Rechtssatz: Wird eine Geschwindigkeitsbeschränkung nur während der tatsächlichen Arbeitszeit an der Baustelle oder bei Schotterfahrbahn verfügt, dann ist eine Bestrafung wegen Überschreitung der im Verordnungsweg angeordneten Höchstgeschwindigkeit nur zulässig, wenn die in der Verordnung angeführten Voraussetzungen zutreffen. mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx erkannte den Berufungswerber mit Straferkenntnis vom 18.2.1992, zu 3-*****-91, für schuldig, am 14.2.1991, um 15,05 Uhr, im Ortsgebiet von xx, auf der J****-T****-Straße, Höhe Kreuzung mit der J****gasse, in Fahrtrichtung L******gasse, als Lenker des PKWs, mit dem amtlichen Kennzeichen N ***.***, die aufgrund des angebrachten Vorschriftszeichens "Geschwindigkeitsbeschränkung" erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten zu haben (30 km/h erlaubte Höchstgeschwi... mehr lesen...
Rechtssatz: Taugliches Mittel zur Feststellung einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h um (allerdings bloß) ca. 20 km/h (und nicht - wie von der Erstbehörde angenommen: 30 km/h), wenn diese Überschreitung durch Nachfahren in gleichbleibendem Abstand über eine Strecke von 300 Metern ermittelt wurde und dabei der laufend radarüberprüfte Tachometer des Zivilstreifenfahrzeuges mit - wie von den Sicherheitsorganen schriftlich festgehalten wurde - Abweichungen ledig... mehr lesen...
Rechtssatz: Bloß emotionale Störungen, im besonderen Störungen des Sozialverhaltens, sind - weil es sich hiebei um keine psychischen Erkrankungen handelt - nicht geeignet, die Handlungsfähigkeit herabzusetzen oder das Kritik- und Urteilsvermögen einzuschränken. Stattgabe bezüglich Strafhöhe. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 24.9.1990, um 15.08 Uhr den Pkw mit dem Kennzeichen KB-Toni 2 auf der Südautobahn A 2 im Gemeindegebiet von Nitscha in Fahrtrichtung Wien gelenkt und habe auf Höhe des Baukilometers 153,500 die Geschwindigkeit auf dem mit 100 km/h geschwindigkeitsbeschränkten Straßenstück um 32 km/h überschritten. Hiedurch habe er eine Übertretung nach § 22 Abs 1 StVO in Verbindung mit § 52 lit a Z 10a StVO begangen... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen Herrn J W das Straferkenntnis vom 22. November 1991, 3- -91, erlassen. Darin werden Herrn W als Lenker des Motorrades W folgende Verwaltungsübertretungen vom 1. Juni 1991 angelastet: 1. Er habe in der Zeit von 22,40 Uhr bis 22,43 Uhr auf der LH x von L M kommend durch L, das Erholungszentrum L über Güterwege Richtung E mehr als eine Person befördert, 2. sei um 22,40 Uhr im Ortsgebiet von L auf der unteren Hauptstraße (LH x) schneller als ... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen Herrn K S das Straferkenntnis vom 21. November 1991, 3- -91, erlassen. Darin wird Herrn S zur Last gelegt, er habe als Lenker des PKW ******** am 10. März 1991 um 09,42 Uhr in S auf der B * nächst km 24,6 ein mehrspuriges Kraftfahrzeug auf der Straßenstrecke, die durch das Vorschriftszeichen "Überholen verboten" (§52 Z4a StVO 1960) gekennzeichnet ist, links überholt. Aus diesem Grunde hat die Behörde gemäß §16 Abs2 iVm §99 Abs3 lita StVO 1960 eine... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone eine Parkdauer von 90 Minuten in der Zeit von Montag bis Freitag, 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, und an Samstagen von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr angeordnet, so bedeutet dies, daß innerhalb dieser Parkzeiten 90 Minuten nur mit einem Parkschein geparkt werden darf. Ist weiters innerhalb dieser Zone für einen bestimmten Bereich "Halten und Parken, an Samstagen von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr, verboten, ausgenommen Hochzeitsgäste", so bedeutet dies, ... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen Herrn G H das Straferkenntnis vom 30. Oktober 1991, Zl 3- -91, erlassen. Darin wurde ihm zur Last gelegt, er sei am 14. April 1991 um 14,55 Uhr in xx auf der S**********straße, Fahrtrichtung S********, mit dem PKW ******** 1. im Ortsgebiet von xx auf der S**********straße auf Höhe des Friedhofes schneller als die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gefahren (ca 100 km/h gefahrene Geschwindigkeit) und habe 2. im Ortsgebiet von... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird im Zuge einer Fahrt zuerst die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit, dann eine durch Gebotszeichen kundgemachte Höchstgeschwindigkeit überschritten, dann liegen zwei selbständige Delikte vor. mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx erkannte den Berufungswerber mit Straferkenntnis vom 23. Dezember 1991, zu 3-*****-91, für schuldig, am 28. Mai 1991, um 11,38 Uhr, im Ortsgebiet von xx, L******gasse, vor dem Haus Nummer 18, Fahrtrichtung J****-T****gasse, als Lenker des PKWs, mit dem amtlichen Kennzeichen ****** G, die aufgrund des angebrachten Vorschriftszeichens "Geschwidigkeitsbeschränkung" erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten zu haben. (30 km/h erlaubte Höchstgeschwindigkeit; 48 ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Schutzzweck der
Norm: , die den Lenker eines Kraftfahrzeuges verpflichtet, eine mit Vorschriftszeichen nach § 52 lit a Z 10a StVO angezeigte Geschwindigkeit nicht zu überschreiten, liegt darin, alle Gefahren im Straßenverkehr zu vermeiden, die eine überhöhte Geschwindigkeit mit sich bringt. mehr lesen...
Rechtssatz: Macht der erhebende Beamte mit dem Dienstfahrzeug über mehrere 100 Meter (zirka ein Kilometer) in gleichbleibendem Abstand von zirka 100 Meter zum Fahrzeug des Beschuldigten, in Einhaltung einer Geschwindigkeit von 90 km/h eine Nachfahrt auf einer Strecke, auf der eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h angeordnet ist, so macht dies für die Geschwindigkeitsüberschreitung von 15 km/h vollen Beweis, weil neben der Radarmessung die Nachfahrt das verläßlichste Mittel der Geschwindig... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 21 Abs. 1 VStG kann die Behörde ohne weiters Verfahren von der Verhängung einer Strafe absehen, wenn das Verschulden des Beschuldigten geringfügig ist und die Folgen der Übertretung unbedeutend sind. Eine Anwendung des § 21 Abs. 1 VStG kommt sohin nur bei Geringfügigkeit des Verschuldens in Betracht. Der Berufungswerber vermeinte eine solche unter anderem darin zu ersehen, daß er bislang keiner Übertretung schuldig erkannt worden sei. Nach Auffassung des Verwaltungssena... mehr lesen...
Mit dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 13. September 1991, Zl 3-****-91 wurde der Beschuldigte wegen Übertretung des §52 Ziff10a StVO 1960 gemäß §99 Abs3 lita StVO 1960 mit einer Geldstrafe in Höhe von S 700,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 40 Stunden) bestraft, weil er am 21. Mai 1991, um 19,05 Uhr im Ortsgebiet von P, auf der B **, H**************straße, auf Höhe des Straßenkilometers 31.016 in Fahrtrichtung R a d R mit dem PKW N ******* die auf Grund des angebrachten Vorschr... mehr lesen...
Rechtssatz: Meßgeräte, die zur Zeitmessung verwendet werden, unterliegen keiner Eichpflicht, sodaß dem Umstand, daß eine zur Geschwindigkeitsschätzung verwendete Stoppuhr möglicherweise nicht geeicht war, keine rechtliche Bedeutung zukommt. mehr lesen...
Rechtssatz: Hat das Verbotszeichen "Einbiegen nach links verboten" keine verordnungsmäßige Deckung, kann es keine Rechtswirkungen erzeugen und kann daher dem Lenker nicht zum Vorwurf gemacht werden, so daß der Berufung Folge zu geben und das Verwaltungsverfahren einzustellen ist. mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde im
Spruch: eines Straferkenntnisses (überflüssigerweise) das Ausmaß der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit angegeben und bestreitet der Beschuldigte nur dieses Ausmaß, ohne jedoch die Geschwindigkeitsüberschreitung an sich in Abrede zu stellen, so ist der Schuldspruch in Rechtskraft erwachsen, da der Tatbestand bei jeder Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, mag auch die Überschreitung nur geringfügig gewesen sein, erfüllt ist. Schlagwor... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Vorrangzeichen gemäß § 52 lit c Z 24 ("Halt") ordnet an, daß vor einer Kreuzung anzuhalten und gemäß § 19 Abs 4 Vorrang zu geben ist. Fehlt eine Bodenmarkierung oder ist sie nicht sichtbar, so ist das Fahrzeug an einer Stelle anzuhalten, von der aus gute Übersicht besteht. Nach dieser Vorschrift kann somit eine Verpflichtung zum Anhalten vor bzw beim Vorschriftszeichen "Halt" nicht abgeleitet werden. Legt die erste Instanz dem Beschwerdeführer nun zur Last, "das Vorschrifts... mehr lesen...
Beachte Vgl. VwGH vom 27.6.1984, 83/03/0321; v. 22.11.1984, 84/02/0113; v.11.11.1987, 86/03/0237. Rechtssatz: Geschwindigkeitsüberschreitungen, die durch Nachfahren eines Gendarmeriefahrzeuges festgestellt wurden und die sich von einer Freilandstraße in eine durch das Beschränkungszeichen nach § 52 lit.a Z.10a StVO 1960 gekennzeichneten Straßenabschnitt nahtlos erstrecken, stellen, auch wenn ein einheitlicher Tatvorsatz vorliegt, zwei verschiedene Delikte dar. Eine Deliktseinheit lie... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 7.4.1992, Zl 3- , wurden über Herrn R W Geldstrafen verhängt, und zwar 1. in Höhe von S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 24 Stunden) wegen Übertretung des §134 Abs1, §99 Abs1 KFG 1967, 2. in Höhe von S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 24 Stunden) wegen Übertretung des §99 Abs3 lita, §19 Abs4 letzter Satz, §52 Z24 erster Satz StVO 1960, 3. in Höhe von S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 24 Stunden) wegen Übertretung des §99 Abs... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx erkannte den Rechtsmittel- werber mit Straferkenntnis vom 19.Juni 1991, zu 3 , für schuldig, am 19. Februar 1991, um 16,05 Uhr, im Gemeindegebiet xx, R straße, von der K straße kommend Richtung O straße, 1. den PKW mit dem amtl Kennzeichen gelenkt zu haben, obwohl dies auf Grund des angebrachten Vorschriftszeichens "Fahrverbot in beiden Richtungen" mit einer Zusatztafel (Ausgenommen Anrainer) verboten war und die in der Zusatzt... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Verkehrsteilnehmer ist kein Anrainer, wenn die Liegenschaft, aus welcher er seine Anrainereigenschaft ableiten zu können glaubt, nicht unmittelbar an die Verkehrsfläche, für welche ein Fahrverbot - ausgenommen Anrainer - besteht, angrenzt, und überdies aus mehreren anderen Richtungen mit Kraftfahrzeugen zu erreichen ist. mehr lesen...
Begründung: Unbestritten ist, daß der Berufungswerber das beanstandete Kraftfahrzeug als Lenker gegenüber Stephansplatz Nr 6 abgestellt hat. Der Berufungswerber führte ergänzend aus, daß sich der Abstellort neben der Ausfahrt der Stephansplatzgarage befand (an der gleichen Stelle wie im Akt MA 70 - 9/207/89/Str). Der Berufungswerber fuhr nach seinen Angaben, von der Churhausgasse kommend, zunächst zu Stephansplatz 5 zum Zweck der Durchführung einer Ladetätigkeit und nach deren Abschluß zum... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist eine Straßenstelle nur (im Sinne von ausschließlich) durch Verletzen eines gesetzlichen Verbotes erreichbar, so stellt sich die nähere Ausführung der demonstrativen Aufzählung im Klammerausdruck des §24 Abs1 litn StVO 1960, dem Sinn des Gesetzes entsprechend, nicht als notwendiges Tatbestandselement dar. Der Sinn des Gesetzes liegt nämlich darin, daß ein an einer solchen Stelle angezeigter Absteller eines Kraftfahrzeuges, welcher aufgrund seiner folgenden verfahrensrechtlic... mehr lesen...
Rechtssatz: Die seitliche Anbringung eines Straßenverkehrszeichens in einem Abstand von mehr als 2 m ist nicht nur dann zulässig, wenn die Einhaltung dieser Grenze schlicht unmöglich ist, sondern immer dann, wenn Umstände vorliegen, die in ihrer Gesamtheit die Anbringung des Verkehrszeichens außerhalb dieser Zone zweckmäßig erscheinen lassen, wobei primäres Kriterium der Zweckmäßigkeit die leichte und rechtzeitige Erkennbarkeit ist. Aus der Zweckbestimmung einer Fußgängerzone ergibt sich, ... mehr lesen...
Rechtssatz: In Berücksichtigung des Umstandes, daß in einer beschilderten Fußgängerzone die Abgrenzung zwischen Fahrbahn und Gehsteig naturgemäß nicht gleich wichtig ist, wie auf einer Straße mit frequentem Fahrzeugverkehr, ist an die objektiven Abgrenzungskriterien ein weniger strenger Maßstab anzulegen. Deshalb ergibt sich, daß die durch Fremdenverkehrshinweisschild, Kandelaber, Telefonzelle und die Regenrinne gebildete Verlängerung des außerhalb der Fußgängerzone vorhandenen Randsteines... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn der Berufungswerber vermeint, eine Zufahrt durch Einfahren zur erlaubten Ladetätigkeit in die Fußgängerzone und Ausfahren zum anschließenden Abstellen am Anzeigeort wäre eine zulässige Zufahrt, so ist ihm zu entgegnen, daß sich aus §24 Abs1 litn StVO 1960 nicht entnehmen läßt, daß das Verbot dann nicht mehr gelte, wenn zunächst die Einfahrt zu einem erlaubten Zwecke erfolgt ist. Der Berufungswerber konnte ja die Straßenstelle zum (nachher erfolgten) Abstellen (Halten- oder... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird durch eine Verordnung eine gebührenpflichtige Kurzparkzone angeordnet, so bezieht sich diese nicht nur auf Straßen oder Straßenstellen sondern kann sich auch auf ganze Gebiete erstrecken. Für das Bestehen einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone ist die Existenz einer blauen Bodenmarkierung nicht Vorraussetzung. mehr lesen...
Rechtssatz: Verfolgen Beamte mit dem Dienstfahrzeug das Fahrzeug des Beschuldigten in einem Abstand von 50 m und stellen dabei fest, daß der Beschuldigte die zulässige Geschwindigkeit um 50 km/h überschritt, so macht diese Geschwindigkeitsfeststellung vollen Beweis. Die Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit von 70km/h um 50 km/h stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Vorschriften der StVO dar. mehr lesen...