Rechtssatz: Wird zum Zwecke der Geschwindigkeitsmessung am Fahrbahnrand eine Strecke von 110 m ausgemessen und sichtbar markiert und die eingehaltenen Geschwindigkeiten des Fahrzeuges innerhalb dieser Strecke mit Stoppuhr gemessen, so macht diese Geschwindigkeitsmessung vollen Beweis. mehr lesen...
Begründung: Der Berufungswerber bestreitet die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung und führt im wesentlichen aus, daß das verwendete Radargerät nicht geeicht gewesen sei. Sollte dies jedoch dennoch der Fall gewesen sein, könne die erfolgte Messung nicht seinem Fahrzeug gegolten haben, da die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit nicht mit der angegebenen übereinstimme. Das vom Fahrzeug des Betroffenen angefertigte Foto könne nur auf Grund eines technischen Defektes der automatische... mehr lesen...
Rechtssatz: Mehr als ein Blitz deutet bei einem festinstallierten Radargerät nicht auf ein technisches Gebrechen hin. Solche Radargeräte senden im Zuge der Vorbeifahrt eines Kfz mehr als einen Blitz aus, denn es wird als Ersatz der bei Mobilgeräten notwendigen laufenden Beobachtung entsprechend einer Zeitkonstante ein zweites Foto, ein sogenanntes Kontrollfoto ausgelöst. Schlagworte Geschwindigkeit; Messung; Radargerät, fest installiertes; Funktion; Blitz, mehrfacher; Kontrollfoto mehr lesen...
Rechtssatz: Fährt der Beschuldigte zur Nachtzeit statt 70 km/h 141 km/h so beträgt der Anhalteweg zirka 240 Meter, eine Wegstrecke, die auch durch das Fernlicht nicht ausgeleuchtet wird (zirka 100 Meter), ist daher der Beschuldigte nicht in der Lage ein allenfalls auf der Fahrbahn befindliches Hindernis zu sehen. 141 km/h zählen zum Höchstgeschwindigkeitsbereich, eine solche Geschwindigkeit ist nicht einmal auf Autobahnen gestattet. Dieser Umstand bewirkt ein schweres Verschulden des Täter... mehr lesen...
Rechtssatz: Liegt ein Gehöft an einem Radweg, für den allgemeines Fahrverbot - ausgenommen Anrainer und Radfahrer - besteht und ist ein Verein Eigentümer dieses Gehöftes (Tierasyl), so ist dieser Verein als Anrainer anzusehen. In gleicher Weise kommt einem Angestellten dieses Vereines, der mit der Betreuung des Gehöftes beauftragt ist, die Anrainereigenschaft zu. Er darf daher diesen Weg als Zufahrt zum Hof auch mit Kraftfahrzeugen benützen, sofern dieser die einzige Zufahrtsmöglichkeit da... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde über den Berufungswerber wegen Übertretung des §52 Z10a iVm §99 Abs3 lita StVO 1960 eine Geldstrafe in der Höhe von S 800,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 48 Stunden) verhängt. In diesem Straferkenntnis wurde als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte am 30. September 1990 um 09,55 Uhr im Gemeindegebiet von S dorf, straße B x bei Straßenkilometer xx bei der Fahrt in Richtung H mit dem PKW W xx mit einer Geschwindigkeit von 97 km/h gef... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Geschwindigkeitsreduktion von 100 km/h auf 70 km/h ist auch dann zumutbar, wenn damit die Notwendigkeit einer Bremsung verbunden ist. Eine Bremsung ist in einem solchen Fall für nachfolgende Lenker weder jäh noch überraschend, weil auch für diese die Verpflichtung zur entsprechenden Herabsetzung der Geschwindigkeit gilt. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Geschwindigkeitsfeststellung durch Nachfahren mit einem Dienstfahrzeug und Ablesen des Tachometers stellt grundsätzlich ein taugliches und zulässiges Beweismittel dar, wobei bei entsprechendem Ausmaß der festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung dem Umstand, daß der Tachometer des Dienstfahrzeuges nicht geeicht war, keine Bedeutung zukommt. Voraussetzung dafür ist jedoch, daß das Nachfahren über eine Strecke und über eine Zeitspanne erfolgt, die lange genug ist, um die ... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx hat über den Berufungswerber mit Bescheid vom 15. Juli 1991 eine Ermahnung ausgesprochen, weil der Rechtsmittelwerber sein Fahrzeug in der Kurzparkzone ohne Parkscheibe geparkt hat. Gegen diesen Bescheid hat der Rechtsmittelwerber rechtzeitig berufen und im wesentlichen ausgeführt, daß er keine Verwaltungsübertretung begangen habe, da die Kurzparkzone ordnungswidrig kundgemacht worden sei. Er ersucht daher um Einstellung des Verfahrens. Der Unabhängige Ver... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß §25 Abs2 StVO sind Kurzparkzonen durch Zeichen gemäß §52 Z13d und 13e StVO kundzumachen. Eine einzige Tafel nach §52 Z13d StVO in der Mitte einer 20 m langen Kurzparkzone (Schrägaufstellung) mit einer Zusatztafel "20 m mit links und rechts weisendem Pfeil" reicht zur ordnungsgemäßen Kundmachung nicht aus. mehr lesen...
Rechtssatz: Der Fahrzeuglenker ist verpflichtet, allfällige Verkehrsbeschränkungen (im gegenständlichen Fall das Fahrverbot für Fahrzeuge mit mehr als 14 Tonnen Gesamtgewicht) zu beachten. Wenn dem Beschuldigten diese Gewichtsbeschränkung bekannt ist, darf er sich nicht auf die diesbezügliche Aussage seines Arbeitgebers, wonach angeblich alles geregelt sei, verlassen, sondern ist er verpflichtet, selbst bei der zuständigen Behörde anzufragen (zB durch einen Telefonanruf) ob tatsächlich die... mehr lesen...
Begründung: Im angefochtenen Straferkenntnis wird dem Berufungswerber zur Last gelegt, am 26.2.1991 um 8.30 Uhr in Wien, A XX, in Höhe R, Fahrtrichtung A XY, als Lenker des Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen W-28 1) die durch Verbotszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h überschritten zu haben, wobei er sich besonders rücksichtslos gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern verhalten hat, 2) das Kraftfahrzeug gelenkt zu haben, obwohl sich der Berufungswerber nicht in ... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Falle der Anlastung des §99 Abs2 litc StVO bedarf es einer genauen Ausführung, welcher der beiden in dieser Bestimmung enthaltenen Tatbestandselemente - "besondere Rücksichtslosigkeit" oder "Begehung unter besonders gefährlichen Verhältnissen" - und wodurch er verwirklicht worden ist. Daher sind die beiden Tatbestände nach Eintritt der Verfolgungsverjährung auch nicht untereinander austauschbar. Schlagworte Geschwindigkeitsüberschreitung, besondere Rücksichtslosigkeit, ... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen Herrn Dr M L das Straferkenntnis vom 25. April 1991, , erlassen. Darin wurde diesem zur Last gelegt, er habe als Lenker des Geländewagen, KZ am 28. September 1990 um 17,37 Uhr im Gemeindegebiet von T auf der L xx nächst dem Strkm 3,0, Kreuzung mit der Auffahrt zur B xx (Umleitungsstrecke), Fahrtrichtung N 1) Beim Vorschriftszeichen "Halt" nicht vor der Kreuzung angehalten und 2) als Wartepflichtiger durch Kreuzen einen vorrangberechti... mehr lesen...
Rechtssatz: Auf einer durch einen Gendarmeriebeamten geregelten Kreuzung besteht keine Verpflichtung, vor dem Vorschriftszeichen "Halt" anzuhalten. Ein Verkehrsposten muß - damit davon ausgegangen werden kann, daß er den Verkehr regelt - nicht im Kreuzungsmittelpunkt stehen; es genügt, daß er sich auf der Fahrbahn befindet. Der Beschuldigte konnte auf die wenn auch ungewollte Grundstellung des Verkehrspolizisten vertrauen (§37 Abs6 StVO). mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx erkannte Herrn B R mit Straferkenntnis vom 23. Juli 1991 zu Zl xx schuldig, am 20. Oktober 1990 um 12,35 Uhr im Ortsgebiet xx, xxwiese, unmittelbar nach der Zufahrt von der xx Straße, den PKW mit dem amtlichen Kennzeichen W xx gelenkt zu haben, obwohl dies aufgrund des angebrachten Vorschriftszeichens "Fahrverbot in beiden Richtungen" mit einer Zusatztafel (ausgenommen Anrainer) verboten war und die in der Zusatztafel kundgemachte Regelung auf ihn nicht anwend... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Verbotszeichen "Fahrverbot" mit der Zusatztafel "ausgenommen Anrainer" schließt nicht aus, daß auch Besucher und Angestellte eines Anrainers zu jenem Personenkreis gezählt werden können, dem die Ausnahme vom allgemeinen Fahrverbot zugute kommt. Der Berufungswerber ist als Sohn der Grundstückseigentümer zumindest einem sonstigen Besucher gleichzusetzen. mehr lesen...
Rechtssatz: Im Strafverfahren muß es mit hinreichender Sicherheit als erwiesen angenommen werden können, daß eine Person zur Tatzeit Lenker des Kraftfahrzeuges war und die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung verletzt hat. Bei der Feststellung, wer ein Kraftfahrzeug gelenkt hat, handelt es sich um einen Akt der Beweiswürdigung im Sinne des § 45 Abs 2 AVG. Die Behörde hat sohin unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens nach freier Überzeugung zu beurtei... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Schutzfunktion, die die Regelung über Überholverbote enthält, besteht darin, nicht nur einen gefahrlosen Gegenverkehr zu ermöglichen, sondern auch alle Schäden und Gefahren zu verhindern, die beim Überholen und der Wiedereinordnung entstehen können. Der Schutzzweck der
Norm: , die den Lenker verpflichtet, eine angezeigte Geschwindigkeit nicht zu überschreiten, liegt wiederum darin, alle Gefahren im Straßenverkehr zu vermeiden, die eine erhöhte Geschwindigkeit mit sich bringt.... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Lenkereigenschaft eines Beschuldigten zu einem ausländischen Fahrzeug mit welchem die zulässige Fahrgeschwindigkeit überschritten wurde, ist auch dann als hinreichend dargetan anzusehen, wenn der Beschuldigte auf den behördlichen Hinweis "....sollten Sie binnen der gesetzlichen Frist die Auskunftspflicht nicht erfüllen, so muß angenommen werden, daß Sie die Lenkerverantwortung übernehmen und die daraus resultierenden Rechtsfolgen tragen" zwar mit der Mitteilung reagierte, d... mehr lesen...
Rechtssatz: Fährt ein Gendarmeriefahrzeug zirka 15 Minuten in einem gleichbleibendem Abstand von zirka 100 bis 150 m nach und wurden Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Grund eines geeichten Tachographs festgestellt so macht diese Wahrnehmung dann vollen Beweis, wenn der Beschuldigte in seiner Stellungnahme lediglich den Sachverhalt pauschal bestreitet und keine konkreten Beweisanbote erstattet. mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn während einer Fahrt die ausländische Beschuldigte und deren Gatte sich mehrmals beim Lenken des Fahrzeuges abwechseln, dieser Sachverhalt auch der ermittelnden Behörde mit der Ergänzung mitgeteilt wurde, daß keine Erinnerung mehr vorliegt wer auf jener Wegstrecke gerade Lenker des Fahrzeuges war als die Geschwindigkeitsüberschreitung begangen wurde, liegt jedenfalls keine Verletzung der Mitwirkungspflicht vor und ist in der Folge, wenn die Lenkereigenschaft nicht mit der f... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bestimmung des §16 Abs1 litb StVO soll nur verhindern, daß Überholmanöver durchgeführt werden, die wegen eines zu geringen Geschwindigkeitsunterschiedes zwischen dem überholenden und dem zu überholenden Fahrzeug einen langen Überholweg zur Folge hätten. Der Lenker eines Motorrades, welcher mit einer überhöhten Geschwindigkeit ein anderes Fahrzeug überholt, ist daher nach Ansicht der Berufungsbehörde - sofern durch das Überholen nicht auch die Bestimmungen des §16 Abs1 lita,... mehr lesen...
Begründung: Gegen den Lenker des dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges wurde Anzeige erstattet, weil er dieses zur Tatzeit am Tatort mit einer Geschwindigkeit von 57 km/h lenkte. Die Überschreitung der durch Vorschriftszeichen gemäß §52 Zif11a iVm §52 Zif10a StVO 1960 kundgemachten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h wurde durch Messung mit einem Radargerät festgestellt. Aus den im Akt befindlichen Radarfotos (Bl 14 und 15) ist sowohl das Kennzeichen und die Marke (Volkswagen) des ... mehr lesen...
Rechtssatz: Strafbemessung, 30 km/h-Zonen: Einen Fahrzeuglenker stehen Überlegungen über die Sinnhaftigkeit von Verordnungen nicht zu; darauf beruhende Verkehrsbeschränkungen sind zu befolgen. Der Schutzzweck der konkreten 30 km/h-Zone ist für den unabhängigen Verwaltungssenat nicht nachvollziehbar, zumal nicht erkennbar ist, nach welchen Kriterien die Auswahl des entsprechenden Straßenzuges erfolgte. Die in Rede stehende Straße stellt im Tatortbereich ein relativ breites und übersichtl... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Hinweis des Beschuldigten "...daß aus dem Akteninhalt nicht zu entnehmen sei, daß er zur Tatzeit das Fahrzeug gelenkt habe. Auf dem Lichtbild sei lediglich das polizeiliche Kennzeichen zu erkennen" bedeutet, daß der Beschuldigte seine Lenkereigenschaft nicht bestreitet und er es überdies im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht unterläßt der Behörde gegenüber Angaben zu machen, wer das Kraftfahrzeug zur Tatzeit am Tatort gelenkt hat oder aus welchen Gründen er derartige Angaben ... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwGH vom 3.7.1986, 86/02/0038. Rechtssatz: Differiert der Aufstellungsort der Straßenverkehrszeichen von der getroffenen Verordnungsregelung um 5 m, kann von einer gesetzmäßigen Kundmachung der Verordnung nicht die Rede sein; Stattgebung der Berufung. Es wird diesbezüglich auf das Judikat des Verwaltungsgerichtshofes vom 3. Juli 1986, 86/02/0038, verwiesen, wonach die Straßenverkehrszeichen dort anzubringen sind, wo der räumliche Geltungsbereich der Verordnung b... mehr lesen...
Rechtssatz: Berufung gegen die Strafhöhe: Pflicht zur Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse kann bei einer von monatlichen Zuwendungen ihrer Eltern lebenden Studentin nicht zur Straflosigkeit führen. Verhängung einer im untersten Zehntel der Strafdrohung angesiedelten Geldstrafe angemessen. Daß eine Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit um mehr als 25% eine erhebliche Gefährdung derjenigen Interessen, deren Schutz die verordnete Geschwindigkeitsbeschrä... mehr lesen...
Rechtssatz: Pauschaleinwände oder lediglich der Antrag die Meßgenauigkeit des Radargerätes nachträglich zu überprüfen sind als, keine Ermittlungspflicht der Berufungsbehörde auslösende, Erkundungsbeweise zu werten, zumal es nicht um die "denkbare" oder "mögliche" Feh- lerhaftigkeit des Gerätes, sondern um eine tatsächliche geht. Es ist Aufgabe des Berufungswerbers im Rahmen der ihn treffenden Mitwirkungspflicht ein konkretes Vorbringen in Richtung Meßgenauigkeit zum Zeitpunkt des Einsatzes... mehr lesen...
Begründung: Mit Straferkenntnis vom 5.7.1991, Zl Pst 1083/Wg/91, erkannte die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Währing, die Berufungswerberin schuldig, sie habe am 6.1.1991 um 19.55 Uhr in Wien 18, Lacknergasse 80-Kreuzgasse als Lenkerin des PKW XY 1) es unterlassen, vor der Kreuzung anzuhalten, obwohl dort eine Stoptafel angebracht war und 2) den Vorrang der von rechts und links kommenden Fahrzeuge nicht beachtet, sondern habe durch Einfahren in die Kreuzung einen a... mehr lesen...