Rechtssatz: Auf Grund des Vertrauensgrundsatzes ist der Vorrangberechtigte an sich zu einem bremsbereiten Fahren nicht verpflichtet. Schlagworte Stoptafel, Vorrangverletzung mehr lesen...
Begründung: Die Berufungswerberin erhob am 25.6.1991 Einspruch nur gegen die Strafhöhe der Strafverfügung vom 14.6.1991. Deshalb ist die Strafverfügung hinsichtlich des Schuldspruches in Rechtskraft erwachsen. Die Behörde erließ dennoch ein Straferkenntnis, worin hinsichtlich der Schuldfrage neuerlich abgesprochen wurde. Daß es sich nicht um eine rechtlich unerhebliche Spruchwiederholung sondern um einen neuerlichen Schuldspruch handelt, ergibt sich eindeutig aus der Textänderung des Schul... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Anwendung des § 20 VStG (außerordentliche Milderung der Strafe) kommt nicht in Betracht, wenn die Milderungsgründe den Erschwerungsgrund der Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um mehr als 100 % überwiegen. Schlagworte überhöhte Geschwindigkeit, Verkehrslärm, Verkehrssicherheit, außerordentliche Milderung der Strafe mehr lesen...
Begründung: Unbestritten ist, daß die Berufungswerberin zumindest ein Mal Schallzeichen abgegeben hat. Umstritten ist der Zweck des Hupens. Die Berufungswerberin gibt im wesentlichen an, sie habe zum Zweck der Abwendung einer Gefahr für eine Sache, nämlich der Gefahr der Beschädigung ihres Kraftfahrzeuges durch das vor ihr aus dem Stand zurückrollende Kraftfahrzeug gehupt. In der am 19.9.1991 durchgeführten mündlichen Verhandlung gab der Zeuge R an, daß er durch einen Hupvorgang aufmerksam... mehr lesen...
Rechtssatz: Hupen ist nur dann gestattet, wenn es zur Abwendung einer Gefahr von einer Person dient und auch dann nur, wenn ein anderes Mittel nicht ausreicht, niemals jedoch zur Abwendung einer Gefahr von einer Sache. Schlagworte Hupen, Zurückrollen mehr lesen...
Begründung: Beschuldigte im gegenständlichen Akt Cst 1019/P/91 ist Frau Ulrike B, geb am 29.11.1943, dies ergibt sich aus der Lenkerauskunft vom 17.3.1991. Die erste Verfolgungshandlung wurde richtig am 20.3.1991 durch Erlassung einer Strafverfügung gegen B gesetzt. Das Verfahren wurde in der Folge jeweils gegen Frau Ulrike B weitergeführt. Das Straferkenntnis vom 17.6.1991 wurde jedoch gegen eine Frau Ursula B erlassen. Aus der Bezeichnung der Bestraften muß zweifelsfrei erkennbar sein, g... mehr lesen...
Rechtssatz: Aus der Bezeichnung der Bestraften muß zweifelsfrei erkennbar sein, gegen wen die Strafe gerichtet ist. Fehlt eine solche hinreichende Individualisierung, weil ein Namensirrtum erfolgte (hier: falscher Vorname), so liegt zwar ein Bescheid vor, dieser richtet sich aber nicht gegen den BW. Schlagworte Namensänderung mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschuldigte kann sich nicht zurecht auf Notstand berufen, wenn sein 1 Monate altes Kind während seiner und seiner Gattin Abwesenheit plötzlich schwer erkrankt, diese in der Folge aus einem entfernt liegenden Ort mit dem PKW zum Kind fahren und hiebei die durch Vorschriftszeichen kundgemachte erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Auch der Umstand, daß der Beschuldigte Gynäkologe und seine Gattin praktische Ärztin sind, ändert daran nichts. Schlagworte Notstand mehr lesen...