RS UVS Niederösterreich 1999/01/22 Senat-GF-98-067

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Veröffentlicht am 22.01.1999
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Rechtssatz

Vom Vorhandensein eines wirkungsvollen Kontrollsystems kann nur gesprochen werden, wenn dem Kontrollierten die regelmäßige Kontrolle bewusst gemacht wird und der Kontrollierende geeignete Maßnahmen setzt, um künftigen Verstößen vorzubeugen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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