ermittlungen bzw. Feststellungen über die Umstände, wie es zu diesen Antragstellungen (auf Aufenthaltstitel) gekommen ist und wie die Abläufe dabei gewesen sind, brauchten nicht vorgenommen (getroffen) zu werden, weil aus dem Umstand, dass den beiden Ausländern Aufenthaltstitel für die Tätigkeit als Selbstständiger erteilt wurden, noch nicht der Schluss gezogen werden kann, dass sie auch tatsächlich als ?selbstständige Werbemittelverteiler" tätig gewesen sind. Die Beurte... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Arbeitgeber ist nicht schon dadurch von seiner verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit im Sinne des § 5 Abs 1 VStG betreffend die Einhaltung der Vorschriften des AuslBG entbunden, wenn er die verbotene Tat über Ratschlag seiner Interessensvertretung begeht, solange er nicht darlegt, dass die ihm ? wie im vorliegenden Fall ? unterstellte Umgehungsabsicht nach dem klaren Wortlaut der Anfrage bzw. des erbetenen Rates nicht beabsichtigt war (vgl. z.B. den Beschluss des V... mehr lesen...
Rechtssatz: Hilft eine Ausländerin ihrem Freund ? Arbeitnehmer des Beschuldigten ? aus Gefälligkeit bzw aus Langeweile beim Abbau von Dekorationsmaterial, so ist die Tätigkeit nicht unter den Tatbestand des § 2 Abs 2 lit b AuslBG (Arbeitsverhältnis/arbeitnehmerähnliches Verhältnis) zu subsumieren, zumal es durchaus den Erfahrungen des täglichen Lebens entspricht, dass Personen, die in einem engen Verhältnis zueinander stehen, auch aus Gefälligkeit derartige Arbeiten unentgeltlich und freiw... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 21 VStG ist anzuwenden und von einer Strafe abzusehen, wenn der Beschuldigte als handelsrechtlicher Geschäftsführer hinsichtlich einer bewilligungslosen Beschäftigung eines Ausländers ein funktionierendes innerbetriebliches Kontrollsystem nachweist (ausländische Mitarbeiter werden ca. 2 Monate vor Ablauf des Befreiungsscheines aufgefordert, sich um einen weiteren zu kümmern), es sich beim Ausländer um einen verlässlichen Mitarbeiter handelt, der sich notwen... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist die für einen Ausländer ausgestellte Beschäftigungsbewilligung für Klagenfurt gültig und wird der Ausländer bei Reinigungsarbeiten in Längenfeld (Tirol) angetroffen, so wurde der territoriale Bereich der Beschäftigungsbewilligung überschritten und ist der Beschuldigte als Geschäftsführer eines Dienstleistungsunternehmens strafbar. Wurde jedoch seitens der zuständigen Behörde die Auskunft erteilt, der Beschuldigte könne den Ausländer ohne weitere Bewilligung beschäftigen, s... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Mitteilung des zuständigen Sachbearbeiters beim Arbeitsmarktservice hinsichtlich der verwaltungsbehördlichen Bewilligung der Beschäftigung eines Ausländers, ?dass die Papiere fertig seien" bedeutet nicht, dass eine gültige Beschäftigungsbewilligung erteilt ist. Dem Beschuldigten müssten bei pflichtgemäßer Aufmerksamkeit über das Bestehen der erforderlichen Bewilligung zumindest Zweifel kommen und hat er bei der Behörde anzufragen bzw abzuwarten, bis die Beschäftigungsbewill... mehr lesen...
Rechtssatz: Weist eine beim Berufungswerber als Geschäftsführer eines Gastgewerbebetriebes beschäftigte Ausländerin, die für die Beschäftigung erforderliche Bewilligung trotz mehrmaligem Nachfragen nicht nach, so ist guter Glaube an deren Vorliegen nicht ausreichend. Dem Berufungswerber hätten Zweifel kommen müssen, ob eine solche Bewilligung überhaupt vorliegend ist. Schlagworte guter Glaube an Vorliegen der Beschäftigungsbewilligung, Sorgfaltspflichten des Arbeitgebers, Ausländer, A... mehr lesen...
Rechtssatz: Beschäftigte die Berufungswerberin eine Ausländerin gegen Entgelt mit Reinigungsarbeiten in ihrer Ordination, so liegt auch dann ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis vor, wenn die Beschäftigung unter anderem dazu diente, diese in einer Notlage zu unterstützen. Die Arbeitskraft der Ausländerin war insoferne gebunden, als sie gehindert war, durch die persönliche Beziehung ihre Arbeitskraft anderweitig für Erwerbszwecke einzusetzen. Der Umstand, dass das Motiv für die Beschäftigu... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung legte dem Berufungswerber im angefochtenen Straferkenntnis in den Spruchpunkten II bis IV zur Last, es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Buchbinderei *** GmbH am Standort *** zu verantworten zu haben, dass von der genannten Gesellschaft der ägyptische Staatsbürger MA, am, *** geb, am 20 11 2003 und am 21 11 2003 mit dem Schlichten von Prospekten auf Paletten, weiters der irakische Staatsbürger ***, *** geb, im Zeitraum vom 16 11 2003 ... mehr lesen...
Rechtssatz: War ein irakischer Staatsangehöriger im Tatzeitraum mit einer dänischen Staatsangehörigen aufrecht verheiratet, so war er zu dieser Zeit als aus einem Drittstaat stammender Ehegatte einer EWR-Bürgerin im Sinne des § 1 Abs 2 lit l AuslBG anzusehen. Für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmal der "Berechtigung zum Aufenthalt im Bundesgebiet" in § 1 Abs 2 lit l AuslBG ist es dem klaren Wortlaut dieser Bestimmung zufolge nicht weiter relevant, auf welcher Rechtsgrundlage die Berechtig... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Arbeitsleistung eines ?betriebsentsandten Ausländers" nimmt derjenige ?in Anspruch", zur Erfüllung dessen Werkes oder Auftrages die Arbeitsleistung der vom ausländischen Arbeitgeber beschäftigten Ausländer dient. Dies ist dann der Fall, wenn der Einsatz ?betriebsentsandter Ausländer" als Erfüllungsgehilfen ihres ausländischen Arbeitgebers erfolgt, um dessen Verpflichtung aus einem Werkvertrag gegenüber dem inländischen Besteller zu erfüllen. Daher ist die Beauftragung eine... mehr lesen...
Rechtssatz: Kann nicht mit der strafrechtlich gebotenen Sicherheit festgestellt werden, dass der Beschuldigte als persönlich haftender Gesellschafter einer KEG den ihm zur Last gelegten Übertretungstatbestand der bewilligungslosen Beschäftigung gemäß § 3 AuslBG verwirklicht hat, weil er glaubhaft darlegen konnte, dass er niemals beabsichtigte einen Ausländer entgeltlich zu beschäftigen (Hilfeleistung im Familienkreis), sondern dass dieser ihm einen Gefälligkeitsdienst leistete, so ist das ... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat die Beschuldigte als Verantwortliche eine Ausländerin als Friseurin ohne entsprechende Bewilligung beschäftigt, dies deshalb, weil die Ausländerin damit rechnete, die Staatsbürgerschaft vor Ablauf ihres Befreiungsscheines zu erhalten und hatte es die Beschuldigte sodann unterlassen sich zu erkundigen ob eine Bewilligung vorliegt, so ist der Tatbestand der bewilligungslosen Beschäftigung zweifelsfrei gegeben. Schlagworte bewilligungslose Beschäftigung, Erhalt der Staats... mehr lesen...
Rechtssatz: Von einem bewilligungspflichtigen, den Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes unterliegendem Beschäftigungsverhältnis ist selbst dann auszugehen, wenn die Beschäftigung nur kurzfristig war und der Ausländer für seine Tätigkeit vorerst kein Entgelt erhalten hat, da auch die von der Beschuldigten dem Ausländer zur Verfügung gestellten Naturalleistungen (Unterkunft, Verpflegung) als Entgelt anzusehen sind. Schlagworte Ausländer, bewilligungslose Beschäftigung, kurzf... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Beschäftigungsbewilligung ist für einen bestimmten Arbeitsplatz ausgestellt. Der Arbeitsplatz ist beruflich und örtlich bestimmt. Die Ausnahmebestimmung des § 6 Abs 2 AuslBG, wonach eine Änderung der Beschäftigungsbewilligung nicht erforderlich ist, wenn die Ausländerin für eine verhältnismäßig kurze, eine Woche nicht übersteigende Zeit auf einem anderen Arbeitsplatz beschäftigt wird, ist nicht gegeben, wenn der Beschuldigte für eine Ausländerin zwar im Besitz einer aufre... mehr lesen...