Rechtssatz: Das Gendarmeriefahrzeug hielt im gegenständlichen Bereich eine Geschwindigkeit von 135 km/h ein und gleichzeitig wurde der Abstand zum davor fahrenden Fahrzeug des Beschuldigten größer. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stellen das Nachfahren mit einem Dienstfahrzeug und das Ablesen des Tachometers bei gleich bleibendem Abstand ein taugliches Beweismittel für die Feststellung der eingehaltenen Geschwindigkeit dar. Dies gilt umsomehr für den Fall, dass d... mehr lesen...
Rechtssatz: Spikes gelten nicht als Schneeketten. Wurde von der zuständigen Straßenpolizeibehörde auf einer Straße eine Schneekettenpflicht verordnet, so haben sich alle Lenker von Kraftwagen, auch solche deren Räder mit Spikes bestückt sind, daran zu halten. Dies auch dann, wenn der betreffende Fahrzeuglenker subjektiv der Ansicht ist, dass das Befahren der betreffenden Straße, für die die Schneekettenpflicht verordnet wurde, auch mit Spikesreifen möglich ist. mehr lesen...
Der Magistrat der Stadt xx hat Herrn F S mit Straferkenntnis vom 12.11.1998, Zl I/6-****-98, für schuldig befunden, daß er am 20.4.1998, um 18,42 Uhr, auf der LH ***, nächst Strkm **,***, bei der Fahrt in Richtung S*********, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Personenkraftwagens die aufgrund des angebrachten Vorschriftszeichens "Geschwindigkeitsbeschränkung" erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h überschritten hat. Es wurde eine Geschwindigkeit von 104 km/h gemessen. Weg... mehr lesen...
Rechtssatz: Durch eine Steigung oder ein Gefälle im Straßenverlauf wird das Messergebnis bei einer Lasermessung nicht verfälscht. Eine allfällige Winkelabweichung zwischen der Achse des Lasermessstrahles und der Achse der Fahrtrichtung des gemessenen Fahrzeuges wirkt sich insofern auf das Messergebnis aus, dass auf dem Display des Messgerätes eine geringere Geschwindigkeit angezeigt wird, als die tatsächlich vom Fahrzeug gefahrene Geschwindigkeit. mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx hat Herrn T R mit Straferkenntnis vom 14.9.1998 für schuldig befunden, daß er am 12.4.1998, 15,42 Uhr, auf der B **, im Ortsgebiet von **** K************, gegenüber dem Haus Nr **, in Fahrtrichtung O**********, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Personenkraftwagens die aufgrund des angebrachten Vorschriftszeichens "Geschwindigkeitsbeschränkung" erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h überschritten hat. Wegen Übertretung §52 lita Z10a StVO wurd... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Lasermessgerät führt während des Messvorganges eine Serie von Einzelmessungen durch, die von der Geräteelektronik verglichen werden. Nur wenn diese Einzelwerte die Kriterien der Kontrollprüfung erfüllen, kommt es zur Anzeige eines ablesbaren Geschwindigkeitswertes auf dem Display. Sollten diese Einzelmesswerte Diskrepanzen aufweisen, so führt dies zu einer Fehleranzeige anstelle der Anzeige eines Geschwindigkeitswertes. Zu starker Niederschlag führt zu einer Fehleranzeige. ... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine aus Anlass von Straßenbauarbeiten angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung ist ohne Rücksicht darauf einzuhalten, ob im Zeitpunkt des Befahrens Bauarbeiten durchgeführt werden oder nicht. mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe am 8.1.1998 um 15:52 Uhr den PKW mit dem Kennzeichen WW-JM 1 (D) bei Werfen auf der Tauernautobahn A 10 in Fahrtrichtung Salzburg gelenkt und dabei auf Höhe Strkm 36,5 (Brentenbergtunnel) die durch Vorschriftszeichen kundgemachte erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 49 km/h überschritten. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung gemäß § 52a Z 10a iVm 99 Abs 3 lit a StVO begangen, und ... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach § 19 VStG sind für die Strafbemessung weiters die persönlichen Verhältnisse zugrunde zu legen. Die Erstinstanz nahm diese in Ermangelung entsprechender Anhaltspunkte als durchschnittlich und geregelt an. Der Beschuldigte seinerseits teilte dem Verwaltungssenat mit, diese seien unterdurchschnittlich, da er eine fünfköpfige Familie zu ernähren habe, die wegen Konkurses seines Arbeitgebers derzeit nur S 5.460,-- zum Leben habe. Diese unterdurchschnittlichen Einkommensverhältn... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Verbotszeichens gemäß §52 lita Z10a StVO bezieht sich in der betreffenden Fahrtrichtung immer nur auf einen bestimmten Straßenzug. Wenn eine Geschwindigkeitsbeschränkung für einen anderen Straßenzug gelten soll, muss dies durch die Anbringung entsprechender Verkehrszeichen besonders zum Ausdruck gebracht werden. mehr lesen...
Rechtssatz: Der Hinweis der Beschuldigten, sie habe ihr Fahrtempo zufolge aufgetretender Herzbeschwerden ihrer Mitfahrerin beschleunigen müssen, um den nächsten Parkplatz zur Verabreichung eines Medikamentes zu erreichen, begründet dann keine Notstandssituation, wenn es der Beschuldigten zumutbar war, zum Zwecke der dringenden Medikamentenverabreichung an die Mitfahrerin unter Beachtung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften umgehend anzuhalten. Dies umso mehr, als auf der Fahrtstrecke vo... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird die Geschwindigkeitsüberschreitung durch Nachfahrt mit einem Dienstkraftfahrzeug in gleichbleibendem Abstand auf einer entsprechend langen Strecke durch Ablesen vom nicht geeichten Tachometer des Dienstkraftfahrzeuges festgestellt, so ist dies ein taugliches und zulässiges Beweismittel zur Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung, wobei es ohne Bedeutung ist, daß der Tachometer des Streifenwagens nicht geeicht ist. mehr lesen...
Rechtssatz: Besteht das Gebotszeichen "Schneeketten vorgeschrieben" und verletzt dies der Beschuldigte, weil am Fahrzeug nicht mindestens auf zwei Antriebsrädern Schneeketten angebracht waren, so ist der Beschuldigte dann nicht verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich, wenn die entsprechende Verordnung verfügt: "Schneeketten vorgeschrieben" mit der Zusatztafel "Bei Schneefall und nicht gestreuter Fahrbahn" (§ 6 der Verordnung), das aufgestellte Verbotszeichen aufgrund dieser Verordnung jed... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist für den Tatortbereich nie eine 80 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung verordnet gewesen und lag der verfahrensgegenständlichen Sperrfläche zum Tatzeitpunkt auch keine Verordnung zugrunde, so ist der Beschuldigte verwaltungsstrafrechtlich nicht ins Recht zu ziehen, weil die entsprechenden Umstände - Geschwindigkeitsbeschränkung und Sperrlinie - zum Tatzeitpunkt nicht dem Gesetz entsprechend verordnet waren. (Einstellung des Verfahrens) mehr lesen...
Rechtssatz: Erfolgt die Geschwindigkeitsmessung mit dem geeichten Radargerät der Bauart MU VR6 FA, der Herstellerfirma MULTANOVA AG, Schweiz, mit der Identifikationsnummer: 757, ist das Radargerät ordnungsgemäß aufgestellt und auch den Vorschriften entsprechend bedient worden und läuft die Nacheichfrist des Radargerätes erst am 31.12.2000 ab, so macht diese Geschwindigkeitsmessung Beweis über die eingehaltene Geschwindigkeit. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Geschwindigkeitsmessung mit einem geeichten Laserverkehrsgeschwindigkeitsmeßgerät aus einer Entfernung von 150 m, ordnungsgemäß bedient, macht unter Beachtung der Meßtoleranz Beweis über die eingehaltene Geschwindigkeit. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Messung mit dem Verkehrsgeschwindigkeitsmeßgerät (Laser) der Bauart LTI 20.20 TS/KM-E, Fertigungsnummer: 4123, der Herstellerfirma Laser Technology Inc., USA, geeicht, anleitungsgemäß benützt, macht nach Berücksichtigung der Meßtoleranz Beweis über die eingehaltene Geschwindigkeit. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Geschwindigkeitsmessung mit einem geeichten Laserhandgeschwindigkeitsmeßgerät der Bauart LR 90-235/P, der Herstellerfirma Dr. Riegl GmbH, mit der Identifikationsnummer S111, betriebsanleitungsgemäß bedient, macht nach Berücksichtigung der Meßtoleranz Beweis über die eingehaltene Geschwindigkeit. mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber in Entscheidung über seinen Einspruch vom 04 12 1997 gegen die Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt- Umgebung vom 21 11 1997 zu einer Geldstrafe von S 700,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Stunden) verurteilt, weil er am 09 10 1997 um 11 25 Uhr im Gemeindegebiet von , B 16, Straßenkilometer , Fahrtrichtung Ungarn, als Lenker des PKW mit dem behördlichen Kennzeichen die dort ... mehr lesen...
Rechtssatz: Von einem aufmerksamen Verkehrsteilnehmer muß ein weithin sichtbares Verkehrszeichen wahrgenommen werden, auch wenn es punktuell anläßlich eines Überholvorganges durch das überholte Kraftfahrzeug abgedeckt gewesen sein sollte. Schlagworte Verkehrszeichen, Wahrnehmung, aufmerksamer Verkehrsteilnehmer mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Berufungswerber wurde zur Last gelegt, er hätte das Vorschriftszeichen Fahrverbot (in beiden Richtungen) mit den Zusatztafeln nach 300 Metern und nach 150 Metern mißachtet und nicht die vorgesehene Umleitungsstrecke befahren. Diese angeführten Verkehrszeichen begründeten jedoch noch kein allgemeines Fahrverbot, da z.B. eine Zufahrt zur KFZ-Werkstätte Berger möglich und erlaubt gewesen ist. Sie wiesen vielmehr nur auf das (erst) für den Anfang der Baustelle verordnete Fahrve... mehr lesen...
Rechtssatz: Die bloße Bestreitung der Lenkereigenschaft sowie der vage Hinweis darauf, nicht verpflichtet zu sein den Lenker zu benennen, wenn er in einem verwandtschaftlichen Verhältnis zu ihm stünde, exkulpiert nicht, da der Beschuldigte spätestens auf das Aufforderungsschreiben der erkennenden Behörde hin verhalten gewesen ist, konkrete Angaben darüber zu machen, wer sonst als er selbst, das Fahrzeug zur Tatzeit am Tatort gelenkt hat. Es wäre seine Sache gewesen, sich gegebenenfalls dur... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 19.11.1996, um 10.25 Uhr, in Scheifling, Bezirk Murau, auf der B 96, im Hermatunnel, auf Höhe Straßenkilometer 18,35, in Richtung Unzmarkt als Lenker des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen MD-77 PX (Kombi), die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 19 km/h überschritten und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 20 Abs 2 StVO 1960 begangen. Wegen di... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, er habe am 25 06 1997 um 10 30 Uhr, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Fahrzeuges auf einer näher bezeichneten Stelle der L 381 die mit Verkehrszeichen kundgemachte Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h überschritten. Wegen Übertretung des § 52 lit a Z 10 StVO wurde eine Geldstrafe von S 1 100,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von 66 Stunden) verhängt. In der dagegen rechtzeitig erhobenen Berufung brin... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein offensichtlicher Irrtum nach § 62 Abs 4 AVG liegt vor, wenn dem Berufungswerber jeweils (zutreffend) die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h zur Last gelegt wird, jedoch versehentlich von einer auf Freilandstraßen zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h die Rede ist. So ist als generell bekannt vorauszusetzen, daß die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit nach § 20 Abs 2 StVO 100 km/h beträgt. Daher konnte die Wortfolge auf Fre... mehr lesen...
Rechtssatz: Entsprechend dem Grundsatz einer verfassungskonformen Auslegung von Rechtsvorschriften (hier: zur Vermeidung eines Verstoßes gegen das Verbot einer Doppelbestrafung) ist davon auszugehen, daß der Unrechtsgehalt einer Übertretung des §24 Abs1 litn StVO (Halte- und Parkverbot auf Straßenstellen, die nur durch Verletzen eines gesetzlichen Verbots erreicht werden können) auch den Unrechtsgehalt einer zwangsläufig damit verbundenen Übertretung der Vorschrift des §52 lita Z6c StVO (F... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber für schuldig erkannt, er habe am 10 02 1996 um 09 08 Uhr das Kraftfahrzeug mit dem Kennzeichen in auf der B 50, Neusiedler Straße 16, in Fahrtrichtung Neusiedl gelenkt, wobei er die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h dadurch überschritten habe, daß er mit 74 km/h gefahren sei. Er habe dadurch § 20 Abs 2 StVO 1960 verletzt. Es wurde über ihn eine Geldstrafe von S 1 200,-- (Ersatzfreihei... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird ein Radargerät entgegen den Verwendungsbestimmungen des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen bei einer Temperatur unter -10 Grad Celsius (hier: -13 Grad) verwendet, ist ein so erzieltes Meßergebnis nicht von vornherein ungültig. Mangels eines Beweismittelverbotes darf ein solches Meßergebnis im Verwaltungsstrafverfahren verwertet werden, sofern keine Anhaltspunkte für einen Meßfehler bestehen. Schlagworte Radargerät, Verstoß gegen Verwendungsbestimmungen, kein B... mehr lesen...
Rechtssatz: Die anleitungsgemäße Geschwindigkeitsmessung durch den geeichten Laser-Verkehrsgeschwindigkeitsmesser der Bauart LTI 20.20 TS/KM, Fertigungsnummer 7411 macht unter Berücksichtigung der Meßtoleranz Beweis über die eingehaltene Geschwindigkeit. mehr lesen...
Rechtssatz: Wer eine Straße entgegen dem Verbotszeichen "Fahrverbot in beiden Richtungen" mit der Zusatztafel "Ausgenommen Anrainerverkehr und Radfahrer" befährt, ist dann exkulpiert, wenn im Zuge eines Hausbesuches die Beschuldigte als Gemeinderatskandidatin ihre Brille, welche sich in einem Sack Werbematerial befand, in irgendeinem Haushalt vergaß und die bezughabende Straße befuhr, um bei den im Zuge der Wahlwerbung aufgesuchten Haushalte nach dem Verbleib ihrer Brille nachzufragen, soh... mehr lesen...