Beachte VfGH Erkenntnis vom 5.12.1996, G 9/96-12 Rechtssatz: Das Lenken eines Fahrzeuges mit der auf einem Vorschriftszeichen gemäß §52 Z10a StVO angezeigten erlaubten Höchstgeschwindigkeit ist nur bei optimalen Verhältnissen und nur insoweit zulässig, als nicht speziellere Normen weitergehende Einschränkungen enthalten. Eine solche speziellere
Norm: stellt der §98 Abs1 KFG in Verbindung mit §58 Z1 lita KDV dar, der für Fahrzeuge wie das gegenständliche nur eine zulässige Höchstgeschw... mehr lesen...
I.) Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurden dem Berufungswerber insgesamt sechs Geschwindigkeitsüberschreitungen zur Last gelegt, die er am 30.8.1996 gegen 17.50 Uhr als Lenker des PKW Kennzeichen LI-9VSF auf der Ennstalbundesstraße B 146 in Fahrtrichtung Admont zwischen den Strkm. 78,1 und 81,9 begangen haben soll: Der Berufungswerber habe bei Strkm. 78,1 ein Zivildienstfahrzeug des Gendarmeriepostenkommandos St. Gallen mit einer Fahrgeschwindigkeit von mindestens 130 km/h überholt (Pun... mehr lesen...
Rechtssatz: Kein fortgesetztes Delikt liegt vor, wenn sechs Geschwindigkeitsüberschreitungen jeweils abwechselnd nach § 20 Abs 2 StVO und § 52 a Z 10 a StVO begangen werden, weil damit die hintereinander begangenen Geschwindigkeitsüberschreitungen auf unterschiedlichen Rechtsvorschriften beruhen. Schlagworte Geschwindigkeitsüberschreitung fortgesetztes Delikt mehr lesen...
Rechtssatz: Wenngleich aus dem verfahrensgegenständlichen Verbotszeichen gemäß § 52 Z 13b StVO 1960 mit den in beiden Richtungen weisenden Pfeilen abgeleitet werden kann, daß sich der gewählte Aufstellungsort des Fahrzeuges innerhalb eines Halteverbotsbereiches befindet, somit die Anbringung von Zusatztafeln "Anfang" und "Ende" entbehrlich ist, so mangelt der Textierung der Zusatztafel die notwendige Exaktheit. Durch die Verwendung eines für die Worte "für LKW" anderen Schriftbildes, kann ... mehr lesen...
Rechtssatz: Kann im Berufungsverfahren nicht geklärt werden, auf welcher Wegstrecke die Nachfahrt erfolgte, ob die Beobachtungsstrecke mehr als 100 m betrug, wie groß der Abstand beim Hintereinanderfahren war und wie groß die Tachometerabweichung beim Dienstfahrzeug war, ist aus dem Grundsatz "in dubio pro reo" das Verwaltungsstrafverfahren mangels erbrachten Beweises einzustellen (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...
Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 23.5.1995 um 09.53 Uhr in G, auf der Schörgelgasse, Höhe Haus Nr. 19, als Lenker des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen GU-8CYN (PKW) im Bereich des Vorschriftszeichens "HALTEN UND PARKEN VERBOTEN" gehalten. Er habe hiedurch die Rechtsvorschriften des § 24 Abs 1 lit a StVO verletzt und wurde eine Geldstrafe von S 500,-- (24 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe) gemäß § 99 Abs 3 lit a StVO verhän... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Halteverbot nach § 24 Abs 1 lit. a StVO endet dort, wo sich das Schild Halteverbot Ende für den herannahenden Verkehr erkennbar befindet. So ist § 48 StVO zu entnehmen, daß Anfang und Ende einer Verbotszone in der Fahrtrichtung beschildert sein müssen. Im konkreten Fall war das Zeichen Halteverbot Ende jedoch in Richtung des Gegenverkehrs aufgestellt, also für den herannahenden Lenker auf der linken Straßenseite und mit der Vorderseite ihm zugewandt. Daher liegt keine Übert... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Verfahrensgrundsatz, daß die Verwaltungsbehörde von Amts wegen vorzugehen hat, enthebt die Partei nicht von der Verpflichtung, zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes beizutragen und Verzögerungen des Verfahrens hintanzuhalten. Es ist daher die Verfahrensrüge einer Partei abzulehnen, die im Verwaltungsverfahren trotz gegebener Gelegenheit nicht genügend mitgewirkt hat (VwGH 26.5.1989, Zahl: 89/18/0043). Macht der Beschuldigte als Zulassungsbesitzer in keinem Stadium de... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Tatbild der Verwaltungsübertretung nach § 52 lit a Z 10a StVO wird bei jeder auch noch so geringfügigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfüllt und stellt das Ausmaß der Überschreitung kein Tatbestandsmerkmal dar, sodaß sich auch die Anführung des Überschreitungsausmaßes im Bescheidspruch als überflüssig erweist (vgl. hiezu das Erkenntnis des VwGH vom 29.9.1989, Zahl: 89/18/0108 u.a.). mehr lesen...
Rechtssatz: Verantwortet sich der Beschuldigte damit, daß auf dem Lichtbild der Lenker des PKW's zum Tatzeitpunkt nicht zu erkennen sei, benennt der Beschuldigte weitere Personen die das Fahrzeug gelenkt haben könnten nicht und teilt der ausländische Beschuldigte auch mit, daß während seines Urlaubes verschiedene Personen mit dem Fahrzeug gefahren sind und führt er auch kein Fahrtenbuch darüber, welcher seiner Angehörigen seinen PKW wann benutzt habe, so verletzt der Beschuldigte seine ges... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Schutzzweck der
Norm: des § 52 lit a Z 10 a StVO, die den Lenker eines Kraftfahrzeuges verpflichtet, eine mit dem Vorschriftszeichen nach § 52 lit a Z 10 a StVO angezeigte Geschwindigkeit nicht zu überschreiten, liegt darin, alle Gefahren im Straßenverkehr zu vermeiden, die eine erhöhte Geschwindigkeit mit sich bringt. Geschwindigkeitsbeschränkungen dienen unter anderem der leichteren und sicheren Meisterung gefährlicher Verkehrslagen, insbesondere durch die dadurch bedingte... mehr lesen...
Rechtssatz: Das geeichte Lasergerät LTI TS/KME Nr 7409 richtliniengemäß benutzt macht unter Berücksichtigung der Toleranzgrenzen vollen Beweis über die eingehaltene Geschwindigkeit. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Messung der Geschwindigkeit durch das Laserverkehrsgeschwindigkeitsmeßgerät der Bauart LR 90-235/B der Herstellerfirma Dr. Riegel GesmbH, welches geeicht war und gebrauchsanweisungsgemäß zum Einsatz kam, macht unter Berücksichtigung der Toleranzgrenzen vollen Beweis über die eingehaltene Geschwindigkeit. mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Verpflichtung der Meßbeamten, das Meßergebnis auf dem Display des Lasergeschwindigkeitsgerätes stehenzulassen und den betroffenen auf Verlangen vorzuweisen, besteht nicht. Die unterbliebene Möglichkeit der Einsichtnahme in das Meßergebnis vermag auch die Geschwindigkeitsmessung als solche und den festgestellten Wert nicht in Frage zu stellen. mehr lesen...
Rechtssatz: Das Nachfahren in gleichbleibendem Abstand mit dem Dienstfahrzeug in Verbindung mit dem Ablesen der Geschwindigkeit vom Tachometer des Dienstfahrzeuges stellt grundsätzlich ein taugliches und zulässiges Beweismittel zur Feststellung einer von einem Fahrzeug eingehaltenen Fahrgeschwindigkeit dar. Voraussetzung dieser Art der Geschwindigkeitsermittlung ist aber, daß über eine entsprechend lange Strecke und Zeitspanne nachgefahren wird, um die Geschwindigkeit des beobachteten KFZ ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Geschwindigkeitsmessung mittels geeichtem Laser-Verkehrsgeschwindigkeits-Meßgerät der Bauart LTI 20.20 TS/KM mit der Fertigungsnummer 4495 macht unter Berücksichtigung der Meßtoleranz von 3 % vollen Beweis über die eingehaltene Geschwindigkeit. mehr lesen...
Rechtssatz: Der Tatvorwurf im angefochtenen Straferkenntnis ist insoweit unvollständig, als in diesem nicht zum Ausdruck kommt, wohin die Beschuldigte fahren hätte sollen, da es dort nur heißt, sie habe die 'vorgeschriebene Fahrtrichtung' mißachtet, indem sie nach links gefahren sei. Nach Ansicht des Verwaltungssenates ist die Angabe im Tatvorwurf, in welche Richtung die Beschuldigte fahren hätte müssen, insoweit wichtig und damit wesentliches Tatbestandsmerkmal, als sich je nach Stellung ... mehr lesen...
Rechtssatz: Kein Verstoß gegen das Konkretisierungsgebot des § 44a VStG, wenn dem Beschuldigten zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen jeweils unter Angabe des Straßenkilometers in einem Abstand von zwei Kilometern, jedoch lediglich unter Anführung einer Uhrzeit (,um 14.10 Uhr") zum Vorwurf gemacht werden. Es darf nämlich nicht außer Betracht bleiben, daß die beiden vorgeworfenen Übertretungen unbestritten im Zuge einer einzigen Fahrt begangen wurden und durch die Anführung der diesbezüglic... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe I.) laut Feststellung eines beeideten Aufsichtsorganes am 15.12.1994 in der Zeit von 10.08 Uhr bis 10.20 Uhr sein mehrspuriges Kraftfahrzeug G.. in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in Graz am Marburgerkai 51 ohne Parkschein geparkt, obwohl er verpflichtet gewesen wäre, die Parkgebühr bei Beginn des Parkens des Kraftfahrzeuges durch einen gültigen Parkschein zu entrichten und dadurch die vorgeschrie... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Übertretung nach § 2 bzw. § 6 Abs 5 Stmk ParkgebG wird unabhängig davon nicht begangen, in welchem Bereich dieser eine Verordnung und eine zusammenhängende Fläche betreffenden gebührenpflichtigen Kurzparkzone die Tathandlung gesetzt wird, wenn eindeutig feststeht, daß auch nur bei einer in dieser Zone führenden Zufahrtstraße ein (zur Tatzeit) vorhandener Kundmachungsmangel vorliegt, der sich daher auch zwangsläufig auf die Gültigkeit der gesamten Verordnung auswirken muß. ... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 48 Abs 2 und Abs 5 StVO 1960 sind Straßenverkehrszeichen auf der rechten Straßenseite oder oberhalb der Fahrbahn in einem bestimmten Minimal- bzw. Maximalabstand anzubringen. Ausgehend von der Prämisse, daß Sperrflächen Teile der Fahrbahn sind, folgt daraus, daß die im Anlaßfall anzuwendende flächendeckende Kurzparkzone an mehreren Einfahrtsstraßen nicht gehörig kundgemacht wurde, da die entsprechenden Vorschriftszeichen in gesetzwidriger Weise auf der Fahrbahn aufgeste... mehr lesen...
Rechtssatz: Den Organen der Sicherheitswache ist grundsätzlich ein Urteil darüber zuzubilligen, ob ein Kraftwagen die zulässige Höchstgeschwindigkeit in erheblichem Maße überschreitet. Eine Wegstrecke von knapp 100 m reicht nach den Erfahrungen jedenfalls aus, um die Geschwindigkeit eines sich nähernden und am Beobachter vorbeifahrenden Kraftfahrzeug zu schätzen. Ein geschultes Organ der Straßenaufsicht kann die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 20 km/h bis... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Laserverkehrsgeschwindigkeitsmeßgerät der Bauart LTI 20.20 TS KM der Herstellerfirma Laser Technology Inc. Colorado, USA, ordnungsgemäß bedient, macht vollen Beweis über die eingehaltene Geschwindigkeit. mehr lesen...
Rechtssatz: Kurzparkzonen sind mit Verkehrszeichen nach § 52 Z 13d und e StVO kundzumachen. Die Kundmachung der bezirksweit geltenden Zonen hat bei den Bezirkseinfahrten, jene der Gebührenpflicht an der Stadtgrenze sowie auf den Kurzparkzonen - Verkehrszeichen - selbst zu erfolgen und gelten als ausreichend. Die Kundmachung "Halteverbot ausgenommen Hochzeitsgäste samstags" unterbricht die gebührenpflichtige Kurzparkzone nicht. An der Geltung einer Kurzparkzonenverordnung - als Bestimmung e... mehr lesen...
Rechtssatz: Keine gesetzwidrige Kundmachung, weil die im Vorschriftszeichen "Zonenbeschränkung" zum Ausdruck gebrachte erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Kleinformat nicht einen Durchmesser von 480 mm bzw nicht einen roten Rand in einer Breite von 60 mm aufweist: Aus den für das Vorschriftszeichen "Kurzparkzone", das jenem der "Zonenbeschränkung" in jeder Weise ähnlich ist, maßgeblichen Vorschriften ergibt sich, daß jenes in das rechteckige Verkehrszeichen mit einer - im Kleinformat - Seite... mehr lesen...
Rechtssatz: Aufgrund des Beweisergebnisses kann nicht davon ausgegangen werden, daß hier dem Meldungsleger ein Ablesefehler nicht unterlaufen ist. Immerhin unterscheidet sich ein Audi 100 von einem VW Kombi doch erheblich. Ein Ablesefehler ist hier vielmehr sogar sehr wahrscheinlich. Der Meldungsleger bezeichnet dieses Fahrzeug sowohl am hinterlegten Organmandat als auch in der ergänzenden Stellungnahme vom 16.12.1994 als einen Audi 100. Primär ist daher aus diesem Grund das Straferkenntni... mehr lesen...
Begründung: I. Der Berufung liegt folgendes Verfahren in der ersten Instanz zugrunde: 1. Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses enthielt den Vorwurf, der Berufungswerber habe zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem näher bezeichneten Ort als Lenker des Kfz mit dem Kennzeichen W 10 dieses zum Halten abgestellt, obwohl an dieser Stelle ein durch das Vorschriftszeichen "Halten und Parken verboten" mit dem Zusatz: "Ausgenommen Ladetätigkeit mit Lastfahrzeugen von 8.00 - 17.00 Uhr" kund... mehr lesen...
Rechtssatz: Zeigt das Lasermeßgerät LTI 20/20 TS/KM nach Anvisieren eines Fahrzeuges eine Geschwindigkeit an, ist festgestellt, daß dieses Fahrzeug die angezeigte Geschwindigkeit eingehalten hat. Dabei ist es gleichgültig, welcher Teil des Fahrzeuges anvisiert wurde (beispielsweise etwa nur der Scheinwerfer). mehr lesen...
Begründung: I. Der Berufung liegt folgendes Verfahren in der ersten Instanz zugrunde: 1. Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet: "Sie haben am 1.9.1993 um 10.20 Uhr in Wien, S-Straße das Kfz W 74 nicht zur Durchführung einer Ladetätigkeit abgestellt, obwohl an dieser Stelle ein durch das Vorschriftszeichen "Halten und Parken verboten" kundgemachtes Halte- und Parkverbot ("Ladezone") besteht, wodurch ein berechtigter Fahrzeuglenker am Zufahren zur Ladezone gehindert war. Sie... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Schutzzweck der
Norm: des § 52 lit a Z 10 a StVO, die den Lenker eines Kraftfahrzeuges verpflichtet, eine mit dem Vorschriftszeichen nach § 52 lit a Z 10 a StVO angezeigte Geschwindigkeit nicht zu überschreiten, liegt darin, alle Gefahren im Straßenverkehr zu vermeiden, die eine erhöhte Geschwindigkeit mit sich bringt. Geschwindigkeitsbeschränkungen dienen unter anderem der leichteren und sicheren Meisterung gefährlicher Verkehrslagen, insbesondere durch die dadurch bedingte... mehr lesen...