RS UVS Kärnten 1998/04/21 KUVS-201/3/98

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Veröffentlicht am 21.04.1998
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Rechtssatz

Die Messung mit dem Verkehrsgeschwindigkeitsmeßgerät (Laser) der Bauart LTI 20.20 TS/KM-E, Fertigungsnummer:

4123, der Herstellerfirma Laser Technology Inc., USA, geeicht, anleitungsgemäß benützt, macht nach Berücksichtigung der Meßtoleranz Beweis über die eingehaltene Geschwindigkeit.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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