RS UVS Oberösterreich 2001/03/06 VwSen-107448/7/Br/Bk

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Veröffentlicht am 06.03.2001
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Rechtssatz

Eine bloß leichte Bremsung mit 1,42 m/sek² bildet noch nicht den Tatbestand einer Vorrangverletzung nach § 19 Abs.7 StVO.

Schlagworte
Bremsverzögerung, Sichtweite, Behinderung der Weiterfahrt
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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