Rechtssatz: Eine Vorrangverletzung nach § 19 Abs 4 StVO wird nicht begangen, solange auch die auf der Vorrangstraße angehaltenen Fahrzeuge ihre Fahrt nach § 18 Abs 3 EisbKrV nicht fortsetzten dürfen, weil die vor beiden Straßen befindlichen Schranken einer Eisenbahnkreuzung noch nicht vollkommen geöffnet sind und deren Rotlicht noch nicht erloschen ist. Biegt daher ein Lenker unter diesen Voraussetzungen beim Verkehrszeichen "Vorrang geben" in die bevorrangte Straße ein und überquert vor d... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Der Beschuldigte, A., hat am 17.8.1999 um 14.55 Uhr als Lenker des Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen M. (D) auf der Brennerautobahn A13 bei KM 5,760 im Gemeindegebiet Innsbruck, Fahrtrichtung Norden, die durch angebrachte Vorschriftszeichen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 51 km/h überschritten.? Dem Beschuldigten wurde eine Verwaltungsübertretung na... mehr lesen...
Mit dem im Spruch: genannten Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 6.5.2000 um 18.02 Uhr in Aigen/E., auf dem Radweg, aus Richtung Wörschach kommend in Fahrtrichtung Stainach auf Höhe Modelflugplatz Aigen/E., als Lenker des Personenkraftwagens das "Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge" mit der Zusatztafel "Ausgenommen Anrainer" missachtet. Hiedurch habe er eine Übertretung des § 52a Z 6c StVO begangen und wurde hiefür eine Geldstrafe in der Höhe von S 500,-- (1... mehr lesen...
Rechtssatz: Lautet die Ausnahme vom Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge nach § 52 lit a Z 6 c StVO "ausgenommen Anrainer", und ist Anrainer ein Verein (eine Heeressportgruppe), dann kommt diese Berechtigung nur den satzungsgemäß zur Vertretung nach außen berufenen Organen zu, und nicht auch allen seinen Mitgliedern (vgl VwGH 29.9.1997, 2652/76). Daher war der Berufungswerber als einfaches Mitglied der Heeressportgruppe bei einer Zusatztafel ausgenommen Anrainer Andernfalls hätte ihre Textie... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine bloß leichte Bremsung mit 1,42 m/sek² bildet noch nicht den Tatbestand einer Vorrangverletzung nach § 19 Abs.7 StVO. Schlagworte Bremsverzögerung, Sichtweite, Behinderung der Weiterfahrt mehr lesen...
Mit dem gegenständlichen Straferkenntnis wurde Herrn V. vorgeworfen, er habe am 14.08.2000 um 09.30 Uhr das Fahrzeug (Pkw), Kennzeichen V., samt Anhänger (hzl Gg 1.200 kg), Kennzeichen V., auf der B-197 im Gemeindegebiet von St. Anton aA, km 5,6, in Richtung St. Anton gelenkt und hiebei 1. entgegen den Bestimmungen des § 52 lita Z6d StVO iVm § 1 der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Landeck vom 18.01.1994, Zahl 3-2256/11 idgF, das Verkehrszeichen ?Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit An... mehr lesen...
Rechtssatz: Korrespondierende Verordnungen eines Anhängerverbotes durch zwei Bezirksverwaltungsbehörden, die jeweils an der Landesgrenze (in diesem Fall von Tirol und Vorarlberg beginnen und enden), sind ungültig, wenn sie nicht jeweils an der Landesgrenze kundgemacht sind (in diesem Fall in St. Christoph a.A.). Schlagworte korrespondierende, Verordnungen, Landesgrenze mehr lesen...
Mit dem im Spruch: genannten Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 15.6.2000 um 15.20 Uhr im Gemeindegebiet von Schladming, auf der B 320 - Ennstalbundesstraße, bei Strkm 14,4, in Richtung Radstadt als Lenker des Personenkraftwagens mit dem Kennzeichen die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 77 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz sei bereits zu seinen Gunsten abgezoge... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein unvorhersehbar eingetretenes Ereignis bzw eine akute Gefahrenlage im Sinne des § 44b StVO liegt nicht schon deshalb vor, weil ein Gewerbepark entwickelt wird (indem Betriebe hinzukommen), und dadurch der zu- bzw abfahrende Verkehr auf einer Freilandstraße zunimmt. Der dort als "vorübergehende Lösung" aufgestellte überdimensionale Hinweis auf eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h mittels allgemeinem Gefahrenzeichen und Aufschrift: "Achtung Abbiegeverkehr" hätte daher... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 28.01.2000 um 00.07 Uhr in Ampaß auf der Inntalautobahn A 12 auf Höhe Km 71,083 in Richtung Innsbruck den PKW mit dem Kennzeichen W-, gelenkt und die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 32 km/h überschritten. Dadurch habe er gegen § 52 lit a Ziff10a StVO verstoßen, weshalb über ihn gemäß § 99 Abs3 lita StVO eine Geldstrafe in der Höhe von S 1.40... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe am 8.2.2000 um 10:07 Uhr das Sattelkraftfahrzeug mit den Kennzeichen VB-998D (höchstes zulässiges Gesamtgewicht 17.990 kg) und SL-759CC auf der A 10 Tauernautobahn in Fahrtrichtung Villach gelenkt und habe 1. im Gemeindegebiet von Puch bei StrKm 11,3 unter Missachtung des Vorschriftszeichens "Überholen für Lastkraftfahrzeuge verboten", wobei mittels Zusatztafel ausgedrückt ist, dass dieses Überhol... mehr lesen...
Beachte weitere Zahl: UVS-7/11282/4-2001 Rechtssatz: Liegt zwischen dem Ende des ersten Überholvorganges und dem Beginn des zweiten Überholvorganges eine Fahrtstrecke von über einem Kilometer kann bei dieser Entfernung nicht mehr vom selben Überholvorgang gesprochen werden. Dabei ist auch unbeachtlich, ob der Beschuldigte nach Beendigung des ersten Überholvorganges, auf dem linken Überholfahrstreifen verblieben ist, da ein Fahrstreifenwechsel begrifflich für das Überholen nicht aussc... mehr lesen...
Beachte weitere Zahl: UVS-7/11282/4-2001 Rechtssatz: Dem Vorschriftszeichen gemäß § 52 lit a Z 4c StVO ist der Begriff ?Lastkraftfahrzeug? in der Auslegung der Legaldefinition des §2 Abs 1 Z 23 StVO zu Grunde zu legen. Aus § 2 Abs 1 Z 23 StVO ergibt sich, dass unter einem ?Lastkraftfahrzeug? ein zur Beförderung von Gütern bestimmtes Kraftfahrzeug zu verstehen ist. Der Begriff ?Lastkraftfahrzeug? geht -da darin alle Kraftfahrzeuge im Sinne des § 2 Abs 1 Z 1 KFG, die ?zur Beförderung... mehr lesen...
Der Magistrat der x bestrafte den Beschuldigten mit Strafverfügung vom ***, Zl ************-****, wegen Nichtentrichtung der Kurzparkzonenabgabe. Diese Strafverfügung wurde mit der Anmerkung rechtzeitig beeinsprucht, die Kurzparkzone sei nicht ordnungsgemäß kundgemacht worden, ?da an der Rückseite des Beschränkungszeichens der Hinweis auf die Gebührenpflicht nicht angebracht war?. Die Strafbehörde hat dem Beschuldigten daraufhin einen Aktenvermerk vom *** folgenden Inhalts zur Kenntnis g... mehr lesen...
Rechtssatz: Sind die Beschränkungszeichen ?Kurzparkzone? so platziert, dass zumindest eines davon maximal 25 m vom abgestellten Fahrzeug entfernt ist, und befindet sich in Sichtweite das Straßenverkehrszeichen ?Ende der Kurzparkzone?, dann zeugt es von auffallender Sorglosigkeit, wenn es jemand nicht der Mühe wert findet, eine Strecke von maximal 25 m zurückzulegen, um feststellen zu können, ob auf dem Beschränkungszeichen ?Kurzparkzone? auf eine allfällige Gebührenpflicht hingewiesen wird... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 11.10.2000 zu Zahl VST-152212/00 wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Sie haben am 15.01.2000 um 13.15 Uhr in Gries am Brenner, auf der A13, km 29,400, in Richtung Innsbruck, das Sattelkraftfahrzeug, Kennzeichen B., mit dem Auflieger, Kennzeichen A., gelenkt 1. und das deutlich sichtbar aufgestellte Verkehrszeichen ?Überholen für Lastkraftfahrzeuge verboten? nicht beachtet, wobei mit e... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 52 lit a Z 4c StVO ist bei dem in diesem Paragraphen dargestellten Vorschriftszeichen, welches die Bedeutung ?Überholen für Lastkraftfahrzeuge verboten? hat, für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen verboten. Gemäß § 2 Abs 2 StVO 1960 sind die Begriffsbestimmungen für Kraftfahrzeuge in den kraftfahrrechtlichen Vorschriften enthalten. Gemäß § 2 Abs 1 Z 1 KFG 1967 ist ein Kraft... mehr lesen...
Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 18.6.1999, um 14.00 Uhr, in Gratkorn, auf der B 67, Höhe Strkm. 43,7, Bereich der Peterhofkreuzung, als Lenker des LKW-Zuges (LKW) und (Anhänger) das deutlich sichtbar aufgestellte Verbotszeichen Einbiegen nach rechts verboten beachtet. Der Berufungswerber habe dadurch die Rechtsvorschriften des § 52a Z 3 lit b StVO verletzt und wurde wegen dieser Verwaltungsübertretung eine Geldstraf... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein verordnetes Rechtseinbiegeverbot nach § 52 lit a Z 3b StVO mit der Zusatztafel "gilt für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen, ausgenommen Anrainer, Zustelldienste und Busse", ist nicht gehörig kundgemacht, wenn sich dieses Verkehrszeichen auf einer Bundesstraße im Freiland bei einer Ausfahrt in eine weitere Freilandstraße und ein Ortsgebiet befindet, und somit der Zusatztafel nicht entnommen werden kann, für welche Anrainer und welche Zustelldienste die Ausnahme gelten soll. So war i... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Der Beschuldigte, Herr H., geb am XY, wohnhaft in D., hat am 15.12.1999 um 21.00 Uhr das Fahrzeug (Sattelkraftfahrzeug) mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t, Kennzeichen O. (Zugmaschine) und Kennzeichen O. (Auflieger), auf der B-180 (eh B-315) bei km 46,09 in Nauders-Reschenpass in Fahrtrichtung Nauders (Norden) gelenkt 1. und dabei entgegen ... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofes erfordert es das Konkretisierungsgebot des § 44a Z 1 VStG hinsichtlich der Tatzeitangabe, dass die Tatzeit relativ genau umschrieben wird. Der Gerichtshof erachtete hinsichtlich der Tatzeitangabe die Voranstellung der Worte "ca." und "gegen" als nicht rechtswidrig und erachtete auch eine im Bereich weniger Minuten liegende tatsächliche oder mögliche Ungenauigkeit bei der Angabe der Tatzeit noch als vertretbar, um einen Besc... mehr lesen...
Rechtssatz: Lag der gegenständlichen Geschwindigkeitsüberschreitung zum Tatzeitpunkt keine die ordnungsgemäße Geschwindigkeitsbeschränkung anordnende Verordnung zugrunde, so konnte die im vorliegenden Fall herangezogene Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h an der Tatörtlichkeit für den Berufungswerber keine rechtsverbindliche Kraft entfalten und wurde durch deren Nichtbeachtung kein strafbarer Tatbestand verwirklicht. (Einstellung des Verfahrens) Schlagworte Geschwindigkeit, Gesch... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach der Judikatur der Höchstgerichte setzt die Verwirklichung des Tatbestandes einer Verwaltungsübertretung nach §52 lita Z10a StVO die ordnungsgemäße Kundmachung einer Verordnung, in der eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet wurde, voraus. Gemäß §44 Abs1 erster Satz StVO sind die im §43 bezeichneten Verordnungen, sofern sich aus den folgenden Absätzen nichts anderes ergibt, durch Straßenverkehrszeichen oder Bodenmarkierungen kundzumachen und treten mit deren Anbringung... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 24,05.1999 um 17.45 Uhr in Innsbruck auf der A12 bei km 80,6 in Fahrtrichtung Westen einen näher bezeichneten PKW gelenkt und habe die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 26 km/h überschritten, wodurch er gegen § 52 lita Z10a StVO verstoßen habe, weshalb über ihn gemäß § 99 Abs3 lita StVO eine Geldstrafe in der Höhe von S 800,-- verhängt wurde. ... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Ermittlung der Geschwindigkeit eines Fahrzeuges durch Nachfahren müssen bestimmte Bedingungen eingehalten werden, wie etwa eine genügend lange Messstrecke und ein nicht zu großer gleichbleibender Abstand. Derartige Angaben müssen entweder der Anzeige oder dem Bericht des Meldungslegers entnommen werden können. Ansonsten liegt kein Beweis im Sinn des § 45 Abs 2 AVG vor. mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe am 10.12.1998 um 16.57 Uhr den LKW mit dem Kennzeichen KI-17 WZ mit dem Anhänger mit dem Kennzeichen KI-22 VS bei Werfen, auf der A 10, Tauernautobahn, in Fahrtrichtung Villach gelenkt und dabei auf Höhe Strkm 39.2 trotz des Vorschriftzeichens ?Überholen für Lastkraftfahrzeuge verboten? ein mehrspuriges Kraftfahrzeug überholt. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung gemäß § 52 lit a Z 4c StVO ... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Überholvorgang ist abzubrechen, wenn zu erkennen ist, dass er sich nicht mehr rechtzeitig vor dem Bereich eines Überholverbotes beenden lässt (vgl. VwGH 18.12.1992, 92/03/0060). Für die Berufungsbehörde ergibt sich nicht, warum der auf der Richtungsfahrbahn der Tauernautobahn begonnene Überholvorgang vom Beschuldigten nicht hätte abgebrochen werden können, als er bemerkte, dass infolge der rechtswidrigen Geschwindigkeitserhöhung des überholten Fahrzeuges der Überholvorgang ... mehr lesen...
Rechtssatz: Laut ständiger Judikatur ist ein Laser - Verkehrsgeschwindigkeitsmesser der angeführten Bauart grundsätzlich ein taugliches Mittel zur Feststellung einer von einem Fahrzeug eingehaltenen Geschwindigkeit (vgl VwGH v. 2.3.1994, 93/03/0238 uva). Hier wurden sämtliche gemäß den Verwendungsrichtlinien vorzunehmenden Tests gemacht, sodass von der Einhaltung der Messvorschriften auszugehen ist (vgl VwGH 16.3.1994, 93/03/0317). Laser - Verkehrsgeschwindigkeitsmesser der Bauart LTE 20.2... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 7.2.1999, um 13.05 Uhr, in K, den Murradweg Nr. in Richtung Süden, als Lenker des Kombi mit dem Kennzeichen G befahren, obwohl dies verboten sei. Wegen Verletzung der Rechtsvorschrift des § 8 Abs 4 StVO wurde über den Berufungswerber gemäß § 99 Abs 3 lit a StVO eine Geldstrafe in der Höhe von S 700,-- (30 Stunden Ersatzarrest) verhängt. In der innerhalb offener Frist gegen dies... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein verbotenes Befahren eines Radweges nach § 8 Abs 4 StVO liegt nicht vor, wenn der mit einem Kombi befahrene "Murradweg" im Tatortbereich nicht als Radweg im Sinne des § 52 lit b Z 16 StVO gekennzeichnet ist, sondern (in Richtung Norden, Osten und Süden) mit dem Verbotszeichen "Allgemeines Fahrverbot, ausgenommen Anrainer und Radfahrer" nach § 52 lit a Z 1 StVO deutlich sichtbar beschildert ist. Daher hätte in diesem Wegabschnitt ein Verstoß gegen das Fahrverbotszeichen nach ... mehr lesen...