Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber zu einer Geldstrafe von S 5000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 90 Stunden) verurteilt, weil er den Ausländer , geboren , am 14 03 1994 in , entgegen den Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes beschäftigt und damit § 28 Abs 1 Z 1 lit a) in Verbindung mit § 3 Abs 1 AuslBG verletzt habe. Dagegen richtet sich die fristgerecht eingebrachte Berufung. Darin wird im wesentlichen ausgeführt, der ... mehr lesen...
Rechtssatz: Beginnt ein Ausländer als Lehrling auf Probe beim Beschuldigten seine Arbeit (Arbeitszeit Montag bis Freitag 6.55 Uhr bis 16.00 Uhr) und erhält er für eine Woche S 1.000,--, einen weiteren Betrag einmalig S 300,-- und einmal S 500,-- ohne entsprechende arbeitsrechtliche Bewilligung, ist der Tatbestand der illegalen Ausländerbeschäftigung verwirklicht. mehr lesen...
Rechtssatz: Hält sich ein Ausländer auf dem Gelände der Firma der Beschuldigten zwei Stunden auf, wo er sein eigenes Auto wäscht, so ist er nicht bei der Beschuldigten beschäftigt und liegt illegale Ausländerbeschäftigung nicht vor (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...
Rechtssatz: Betritt der Arbeitsinspektor ein Restaurant, geht sofort auf die Küche zu und kommt von dort ein Ausländer mit Schürze und reinen Händen heraus, welcher in der Folge die Schürze ablegt, so ist aus diesem Sachverhalt allein noch nicht zwingend zu schließen, daß bei Nichtvorliegen einer Beschäftigungsbewilligung der Ausländer illegal als Abwäscher im Restaurant beschäftigt war (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...
Rechtssatz: Abweichend von der Beschäftigungsbewilligung - hier hat der Arbeitgeber den Antrag zu stellen, wird ihm die Bewilligung erteilt, ist er über die Gültigkeitsdauer und den Umfang von Anfang an informiert - liegt bei Vorliegen eines Befreiungsscheines die Antragstellung beim Ausländer, wobei dieser, wenn die im Gesetz geforderten Voraussetzungen vorliegen, einen Anspruch auf Ausstellung eines Befreiungsscheines hat. Dabei beträgt die Gültigkeitsdauer eines Befreiungsscheines gemäß... mehr lesen...
Rechtssatz: Vereinbart der Beschuldigte mit einem Ausländer, daß er für das Aufarbeiten von zehn Raummeter Schadholz zehn Raummeter als Gegenleistung bekommt, so handelt es sich dabei um ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis. Arbeitnehmerähnlichkeit ist dadurch gekennzeichnet, daß an sich ein Arbeits(vertrags)verhältnis nicht vorliegt, dh, daß die für den Arbeitnehmertypus charakteristischen Merkmale der persönlichen Abhängigkeit zu gering ausgeprägt sind, um daraus ein persönliches Abhängi... mehr lesen...
Rechtssatz: Läßt der Beschuldigte einen Ausländer seine Beschäftigung aufnehmen, ohne daß eine der vom Gesetz geforderten Voraussetzung für eine rechtmäßige Beschäftigung eines Ausländers vorliegen, macht er sich verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Die bloße Aussicht auf die Erteilung einer Arbeitserlaubnis oder, wie im vorliegenden Fall, die spätere Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung, rechtfertigt die Aufnahme der Beschäftigung noch nicht. mehr lesen...
Rechtssatz: Unter Bedachtnahme, daß die geleisteten Arbeiten im Rahmen des Privathaushaltes des Beschuldigten erfolgten und in der Aufarbeitung von minderwertigem Bruchholz bestanden haben, kann von einer wesentlichen Gefährdung des Schutzzwecks, dem die Strafdrohung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes dient, nicht gesprochen werden. Die Folgen der objektiv strafbaren Handlung bzw Unterlassung sind somit als geringfügig zu bezeichnen. Bei dieser Sachlage hat der Beschuldigte Anspruch auf d... mehr lesen...
Rechtssatz: Den Arbeitgeber trifft die Pflicht, eine Beschäftigungsbewilligung zu beantragen und sohin auch die Pflicht, in Zweifelsfällen beim Arbeitsamt nachzufragen, ob eine solche erforderlich ist (OGH 28.9.1994, 9 ObA 161/94 in WBl Heft 3, März 1995, Seite 121ff; Ecolex 1995/Seite 121). Der Hinweis des Beschuldigten, er habe den Ausländer auf Urlaub geschickt und ihn mit der Antragstellung auf Verlängerung der Beschäftigungsbewilligung beauftragt, exkulpiert selbst dann nicht, wenn si... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Unkenntnis eines Gesetzes kann nur dann als unverschuldet angesehen werden, wenn jemand die Verwaltungsvorschrift trotz Anwendung der nach seinen Verhältnissen erforderlichen Sorgfalt unbekannt geblieben ist und daß selbst guter Glaube den angeführten Schuldausschließungsgrund dann nicht herstellt, wenn es Sache der Partei ist, sich mit den einschlägigen Vorschriften vertraut zu machen und im Zweifel bei der Behörde anzufragen. Aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung ist d... mehr lesen...
Rechtssatz: Beschäftigt der Beschuldigte auf Werkvertragsbasis einen Ausländer, ist dann von illegaler Ausländerbeschäftigung auszugehen, wenn er im Auftrag und für Rechnung bestimmter anderer Personen (Betriebsinhaber, Geschäftsführer) Arbeit leistet, ohne in einem Arbeitsverhältnis zu stehen. Zu den arbeitnehmerähnlichen Verhältnissen zählen auch selbständige Tätigkeiten im Rahmen eines Werkvertrages, sofern vor allem wirtschaftliche Abhängigkeit des Werkvertragnehmers vom Auftraggeber b... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird die Immobilienverwalterin einer Eigentumsgemeinschaft von zwei Hälfteeigentümern bevollmächtigt im Namen und auf Rechnung der Vollmachtgeber einzuschreiten und nicht als verantwortlich Beauftragte im Sinne von § 9 VStG, so kommt sie als Normadressat des § 3 Abs 1 AuslBG nicht in Betracht, da sie nicht als arbeitsvertraglicher Vertragspartner des Ausländers anzusehen ist und ist vorliegend auch nicht als Auftraggeber einer arbeitnehmerähnlichen Person anzusehen, wenn erwies... mehr lesen...
Rechtssatz: Erteilt ein freiberuflicher Tierarzt einer Baufirma und einem Malerunternehmen den Auftrag Stahlbetonarbeiten und Verputzarbeiten durchzuführen und wird auf dem der Baufirma gehörenden Stahlgerüst ein Ausländer ohne Beschäftigungsbewilligung bei Verputzarbeiten beobachtet und ist nicht erweislich, daß der Beschuldigte den Arbeitsauftrag an den Ausländer auf dem der Baufirma gehörigen Gerüst erteilte, so ist er verwaltungsstrafrechtlich weder nach dem Ausländerbeschäftigungsgese... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde der Berufungswerber für schuldig erkannt, durch die C GmbH mit Sitz in I, wären am 30.03.1995 auf deren Baustelle in K, die Ausländer 1. I D, 2. B M, 3. F B, und 4. S Z, als Eisenleger beschäftigt worden, ohne daß die genannte Unternehmung über eine hiefür nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz erforderliche Beschäftigungsbewilligung verfügt habe und ohne daß die betreffenden Ausländer über eine gültige Arbeitserlaubnis oder einen Befreiungsschein verf... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde Herr Hans P für schuldig befunden, er habe die beiden jugoslawischen Staatsangehörigen 1. H N, und 2. H E, zumindest am 17.06.1993 auf der Baustelle der Firma S beschäftigt, ohne im Besitze einer Beschäftigungsbewilligung zu sein. Die Ausländer seien auch nicht im Besitze eines Befreiungsscheines oder einer Arbeitserlaubnis gewesen. Dadurch habe er zu 1. und 2. Verwaltungsübertretungen nach §3 Abs1 iVm §2 Abs2 lita AuslBG begangen. Über den Beschuld... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist für die Abgrenzung der Begriffe des Arbeitsverhältnisses und des arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses die allgemeine arbeitsrechtliche Begriffssystematik heranzuziehen (vgl zB das Erkenntnis des VwGH vom 17.6.1993, Zl. 92/09/0075; ähnlich Schnorr, AuslBG, 3.A 1995, RZ 2 und 3 zu § 2). Demnach ist unter einem Arbeitsverhältnis ein Rechtsverhältnis, das die Leistung abhängiger, fremdbestimmter Arbeit zum Inhalt hat und... mehr lesen...
Begründung: Der Berufungswerber (Bw) war zur Tatzeit und ist noch handelsrechtlicher Geschäftsführer der F-GmbH. Diese GesmbH war über Auftrag der K-GmbH an deren Baustelle in Wien, R-weg mit der "Herstellung von Gipszwischenwänden" befaßt. Bei einer Kontrolle dieser Baustelle am 21.10.1994 wurden zwei polnische Staatsbürger arbeitend (Spachtelarbeiten an Gipsdielenwänden auf Stiege 9, 1. Stock, hofseitige Wohnung) angetroffen, für die weder Beschäftigungsbewilligungen noch Arbeitserlaubni... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde von der Berufungsbehörde die Tatzeit gegenüber der Vorinstanz verringert und weiters die Ersatzfreiheitsstrafe herabgesetzt, so kann von einem "Bestätigen" des Straferkenntnisses nicht gesprochen werden und ist sohin die Vorschreibung von Kosten des Berufungsverfahrens nicht zulässig (Hinweis E VwGH 7.9.1995, 94/09/0164). mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschuldigte als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer GmbH ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde zu erkundigen, ob aufgrund der beabsichtigten Tätigkeiten die Beschäftigung von Ausländern im Rahmen eines Gesellschaftsvertrages nach den Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes bewilligungspflichtig ist. mehr lesen...
Rechtssatz: Wohnt bei einem Beschuldigten ein Ausländer mit seiner Frau und zwei Kindern seit 29.9.1993 auf dem Anwesen des Beschuldigten, erhält die beschäftigte Frau neben einem Gehalt Milch und Brennholz, erzielte der Ausländer kein Einkommen und bestritt er seinen Lebensunterhalt aus dem Einkommen der Frau, so stellt allein die Anwesenheit des Ausländers in Arbeitskleidung am Dach eines Nebengebäudes des Beschuldigten bei dem beschriebenen Umfeld den Tatbestand der illegalen Ausländerb... mehr lesen...
Rechtssatz: Meldet der Beschuldigte den Ausländer am 1.2.1995 bei der Sozialversicherung wieder an und stellt neuerlich einen Antrag auf Beschäftigungsbewilligung am 3.2.1995, der im Hinblick auf die verfehlte Rechtsansicht der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zur Frage des Erlöschens der erteilten Beschäftigungsbewilligung erfolgt, so befand sich der Beschuldigte ungeachtet der Bedeutung der sozialversicherungsrechtlichen Abmeldung jedenfalls in einem seine schuldausschl... mehr lesen...
Rechtssatz: Meldet der Dienstgeber den ausländischen Dienstnehmer bei Vorhandensein einer gültigen Ausländerbeschäftigungsbewilligung bei der Gebietskrankenkasse wegen Nichterscheinen am Arbeitsplatz ab, erlischt gemäß § 7 Abs 6 AuslBG die Beschäftigungsbewilligung ungeachtet der in ihr vorgesehenen längeren Geltungsdauer zum Zeitpunkt der Unterbrechung des Dienstverhältnisses, da der Ausländer durch sein Nichterscheinen zum Dienst dokumentiert hat, daß er nicht mehr gewillt ist, die Besch... mehr lesen...
Begründung: 1. Das angefochtene Straferkenntnis hat folgenden
Spruch: "Sie sind als handelsrechtlicher Geschäftsführer der T Baugesellschaft mbH und somit als zur Vertretung dieser Gesellschaft nach außen Berufener dafür verantwortlich, daß diese Gesellschaft (mit Sitz, welcher als Tatort anzusehen ist, in Wien, N-Straße) am 3.2.1993 in Wien, K-gasse, den polnischen Staatsbürger: Andrzey B, wohnhaft in Wien, K-gasse, mit Maurerarbeiten (Verputzarbeiten) beschäftigt hat, obwohl für diesen a... mehr lesen...
Rechtssatz: Selbst wenn man der Darstellung folgen würde, Herr B hätte eine Option auf die Wohnung Nr 7 gehabt, wäre daraus für den Berufungswerber nichts zu gewinnen. Wie sich aus diesem diesbezüglichen Vorbringen nämlich ergibt, ist die Wohnung im verfahrensgegenständlichen Zustand nicht bewohnbar gewesen. Der ausländische Staatsbürger Herr B wäre demnach vom Berufungswerber damit beschäftigt worden, die Wohnung vor Abschluß eines Mietvertrages in einen bewohnbaren und somit vermietbaren... mehr lesen...
Rechtssatz: Hatte der Ausländer eine Beschäftigungsbewilligung für einen bestimmten Arbeitgeber und wechselt der ausländische Dienstnehmer zu einem anderen inländischen Arbeitgeber - dem Beschuldigten - und unterläßt es letzterer eine entsprechende Arbeitsbewilligung zu beantragen - welche auch zu erteilen gewesen wäre und in der Folge auch umgehend erteilt wurde - so liegt dem Beschuldigten objektiv und subjektiv der strafbare Tatbestand des § 3 Abs 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz zur Las... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine für Wien ausgestellte Beschäftigungsbewilligung gilt nicht für Kärnten. Dem Beschuldigten als Dienstgeber ist es allein durch bloße Einsichtnahme in die dem Ausländer erteilte Arbeitserlaubnis möglich, Gewißheit über deren Umfang, insbesondere über den örtlichen Geltungsbereich zu verschaffen. Hiezu ist er jedenfalls verpflichtet. Unterläßt er dies, so fällt ihm dies zumindestens als Fahrlässigkeit zu Last. Bei begründetem Zweifel über die bewilligte Arbeitsaufnahme eines ... mehr lesen...
Begründung: Der Berufungswerber (Bw) war unbestritten zur Tatzeit handelsrechtlicher Geschäftsführer der A-GmbH mit dem Sitz in Wien. Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 9. Bezirk, vom 14.6.1995 wurde der Bw schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der A-GmbH mit dem Sitz Wien, Standort Wien, L-gasse, zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeber a... mehr lesen...
Rechtssatz: Die bloße Nichtausübung einer Funktion nimmt dem ordnungsgemäß Bestellten nicht die Eigenschaft als (handelsrechtlicher) Geschäftsführer mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen umfaßt ein Arbeitsverhältnis, das auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhende Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die wesentlichsten Merkmale eines Arbeitsverhältnisses sind die persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber, sowie die Einordnung in den Betrieb. Besuchen nun drei nicht im Ausland wohnhafte Ausländer kurzfristig den Beschuldigten, mit welchem sie eng befreundet sind und lei... mehr lesen...
Rechtssatz: Duldet der Beschuldigte die Tätigkeit des Ausländers als "Bettelmusikant", so ist damit allein der Tatbestand des § 3 Abs 1 AuslBG nicht verwirklicht, weil bloßes Dulden einer Arbeitsleistung für sich allein noch nicht der Bewilligungspflicht unterliegt (vgl VwGH 92/09/0085 vom 19.2.1993 in ARD, 4506/3/93) (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...