RS UVS Wien 1992/08/17 03/18/767/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.08.1992
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Rechtssatz

Mehr als ein Blitz deutet bei einem festinstallierten Radargerät nicht auf ein technisches Gebrechen hin. Solche Radargeräte senden im Zuge der Vorbeifahrt eines Kfz mehr als einen Blitz aus, denn es wird als Ersatz der bei Mobilgeräten notwendigen laufenden Beobachtung entsprechend einer Zeitkonstante ein zweites Foto, ein sogenanntes Kontrollfoto ausgelöst.

Schlagworte
Geschwindigkeit; Messung; Radargerät, fest installiertes; Funktion; Blitz, mehrfacher; Kontrollfoto
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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