Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Weiz vom 14.09.2004, GZ.: 15.1 462/2004, wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 28.11.2003 um 16.00 Uhr auf der A, in Fahrtrichtung G, im Gemeindegebiet N, bei StrKm, als Lenker des Pkws mit dem Kennzeichen, die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h (bei Regen) erheblich überschritten. Dadurch habe der Berufungswerber eine Verwaltungsübertret... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine durch Straßenverkehrszeichen nicht gehörig kundgemachte Verordnung nach § 43 StVO vermag keine Rechtswirkungen zu entfalten (ständige Rechtsprechung); dies gilt auch für Autobahnen. Im gegenständlichen Fall stand ein Verkehrszeichen gemäß § 52a Z 10a StVO über den Beginn einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf einer Autobahn nicht wie in der Verordnung vorgesehen bei StrKm 152,900, sondern bei StrKm 152,904. Das Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung wurde nicht, wie in der ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber die Begehung der nachstehend wiedergegebenen Verwaltungsübertretung angelastet: Tatzeit: 08.11.2002 um 17.33 Uhr Tatort: Innsbruck, Karl-Kapferer-Straße geg. Haus Nr. 5, in Richtung Osten Fahrzeug: Pkw, KU-7MYY 1. Sie haben als Lenker eines Fahrzeuges entgegen dem Vorschriftszeichen Geschwindigkeitsbeschränkung die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten. 30 km/h erlaubte Höchstgeschwindigkeit 46 km/h gefahrene Geschw... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 6 Abs.1 lita Oö. Parkgebührengesetz, LGBl. Nr. 28/1998, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 90/2001, begeht ua derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 220 Euro zu bestrafen, der durch Handlungen oder Unterlassungen die Parkgebühr hinterzieht oder verkürzt. Gemäß § 3 Abs.1 Linzer Parkgebührenverordnung, gleichlautend mit § 2 Abs.1 Oö. Parkgebührengesetz, ist zur Entrichtung der Parkgebühr der Lenker verpflichtet. Gemäß § 5 Abs.1 ... mehr lesen...
Rechtssatz: Erweist sich der verwaltungsstrafrechtliche Vorwurf ... entgegen dem Gebotszeichen ?vorgeschriebene Fahrtrichtung nach rechts" weitergefahren zu sein, indem er anstatt rechts vorschriftswidrig nach links eingefahren ist, als mit der erforderlichen Verordnungsgrundlage nicht im Einklang, ist das Verwaltungsstrafverfahren einzustellen. (Einstellung des Verfahrens) Schlagworte Fahrtrichtung, Fahrtrichtungswechsel, Fahrtrichtungsgebot, Verletzung des Fahrtrichtungsgebotes, Ver... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten U. B. vorgeworfen, er habe am 01.10.2004 um 20.30 Uhr in der Gemeinde Zirl auf der Zirler Berg Strecke bei km 2.050 in Fahrtrichtung bergwärts als Lenker des Sattelzugfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen XY entgegen den Bestimmungen des § 52 lit a Z 6d StVO iVm der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 22.02.2002, Zl 4-64/6-01, das deutlich sichtbar aufgestellte Verkehrszeichen Fahrverbot für bergwärts fahre... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Angaben an einer unterhalb des Verkehrszeichens ?Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge" angebrachten Zusatztafel ?nur während der Schulzeit, Mo - Fr 07.00 - 17.00 Uhr 1/ Sa 07.00 - 13.00 Uhr" sind nicht ?unbestimmt", da auf der Zusatztafel die Uhrzeiten genau angegeben sind und die Ferienzeiten publik gemacht werden. Schlagworte Verkehrszeichen, Zusatztafel, unbestimmte Angaben an Zusatztafel, Fahrverbot mehr lesen...
Rechtssatz: Die behördliche Entfernung des Fahrzeuges, dessen Abstellen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr die begründete Besorgnis hervorruft, es werde zu einer Verkehrsbeeinträchtigung kommen, ist eine notstandsbehördliche Maßnahme, die ohne vorhergegangenes Verfahren zu treffen ist. Zwingende Voraussetzung zur Anwendung der Bestimmung § 89a Abs. 2 StVO ist nicht, dass gegen eine Regel der Straßenverkehrsordnung verstoßen wurde. Abs. 2 stellt ausschließlich auf das Vorliegen einer Ver... mehr lesen...
Rechtssatz: Fehlt für das kundgemachte Gebotszeichen ?Fahrtrichtung geradeaus" nach § 52 lit. b Z 15 StVO die erforderliche Verordnungsgrundlage, so ist das Verwaltungsstrafverfahren für diesen Bereich einzustellen. (Einstellung des Verfahrens) Schlagworte Gebotszeichen, Fahrtrichtung gerade aus, Verordnung, Verordnungskundmachung, Verordnungsgrundlage, mangelnde Verordnungsgrundlage mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber die Begehung der nachstehend wiedergegebenen Verwaltungsübertretungen angelastet: ?Sie haben wie am 10.10.2003 um 13.17 Uhr festgestellt wurde, als Lenker des KKWs XY in Innsbruck, auf dem Südtiroler Platz von der Einfahrt des Hauses Südtiroler Platz Nr 4 kommend 1) die Sperrlinie überfahren, weiters 2) befuhren Sie den Südtiroler Platz in nördliche Richtung bis zur Kreuzung mit der Brixner Straße und dort bogen Sie nach rec... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschuldigte als Lenker eines Lkw kann sich nicht dadurch von der ihm von der Erstinstanz zur Last gelegten Verwaltungsübertretung, er habe eine Straße befahren und das Vorschriftszeichen ?Straße für Omnibusse" nicht beachtet, befreien, weil aufgrund eines ?Wochenmarktes" starkes Verkehrsaufkommen herrschte und er an einem angrenzenden Platz Ladetätigkeiten durchzuführen hatte. Schlagworte Straße für Omnibusse, Vorschriftszeichen, Wochenmarkt, starkes Verkehrsaufkommen... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 10.01.2005, Zahl VK-16490-2004, wurde Herrn J. R., XY, nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 28.05.2004 um 19.50 Uhr Tatort: Gries am Brenner, auf der B 182, bei km 34.370 in Fahrtrichtung Süden Fahrzeug: Lastkraftwagen, XY Sie haben als Lenker eines Lastkraftfahrzeuges über 3,5 t höchstes zulässiges Gesamtgewicht auf der B 182 Brennerstraße entgegen den Bestimmungen des § 52 lit a Z 7... mehr lesen...
Rechtssatz: Kann nicht mit der strafrechtlich gebotenen Sicherheit festgestellt werden, dass die Beschuldigte als Lenkerin des auf sie zugelassenen Pkws das sichtbar angebrachte Gebotszeichen ?Geh- und Radweg" nicht beachtet hat, weil diese, wie ihr Gatte unter Wahrheitspflicht bestätigte, zur Tatzeit mit ihm zuhause gewesen ist sowie der Meldungsleger zum Tatzeitpunkt innerhalb eines Zeitraumes von zwei Minuten mehrere Fahrzeuge beobachtete, anschließend sowohl die Fahrzeugkennzeichen als... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 08.07.2003 um 08.05 Uhr Tatort:B 179, km 46.600 Fahrzeug: Lastkraftwagen, XY Sie haben als Lenker eines Lastkraftfahrzeuges mit über 7,5 t höchstes zulässiges Gesamtgewicht entgegen den Bestimmungen des § 52 lit a Z 7a StVO iVm § 1 der Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 07.11.1989, LGBl Nr 72/1989 idF LGBl Nr 21/1990, die Fernpassstraße B 179 trotz ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe am 04.07.2003 um 19.45 Uhr im Gemeindegebiet von Gries am Brenner, auf der A 13 bei Strkm. 31.000 in Richtung Innsbruck als Lenker des Sattelkraftfahrzeuges mit dem amtlichen Kennzeichen XY/XY, mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t trotz des beschilderten Überholverbotes für LKWs mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t ein mehrspuriges Kraftfahrzeug überholt. Der ... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber folgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 03.08.2004 um 11.20 Uhr Tatort: Gemeinde Volders, B 171, km 63,95 Fahrzeug: LKW + Anhänger, XY Sie sind als Lenker eines Lastkraftfahrzeuge mit einem höchst-zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t entgegen dem Verbotszeichen ?Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t? gefahren.? Dadurch habe der Beschuldigte... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird dem Berufungswerber mit Straferkenntnis vorgeworfen, das deutlich sichtbar angebrachte Vorschriftszeichen ?Einfahrt verboten" nicht beachtet zu haben, ergibt jedoch das Beweisverfahren, dass dieser seinen Pkw einen Meter südlich des Vorschriftszeichens abstellte und der Meldungsleger auf der anderen Straßenseite in ca. 10 m Entfernung eine Amtshandlung führte, sowie sich das Verbotszeichen entgegen der Angaben des Meldungslegers nicht ca. 3 m sondern ca. 10 m vor einem Sc... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Einspruch gegen die Strafverfügung wurde seitens des Beschuldigten zwar eine Rechnung der Firma H.-P., jedoch keine Beweismittel hinsichtlich eines Aufenthaltes bei der Firma Scania, vorgelegt. Erst mit Eingabe vom 19.10.2004 wurde eine Ersatzteilrechnung der Firma Scania vom 04.08.2004 übermittelt. Obzwar im Einspruch gegen die Strafverfügung noch von einer ?Anpassung der Bremsen am Auflieger? die Rede war, betrifft diese Rechnung Ersatzteile wie Blinker und Scheinwerfer. E... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Auswechslung der Tat liegt nicht vor, wenn die Berufungsbehörde bloß ein Tatbestandsmerkmal der dem Beschuldigten angelasteten Verwaltungsübertretung richtig stellt, sofern innerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist des § 31 Abs 2 VStG eine entsprechende Verfolgungshandlung hinsichtlich dieses Merkmales erfolgt ist. Das Vorliegen dieser Voraussetzung ist jedoch zu verneinen, wenn eine Anzeige hinsichtlich einer vom Beschuldigten am 8.6.2002 bei Bkm 173,400 und Bkm 173.200 b... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber die Begehung der nachstehend wiedergegebenen Verwaltungsübertretung angelastet: ?Tatzeit: 01.08.2004 um 15.31 Uhr Tatort: Gemeinde XY auf der Bundesstraße B182, km 19,200, in Fahrtrichtung Süden Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY 1. Sie haben als Lenker eines Kraftfahrzeuges mit einem Anhänger auf der B-182 Brennerstraße entgegen den Bestimmungen des § 52 lit a Z 6d STVO iVm der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Innsbruc... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Überschreiten der höchstzulässigen Geschwindigkeit durch den Beschuldigten als Fahrzeuglenker ist nicht durch Notstand bzw Putativnotstand iS des § 6 VStG gerechtfertigt, wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung lediglich aus dem Grund erfolgte, um die Ehegattin und das möglicherweise in Lebensgefahr befindliche Kind im Krankenhaus aufzusuchen, da diesem klar sein muss, dass er keine Maßnahmen zur Abwendung der Lebensgefahr setzen kann. Schlagworte Notstand, Putativnot... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber Nachstehendes vorgeworfen: Tatzeit: 10.05.2004 um 06.35 Uhr Tatort: Gemeinde Zirl, auf der Bundesstraße B 177, bei km 2.050, im Bereich der Zirler Bergstrecke (von km 2,050 bis km 5,200 Fahrzeug: Lastkraftwagen, XY Er habe als Lenker eines Kraftfahrzeuges mit einem Anhänger entgegen den Bestimmungen des § 52 lit a Z 6 d StVO iVm der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 22.02.2002, Zahl 4-64/6-01, das deutlic... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 02.09.2004, Zl VK-5245-2004, wurde Herrn A. C. A. P., D-M., folgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY (D) 1. Sie haben am 08.03.2004 um 15.24 Uhr in Wörgl auf der A 12 Inntalautobahn bei km 19,50 in Fahrtrichtung Osten die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 25 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu ihren Gun... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 17.12.2003 um 11.58 Uhr in der Gemeinde Schönberg auf der A 13 Brennerautobahn, Höhe Strkm 9,500 den zweiten Fahrstreifen in Fahrtrichtung Brenner, das Sattelzugfahrzeug und den Sattelanhänger mit bestimmten polizeilichen Kennzeichen gelenkt und dadurch als Lenker eines Lastkraftfahrzeuges mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t entgegen dem Verbotszeichen ?Fahrverbot für Lastkra... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: Tatzeit: 7.10.2003 um 10.41 Uhr Tatort: Gemeinde I., auf der A 12 bei Straßenkilometer in Richtung Westen, Baustellenbereich ? Brückensanierung Fahrzeug: Personenkraftwagen XY Sie haben als Lenker eines Fahrzeuges entgegen dem Vorschriftszeichen Geschwindigkeitsbeschränkung die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten. 80 km/h erlaubte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h ge... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde der Einspruch gegen die Strafhöhe der Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 11.08.2004, Zl VK-15711-2004, gemäß § 49 Abs 2 VStG als unbegründet abgewiesen. Gemäß § 99 Abs 3 lit a StVO wurde über den Beschuldigten eine Geldstrafe in der Höhe von Euro 218,00 (Ersatzfreiheitsstrafe 60 Stunden) unter gleichzeitiger Festsetzung von Verfahrenskosten verhängt. Gegen dieses Straferkenntnis hat der Beschuldigte fristgerecht Berufu... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe als Lenker des Kraftfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen XY am 10.10.2003 auf der Inntalautobahn (A 12), Richtung Westen 1. um 10.14 Uhr bei Kilometer 56,500 Gemeindegebiet von Kolsass die durch Straßenverkehrszeichen im dortigen Bereich erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 49 km/h überschritten und 2. um 10.16 Uhr bei Kilometer 60,500 im Gemeindegebiet von Wattens die auf Autobahnen erl... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber die Begehung der nachstehend wiedergegebenen Verwaltungsübertretung angelastet: ?Tatzeit: 27.02.2003 um 21.38 Uhr Tatort: Kundl, Tirolerstraße B171, von km 20,776 bis km 24,109, in Richtung Rattenberg Fahrzeug: Sattel-KFZ, XY/XY (B) 1. Sie haben als Lenker eines Kraftfahrzeuges mit über 7,5 t höchstes zulässiges Gesamtgewicht entgegen den Bestimmungen des § 52 lit a Z 7a StVO iVm der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft K... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen wie folgt: ?Tatzeit: 19.03.2004, um 10.50 Uhr Tatort: Roppen, Inntalautobahn A 12, km 125.648, in Richtung Westen Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY Sie haben als Lenker die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 22 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.? Er habe hiedurch die Vorschri... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bezirkshauptmannes von Schwaz vom 29.01.2004, Zl VK-6216-2003, wird dem Berufungswerber vorgeworfen wie folgt: ?Tatzeit: 13.04.2003, gegen 02.11 Uhr Tatort: Gemeindegebiet Schwaz, auf der Gemeindestraße ?F.-Straße?, Höhe HNr XY Fahrzeug: PKW, Marke VW Golf, Kennzeichen XY (A) 1. Sie haben als Lenker eines Fahrzeuges die bevorstehende Änderung der Fahrtrichtung nicht so rechtzeitig angezeigt, dass sich andere Straßenbenützer auf den angezeigten Vorgang einstellen... mehr lesen...