Der Schutzzweck der Norm, die den Lenker eines Kraftfahrzeuges verpflichtet, eine mit Vorschriftszeichen nach § 52 lit a Z 10a StVO angezeigte Geschwindigkeit nicht zu überschreiten, liegt darin, alle Gefahren im Straßenverkehr zu vermeiden, die eine überhöhte Geschwindigkeit mit sich bringt.