Rechtssatz: Verrichtet ein jugendlicher Ausländer Arbeiten in der Form, daß er wiederholt zur Mittagszeit zwischen 12.00 Uhr und 13.00 Uhr Speisen und Getränke austrägt und dafür täglich zwei Mahlzeiten erhält, so liegt eine Beschäftigung eines Ausländers vor und ist der Dienstgeber verwaltungsstrafrechtlich, bei Nichtvorliegen der nötigen Bewilligungen, nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz verantwortlich. Der Hinweis des Beschuldigten, daß lediglich Mahlzeiten und kein Entgelt für die T... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Hinweis des Beschuldigten, er habe einen weiteren Antrag auf Beschäftigungsbewilligung für eine Ausländerin deshalb nicht vorgenommen, weil er die Ausländerin darauf aufmerksam machte, daß sie mehr als 12 Monate ohne Unterbrechung in Österreich beschäftigt war und selbst die Möglichkeit hat, beim Arbeitsamt einen Antrag auf Arbeitserlaubnis einzubringen, damit die periodischen Verlängerungen von Beschäftigungsbewilligungen entfallen könnten und der Beschuldigte auch Kontakt... mehr lesen...
Rechtssatz: Behauptet die ausländische Beschäftigte eine unbeschränkte Beschäftigungsbewilligung (Arbeitserlaubnis), welche sich beim Vordienstgeber befinde, zu besitzen, und stellt der Arbeitgeber die Ausländerin an, stellt sich jedoch nach Urgenzen zur Vorlage der Urkunden durch den Arbeitgeber heraus, daß die Ausländerin keine Arbeitserlaubnis besitzt, meldet der Dienstgeber sofort nach Kenntnis dieses Sachverhaltes und nach Mitteilung durch den Sachbearbeiter des Arbeitsamtes die Auslä... mehr lesen...
Rechtssatz: Zieht der Beschuldigte in seinem von seiner Firma betriebenen Seniorenheim eine Frau, die dort als Flüchtling aus Bosnien untergebracht war, entgeltlich zu Reinigungsarbeiten heran, ohne daß die nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz erforderlichen Bewilligungen vorliegen, ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Diese Verantwortung erstreckt sich aber nicht auch auf den Ehemann der Reinigungsarbeiterin, wenn dieser, ohne Kenntnis des Beschuldigten, unentgeltlich seiner... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Beschäftigung eines Ausländers ist auch dann anzunehmen, wenn er bei der Herstellung eines Geländers dadurch mitwirkt, daß er während eines Schweißvorganges das Werkstück hielt und dabei Arbeitskleidung trug, die zum Teil (Oberteil) im Firmeneigentum stand. mehr lesen...
Rechtssatz: Meldet eine Gesellschaft mbH Ausländer bei der Gebietskrankenkasse als Arbeitnehmer an, so macht dies vollen Beweis darüber, daß diese Ausländer Arbeitnehmer der anmeldenden Gesellschaft mbH sind und der Arbeitgeber dann verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich ist, wenn die nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz erforderlichen Bewilligungen nicht vorliegen. mehr lesen...
Rechtssatz: Wird im Ladungsbescheid und dem folgend im erstinstanzlichen Straferkenntnis dem Beschuldigten zur Last gelegt Ausländer zu beschäftigen, obwohl ..."die genannten Ausländer nicht im Besitz einer hiefür erforderlichen Beschäftigungsbewilligung gewesen seien ..." ist die erstinstanzliche Entscheidung mit Rechtswidrigkeit belastet, weil § 3 Abs 1 AuslBG vorsieht, daß ein Arbeitgeber einen Ausländer nur beschäftigen darf, wenn ihm (dem Arbeitgeber) für diesen (den Ausländer) eine B... mehr lesen...
Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: "Sie sind als Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Christine B GmbH dafür verantwortlich, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeber mit Sitz in Wien, G-Straße am 20.2.1992 in Wien 2, auf dem Messegelände im Prater die Ausländer, und zwar 1) Kazimierz M, geb 1955, poln Staatsbürger, 2) Marek K, geb 1954, poln Staatsbürger, 3) Jacek S, geb 1945, poln Staatsbürger und am 22.2.1992 die Au... mehr lesen...
Rechtssatz: Verständigt der Beschuldigte sofort die Gendarmerie nachdem ihm Zweifel kamen, daß es sich bei einem Besucher um einen Ausländer handelt, bei welchem die Gefahr besteht, daß er sich in Kenntnis seiner Identität durch den Beschuldigten dieser sich entfernen und untertauchen würde, und veranlaßt der Beschuldigte den Ausländer, um diesen zu einem weiteren Verbleib zu bewegen, Ofenröhren des Beschuldigten zu putzen, so liegt eine Beschäftigung im Sinne des Ausländerbeschäftigungsge... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird eine als Flüchtling betreute Person vom Beschuldigten regelmäßig von K nach X gebracht, wo auch der Beschuldigte arbeitet und besucht der Flüchtling regelmäß in X Hochschulkurse und hält sich bis zur Heimreise, - Fahrgelegenheit mit dem Beschuldigten -, in dessen Betrieb auf und wird für allfällige Leistungen im Betrieb ein Entgelt weder versprochen noch tatsächlich bezahlt, liegt kein Arbeits- als auch kein arbeitnehmerähnliches Verhältnis vor (Einstellung des Verfahrens)... mehr lesen...
Rechtssatz: Legte der Ausländer dem Dienstgeber einen "Aufnahmebogen" des Vereines für Ausländerberatung vor, war es erkennbar, daß es sich bei diesem vorgewiesenen Dokument dem Inhalt nach weder um eine Beschäftigungsbewilligung, noch eine Arbeitserlaubnis, noch einen Befreiungsschein handelte. In der Außerachtlassung dieser nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt und Aufmerksamkeit in Verbindung mit der tatsächlichen Beschäftigungsaufnahme ist im Hinblick auf den objektiven strafbaren Tat... mehr lesen...
Rechtssatz: Kommt zum Beschuldigten ein befreundeter Ausländer - vorliegend slowenischer Staatsbürger - zu Besuch und schneidet in Abwesenheit des Beschuldigten und ohne dessen Kenntnis die Gartenhecke des Beschuldigten und häuft die Heckenschnittabfälle auf, so liegt kein Arbeits- und kein arbeitnehmerähnliches Verhältnis vor, da es sich dabei lediglich um einmalige Gefälligkeitsdienste im Rahmen einer bestehenden Freundschaft handelte und der befreundete Ausländer die Tätigkeit auch nich... mehr lesen...
Rechtssatz: Verrichtet ein langjähriger Sommergast (Holländer) kurzfristig in einem Gasthof, in welchem er sich auf Urlaub befindet, Aushilfsarbeiten, ohne daß der Beschuldigte im Besitze einer Beschäftigungsbewilligung für ihn war, verantwortet der Betreiber des Gasthofes, als Dienstgeber, die Verwaltungsübertretung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz. mehr lesen...
Rechtssatz: Ist ein Ausländer auf einer Baustelle nur damit beschäftigt einen PKW eines Freundes zu reparieren, den er selbst durch einen Verkehrsunfall beschädigte, steht er zur Baufirma, die auf der Baustelle tätig ist, in keinem Beschäftigungs- oder beschäftigungsähnlichen Verhältnis. mehr lesen...
Rechtssatz: Errichtete der Beschuldigte unter Beistellung von Eigenleistungen in Form der Mitarbeit von Freunden an der Baustelle ein Eigenheim, wobei auch drei slowenische Staatsbürger auf der Baustelle behilflich waren, - die täglich von Slowenien zureisten und am Abend heimfuhren, für die Tätigkeit vom Beschuldigten kein Entgelt, jedoch Verpflegung erhielten, der Beschuldigte auch kein Benzingeld zahlte, also die Tätigkeit als reiner Freundschaftsdienst für den Beschuldigten erbracht wu... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft xx wurde der Berufungswerber wegen einer Verwaltungsübertretung nach §28 Abs1 Z1 lita iVm §3 Abs1 AuslBG für schuldig befunden und hiefür bestraft, weil er - wie im Zuge von gendarmeriedienstlichen Erhebungen am 25.7.1992 festgestellt worden sei - an diesem Tag auf den von ihm bewirtschafteten Feldern im Gemeindegebiet von **** L im M zwei näher genannte bulgarische Staatsangehörige und zwei ebenfalls näher genannte bosnische Staats... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch für die kurzfristige Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften (selbst im Bereich der Landwirtschaft) wird eine Bewilligung der Arbeitsmarktverwaltung benötigt. Eine kurze Beschäftigungsdauer kann nur als mildernder Umstand bei der Strafbemessung berücksichtigt werden. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis des Magistrates der Stadt xx vom 16.4.1992, Zl **/St-***/91/Ha, wurde Herr S K wegen Übertretung des §28 Abs1 Z1 lita iVm §3 Abs1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes mit einer Geldstrafe von S 5.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 5 Tage) bestraft. Im Schuldspruch dieses Straferkenntnisses wurde es als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte es als nach außen Berufener (§9 VStG) des im Standort D*-E******-Gasse *, xx, geführten Gastgewerbebetriebes zu vert... mehr lesen...
Rechtssatz: Überprüft der Beschuldigte nicht, ob die ihm anläßlich des Beschäftigungsantrittes eines Ausländers übergebene Bewilligung auch für seinen Betrieb gültig ist, dann ist ihm zumindest ein geringfügiges Verschulden vorzuwerfen. Wurde der Ausländer ordnungsgemäß zur Sozialversicherung abgemeldet und das Beschäftigungsverhältnis bei Bekanntwerden der unzutreffenden Voraussetzungen beendet, dann unterscheidet sich die Verwaltungsübertretung von der typischen Erscheinungsform der Schw... mehr lesen...
Rechtssatz: Beschäftigt der Dienstgeber über mehrere Monate einen Ausländer ohne entsprechender Bewilligung, so werden in nicht unerheblichem Maße die arbeitsmarktmäßigen Schutzinteressen inländischer und ausländischer Arbeitskräfte geschädigt und stellt die unerlaubte Beschäftigung, im Hinblick auf die eintretenden schwerwiegenden arbeits- und sozialrechtlichen Folgen, für den einzelnen Ausländer einen erheblichen Verstoß dar. mehr lesen...
Rechtssatz: Beantragt der Beschuldigte für eine Ausländerin eine Einzelsicherungsbescheinigung - eine solche ist für jene Fälle vorgesehen, in denen ein Arbeitgeber beabsichtigt, Ausländer für eine Beschäftigung im Bundesgebiet im Ausland anzuwerben und beinhaltet diese die Feststellung, für welche Ausländer oder welche Anzahl von Ausländern bei Vorliegen der Voraussetzungen die Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen in Aussicht gestellt wird - ist davon auszugehen, daß die Tätigkeit de... mehr lesen...
Begründung: Dem Berufungswerber war zur Last gelegt worden: "Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Erich P GmbH mit Sitz in Wien, zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeberin am 2.10.1992, um 10.45 Uhr auf der Baustelle in Wien, W-straße 1) Herrn Semsudin S, jugoslawischer Staatsangehöriger, geb 1960, als Maurer, 2) Herrn Mirsad S, jugoslawischer Staatsangehöriger, geb 1965, als Maurer und 3) Herrn Muzaf... mehr lesen...
Beachte Ablehnung der Behandlung der Beschwerde durch den VwGH, Zl 93/09/0503 vom 21. Jänner 1994 Rechtssatz: Zweck des §4 AÜG ist die Ermöglichung der Aufdeckung von durch unzutreffende Bezeichnungen getarnte Arbeitskräfteüberlassungen. Der in ihm festgehaltene Beurteilungsmaßstab gilt jedoch nur für die Sachverhaltswürdigung und nicht auch für die Klärung von Rechtsfragen. Hiedurch wird die von unserer Rechtsordnung garantierte Gestaltungs- und Vertragsfreiheit keineswegs eingeschr... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 11. Mai 1993, Zl 3-****-92, wurde Frau D W gemäß §28 Abs1 Z1 lita iVm §3 Abs1 AuslBG mit einer Geldstrafe von insgesamt S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 15 Tage) bestraft. Im Schuldspruch dieses Straferkenntnisses wurde es als erwiesen angenommen, daß sie die zitierte Bestimmung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes dadurch übertreten habe, daß sie am 10.12.1992 um 16,30 Uhr in ihrem Wohnhaus in **** xx, W*****straße ** zwei namentlich... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen Herrn F K zur Zl 3-**-93 das mit 26. April 1993 datierte Straferkenntnis erlassen, in welchem ihm zur Last gelegt wird, in der Zeit von 15. bis 28. Oktober 1992, in **** W********* 6, den polnischen Staatsangehörigen B M mit Hilfsarbeiten beschäftigt zu haben, obwohl er für diesen Ausländer nicht im Besitz einer Beschäftigungsbewilligung war bzw für diesen Ausländer von der Arbeitsmarktverwaltung auch kein Befreiungsschein oder eine Arbeitserlaubnis ... mehr lesen...
Rechtssatz: Maßgeblich für den Beschäftigungsbegriff des §2 Abs2 AuslBG ist, daß die Tätigkeit in persönlicher bzw wirtschaftlicher Abhängigkeit des Arbeitenden ausgeübt wird. Diese persönliche bzw wirtschaftliche Abhängigkeit ist bei der Aufnahme von Ausländern während deren Urlaubes sowie der Gewährung von Kost und Logis aus Gefälligkeit und von den Ausländern hiefür ohne Wissen des Beschäftigers verrichteter Hilfstätigkeiten ohne persönlicher Arbeitspflicht und zeitlichem Verpflichtun... mehr lesen...
Rechtssatz: Es widerspricht jeglichen Erfahrungen des täglichen Lebens, daß auf einer Baustelle ziel- und planlose Arbeiten ohne irgendwelchen Auftrag durchgeführt werden. mehr lesen...
Rechtssatz: Vergibt der Beschuldigte Fliesenlegerarbeiten an in seinem Unternehmen Beschäftigte im Akkord und bedienen sich diese Beschäftigten ohne Kenntnis des Dienstgebers bei diesen Akkordarbeiten auf der Arbeitsstelle eines Ausländers der Handlangerdienste dadurch leistete, daß er den zum Transport von Fliesen in höhere Geschoße vorgesehenen Aufzug bediente, und erhält der Beschuldigte als Dienstgeber über diesen Sachverhalt erst durch die Intervention des Arbeitsinspektorates Kenntni... mehr lesen...
Rechtssatz: Sind Ausländer (hier zwei Personen aus Slowenien) am Hotelareal des Beschuldigten außerhalb der Saison drei Tage aufhältig, um an der Errichtung einer Hütte mitzuwirken, wofür sie kostenlos Kost und Logis sowie ihre Familienangehörigen Kleidungsstücke und Spielsachen erhielten, so liegt Beschäftigung von Ausländern vor, was für den Fall des Nichtvorliegens der erforderlichen Bewilligungen bzw eines Befreiungsscheines verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich macht. mehr lesen...
Rechtssatz: Wird eine ausländische Arbeitnehmerin aufgrund eines befristeten Befreiungsscheines als Dienstnehmerin am 1. August eingestellt und war die Laufzeit des Befreiungsscheines nur noch bis 12. September desselben Jahres gegeben, so ist es dem Beschulditen zumutbar, nach Einsicht in den Befreiungsschein den Zeitpunkt des Fristablaufes evident zu halten und kann der Hinweis des Beschuldigten, daß die ausländische Dienstnehmerin auf wiederholtes Befragen erklärte, eine Dauerbewilligu... mehr lesen...