Rechtssatz: Wird die Geschwindigkeit vorschriftsgemäß durch ein funktionstüchtiges Gerät Laser LTI 20/20 TS/KM, Nr. 4495 auf einer Meßentfernung von 375 Meter gemessen, so macht diese Messung vollen Beweis über die eingehaltene Geschwindigkeit. mehr lesen...
Rechtssatz: Das Nachfahren mit dem Dienstfahrzeug und das Ablesen des damit ausgestatteten Tachometers stellt grundsätzlich ein taugliches und zusätzliches Beweismittel zur Feststellung einer von einem Fahrzeug eingehaltenen Geschwindigkeit dar. Unabdingbare Voraussetzung hiefür ist jedoch, daß die Nachfahrt über eine längere Wegstrecke und unter Einhaltung eines annähernd gleichbleibenden Abstandes erfolgt. Können aus dem abgeführten Beweisverfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat m... mehr lesen...
Rechtssatz: Fährt der Meldungsleger zirka 3 km mit seinem Dienstmotorrad bei Einhaltung eines annähernd gleichbleibenden Abstandes von 80 bis 100 Meter nach und liest vom nichtgeeichten Tacho des Dienstmotorrades eine Geschwindigkeit von 160 km/h ab, so macht diese Methode der Ermittlung der Geschwindigkeit des Fahrzeuges des Beschuldigten, unter Berücksichtigung der Toleranzgrenzen, vollen Beweis über die eingehaltene Geschwindigkeit. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasergeschwindigkeitsmeßgerät der Bauart LTI 20.20 TS/KM, Fertigungsnummer 4495, der Herstellerfirma Laser Technology Inc. Colorado, USA, in geeichtem und auch sonst einwandfreiem funktionsstörungsfreiem Zustand, sowie ordnungsgemäß bedient, macht nach Berücksichtigung der Toleranzgrenzen vollen Beweis über die eingehaltene Geschwindigkeit. mehr lesen...
Begründung: Das Straferkenntnis vom 20.2.1995, Zl MA 4/5-PA-107965/5/4 des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 4, Referat 5 hat folgenden
Spruch: "Sie haben das mehrspurige Kraftfahrzeug Marke Toyota mit dem behördlichen Kennzeichen W 42 am 19.12.1994 um 9.28 Uhr in Wien, U-str in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültig entwerteten Parkschein gesorgt zu haben, da der Parkschein fehlte. Demna... mehr lesen...
Begründung: Die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Innere Stadt erkannte den Berufungswerber mit Straferkenntnis vom 4.1.1994 schuldig, am 2.10.1992, um 11.30 Uhr in Wien, J-platz als Lenker des KFZ mit dem Kennzeichen W 54 trotz Hupverbotes Schallzeichen abgegeben zu haben, obwohl dies nicht als einziges Mittel zur Abwendung einer Gefahr von einer Person notwendig gewesen wäre. Dadurch habe er §52 Z14 StVO 1960 verletzt, weswegen gemäß §99 Abs3 lita leg cit eine Gelds... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 99 Abs.3 lit.a iVm § 24 Abs.1 lit.a StVO begeht ua derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 10.000 S zu bestrafen, der sein Fahrzeug im Bereich des Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten" (§ 52 lit.a Z13b StVO) parkt. Daß der Beschwerdeführer im gegenständlichen Fall sein Fahrzeug in einem solcherart gekennzeichneten Straßenabschnitt abgestellt hatte, wird von ihm selbst nicht bestritten. Er wendet jedoch ein, daß das Halteverbot zu e... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Geschwindigkeitsmessung mit einem geeichten, funktionsstörungsfreien und ordnungsgemäß bedienten Lasergeschwindigkeitsmeßgerät der Bauart LTI 20.20 TS/KM, Fertigungsnummer 4520, der Herstellerfirma X in Verbindung mit den Zeugenaussagen der diensttuenden Beamten macht vollen Beweis über die mit dem Kraftfahrzeug eingehaltene Geschwindigkeit. mehr lesen...
Rechtssatz: Gegenstand des Beschwerdeverfahrens wegen Rechtmäßigkeit der Vorgangsweise eines Zollwacheorganes bei der Grenzkontrolle ist es nicht, die im Zuge einer Amtshandlung eines Zollwacheorganes an dem Grenzübergang sich ergebende Frage, ob eine Verordnung einer Bezirkshauptmannschaft bzw die am Fahrbahnrand von der Straßenverwaltung aufgestellten Vorschriftszeichen samt Zusatztafeln auf deren Richtigkeit zu überprüfen. mehr lesen...
Rechtssatz: Der Schutzzweck der
Norm: des § 52 lit a Z 10a StVO die den Lenker eines Kraftfahrzeuges verpflichtet, eine mit dem Vorschriftszeichen nach § 52 lit a Z 10a angezeigte Geschwindigkeit nicht zu überschreiten, liegt darin, alle Gefahren im Straßenverkehr zu vermeiden, die eine erhöhte Geschwindigkeit mit sich bringt. Geschwindigkeitsbeschränkungen dienen der leichteren und sicheren Meisterung gefährlicher Verkehrslagen, insbesondere durch die dadurch bedingte Verkürzung der Reakti... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein geeichtes, ohne Ablauf der Nacheichfrist, bedienungsfehlerfreies und funktionsstörungsfreies eingesetzes Lasergeschwindigkeitsmeßgerät macht, nach Abzug der Meßtoleranz, vollen Beweis über die eingehaltene Fahrzeuggeschwindigkeit. mehr lesen...
Rechtssatz: Ist im erstinstanzlichen Verfahren hinsichtlich der Lenkereigenschaft des Beschuldigten kein konkretes Erhebungsergebnis hervorgekommen - es wurde lediglich ein Brief an die erstinstanzliche Behörde vom Zeugen geschickt, woraus hervorgeht, daß der Beschuldigte als Zulassungsbesitzer sich zum Tatzeitpunkt in Lignano aufhielt und nicht den verfahrensgegenständlichen PKW fuhr - so kann aus dem bloßen Faktum der Haltereigenschaft des Beschuldigten nicht auf dessen Lenkereigenschaft... mehr lesen...
Rechtssatz: Behauptet der Beschuldigte trotz der im Verwaltungsstrafverfahren bestehenden Mitwirkungspflicht lediglich, das Fahrzeug sei zur Tatzeit von einer im Ausland erreichbaren Person gelenkt worden und unterläßt er es, nähere überprüfbare Umstände über die Existenz und den angeblichen Aufenthalt dieser Person zur Tatzeit in Österreich bekanntzugeben, so kann dem Beschuldigten aufgetragen werden, seine Behauptungen durch Vorlage einer notariell oder gerichtlich beglaubigten Erklärung... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 20.1.1993 von 10.17 Uhr bis 10.32 Uhr das mehrspurige Kraftfahrzeug der Marke VW-Käfer mit dem behördlichen Kennzeichen in Innsbruck, Sterzinger Straße 8, in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone geparkt, ohne daß durch Verwendung eines Parkscheines der Stadtgemeinde Innnsbruck die Kurzparkzonenabgabe entrichtet worden wäre. Dadurch habe er eine Verwaltungsübertretung nach §6 Abs1 lita des Tiroler Ku... mehr lesen...
Rechtssatz: Kommt im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat durch Sachverständigenbeweis hervor, daß die Darstellung des Meldungslegers im Zusammenhang mit der Überprüfung der eingehaltenen Geschwindigkeit des Beschuldigten durch Nachfahrt kraftfahrtechnisch nicht schlüssig nachvollziehbar ist, das Kennzeichen des Beschuldigtenfahrzeuges augenscheinlich falsch abgelesen wurde und überdies der Meldungsleger bei der Nachfahrt teilweise zum Beschuldigtenfahrzeug keinen Sichtkontakt h... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um nahezu 80 % stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dar, weil dies eine erhöhte Umweltbelastung durch vermehrten Schadstoffausstoß und Lärmbelästigung mit sich bringt und ist der Unrechtsgehalt derartig gravierend, daß die Verhängung einer Geldstrafe von S 3.000,-- selbst bei bisheriger Unbescholtenheit des Berufungswerbers auch aus Gründen der Spezialprävention nicht rechtswid... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Konkretisierungsgebot nach § 44a VStG wird bei dem Vorhalt der Verwaltungsübertretung nach § 52 lit a Z 11a StVO nicht entsprochen, wenn aus dem Vorhalt innerhalb der Verjährungsverfolgungsfrist nicht entnommen werden kann, auf welcher Wegstrecke der Beschuldigte eine überhöhte Geschwindigkeit eingehalten hat (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...
Rechtssatz: Im konkreten Fall ist nach Ansicht des Verwaltungssenates nicht von zwei gesondert zu ahndenden Verstößen einerseits gegen § 52 lit.a Z. 10a StVO und andererseits gegen § 20 Abs. 1 StVO auszugehen. Dies, weil nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung und nach der Tatumschreibung des Spruches in den Punkten 2. und 3. des angefochtenen Straferkenntnisses von derselben Handlung am gleichen Tatort und zur gleichen Tatzeit auszugehen ist und weil die gegenständliche Geschwindigke... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Vorschriftszeichen gemäß §52 lita Z 1 StVO Fahrverbot in beiden Richtungen wendet sich an die Verkehrsteilnehmer als Lenker von Fahrzeugen. Ausnahmen durch die Zusatztafel ausgenommen Anrainer können sich daher gleichfalls nur auf diesen Personenkreis, also auf Lenker von Fahrzeugen beziehen. Ein Lenker eines Fahrzeuges, der selbst nicht Anrainer ist, der jedoch einen Anrainer nach Hause bringt und dabei das Fahrverbot in beiden Richtungen mißachtet, kann daher aus diesem G... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Berufungswerber verweist hiezu auf die Einvernahme des Beamten H., der aussagte, daß er mit dem Funkwagen nach einer Rechtskurve auf einen Abstand von ca. 100 m aufschließen konnte und dann die Geschwindigkeit auf ca. 140 km/h erhöht habe, wobei in den folgenden gekrümmten und unübersichtlichen Kurvenpassagen der Abstand zum Beschuldigten gleichgehalten wurde. Abgesehen davon, daß es aufgrund des angeblichen Abstandes zwischen seinem PKW und dem Funkwagen im Ausmaß von 100 ... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Notstandsituation liegt dann nicht vor, wenn eine schwerst behinderte, halbseitig gelähmte Person transportiert, dieser plötzlich schlecht wird, einen Hustenanfall mit Brechreiz erleidet, eine ärztliche Versorgung durch eine mitfahrende Ärztin nicht möglich war und die behinderte Person beim Aussteigen festen Untergrund braucht, wenn über 20 km Weiterfahrt in teilweiser überhöhter Geschwindigkeit vorgenommen und auf dieser Strecke mehrmals die Möglichkeit in Gaststätten di... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Tatvorwurf, welcher dem angefochtenen Straferkenntnis zugrundeliegt, unterscheidet sich vom Tatvorwurf des mit Aktenvermerk vom 20.10.1993 eingestellten Verwaltungsstrafverfahrens nur hinsichtlich der Fahrzeugart. Im übrigen ist Identität hinsichtlich der Tatzeit, des Tatortes und der Tathandlung (einschließlich des Kennzeichens des Fahrzeuges) gegeben. Da die Fahrzeugart, mit der die Geschwindigkeitsübertretung begangen wird, keine Tatbestandsvoraussetzung der Verwaltungsü... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 10.07.1993 im Gemeindegebiet von Zirl den PKW durch den Forstweg "Kaiserstand" bis zum Wendeparkplatz "Pflegertal" trotz gekennzeichneten Fahrverbotes, ausgenommen Anrainer deren Fahrzeuge ein Gesamtgewicht von 10 t nicht überschreitet, befahren und habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach §52 Z1 StVO 1960 begangen, weswegen über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von S 200,--, Ersatzarrest 12 Stu... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen den nunmehrigen Berufungswerber zur Zl 3-*****-92 das mit 19.11.1992 datierte Straferkenntnis erlassen. Es wird ihm darin zur Last gelegt, er habe am 20. September 1992 um 12,00 Uhr, im Ortsgebiet von G***-E********* auf dem J**** R**********, nächst der Kreuzung W*********** in Richtung B*******, den Personenkraftwagen mit dem Kennzeichen W *** ** gelenkt, obwohl dies aufgrund des angebrachten Vorschriftzeichens "Fahrverbot in beiden Richtungen" mit... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn jemandem das Recht eingeräumt wurde, seinen PKW auf einem Grundstück abzustellen, dann ist er als "Anrainer" zu qualifizieren. mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen Herrn Mag J T zur Zl 3-*****-92 das mit 19.11.1992 datierte Straferkenntnis erlassen. Es wird ihm darin zur Last gelegt, er habe am 20.09.1992 gegen 14,25 Uhr, im Ortsgebiet von G***-E********* auf dem J**** R******-R***, der B********gasse und wieder zurück auf die B 3 in Richtung Ortsmitte, den Personenkraftwagen mit dem Kennzeichen W *** AZ gelenkt, obwohl dies aufgrund des angebrachten Vorschriftszeichens "Fahrverbot in beiden Richtungen" mit der... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde jemandem von einer Liegenschaftseigentümerin das Recht eingeräumt, seinen PKW auf ihrem Grundstück abzustellen, dann ist er als "Anrainer" zu qualifizieren. mehr lesen...
Rechtssatz: Der Schutzzweck der
Norm: die den Lenker eines Kraftfahrzeuges verpflichtet, eine mit Vorschriftszeichen nach § 52 lit a Z 10a angezeigte Geschwindigkeit nicht zu überschreiten, liegt darin, alle Gefahren im Straßenverkehr zu vermeiden, die eine überhöhte Geschwindigkeit mit sich bringt. mehr lesen...
Rechtssatz: Wird im erstinstanzlichen Verfahren eine bestimmte Person als Lenker eines Fahrzeuges, zu einer bestimmten Zeit, an einem bestimmten Ort, namhaft gemacht, so ist der Gegenbeweis im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat zulässig (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...
Rechtssatz: Folgen die geschwindigkeitsbeschränkten Straßenstücke nicht unmittelbar aufeinander, sondern folgt auf die jeweilige Geschwindigkeitsbeschränkung jeweils ein Freilandbereich und wird gegen die Geschwindigkeitsbeschränkungen verstoßen, liegen zufolge des im VStG geltenden Kumulationsprinzipes, jeweils verschiedene Delikte vor, die auch jeweils gesondert zu bestrafen sind (so auch der VwGH vom 25.10.1989, 89/03/0145). mehr lesen...