RS UVS Niederösterreich 1999/03/02 Senat-NK-98-473

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Veröffentlicht am 02.03.1999
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Rechtssatz

Eine aus Anlass von Straßenbauarbeiten angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung ist ohne Rücksicht darauf einzuhalten, ob im Zeitpunkt des Befahrens Bauarbeiten durchgeführt werden oder nicht.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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