RS UVS Kärnten 1992/11/24 KUVS-1174/2/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.11.1992
beobachten
merken
Rechtssatz

Hat das Verbotszeichen "Einbiegen nach links verboten" keine verordnungsmäßige Deckung, kann es keine Rechtswirkungen erzeugen und kann daher dem Lenker nicht zum Vorwurf gemacht werden, so daß der Berufung Folge zu geben und das Verwaltungsverfahren einzustellen ist.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten