Rechtssatz: § 7 Abs 1 und Abs 2 StVO erfordern ein verschiedenes Verhalten des Fahrzeuglenkers. Abs 1 enthält die Grundregel, soweit als möglich rechts zu fahren, wobei der Abstand vom Fahrbahnrand je nach den Umständen verschieden groß einzuhalten ist (und damit ein Sicherheitsabstand vom rechten Fahrbahnrand eingehalten werden darf). Abs 2 hingegen verpflichtet den Lenker, wenn es die Verkehrssicherheit erfordert, am rechten Fahrbahnrand zu fahren, und wenn dies aus besonderem Anlass nic... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Hinblick auf die Bestimmung des § 44a VStG kommt insbesondere der Tatzeit rechtliche Bedeutung zu, zumal der Beschuldigte geschützt werden soll, wegen des gleichen Verhaltens noch einmal verwaltungsstrafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Geht etwa aus der Anzeige und auch aus dem Straferkenntnis nicht hervor, um welche Monate bei einer Verletzung der Beitragserklärungspflicht gemäß § 21g Abs 1 AMA-Gesetz es sich handelt, sondern wird nur von "Vormonaten" gesproch... mehr lesen...
Mit dem im Spruch: genannten Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 24.8.1999 um ca. 10.00 Uhr in Graz 4, Afritschgasse 25, als Lenker des Personenkraftwagens 1) obwohl sein Verhalten am Unfallsort in ursächlichem Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden gestanden sei, sein Fahrzeug nicht sofort angehalten; 2) obwohl sein Verhalten am Unfallsort in ursächlichem Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden gestanden sei, trotz Aufforderung... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Nichtmitwirkung an der Feststellung des Sachverhaltes nach § 4 Abs 1 lit c StVO wurde durch das umschriebene Verhalten: "Sie haben sich geweigert, zur Sachverhaltsfeststellung ins Wachzimmer zu kommen, und konnten zu Hause bei mehreren Nachschauen nicht angetroffen werden" nicht begangen. So beschränkt sich diese Bestimmung auf eine vorwiegend passive Mitwirkungspflicht und konzentriert sich im Wesentlichen auf den Ort des Verkehrsunfalles bzw auf die Vermeidung eines Nacht... mehr lesen...
Nach dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Mur hat der Berufungswerber am 11.03.1999 als verantwortlicher Beauftragter der Firma A F AG mit Standort in K, nicht dafür gesorgt, dass "das Abladen von Frischfleisch bzw. der Transport desselben durch Lagerräume in hygienisch zulässiger Weise erfolgt. U.a. wurde festgestellt, dass der Asphaltboden stark verdreckt war, im unmittelbaren Abladebereich sich eine Müllsammelstelle sowie mehrere Bierkistenstapel befanden, im Bere... mehr lesen...
Rechtssatz: Während der Abschnitt IV des Anhanges zur LebensmittelhygieneV regelt, wie Transportmittel, Transportgefäße oder Behälter zur Beförderung von Lebensmitteln hygienisch beschaffen sein müssen, normiert § 17 Abs 3 Frischfleisch-HygieneV die Verpflichtung, das angelieferte Fleisch beim Transport im Freien und durch Räumlichkeiten, die nicht den Hygienebestimmungen nach Abs 1 entsprechen, durch geeignete Maßnahmen zu schützen. Daher ist § 17 Abs 3 der Frischfleisch-HygieneV, welche ... mehr lesen...
Mit der Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Judenburg vom 13.7.2000 wurde dem Berufungswerber eine Geschwindigkeitsüberschreitung im Ortsgebiet von St. Georgen ob Judenburg, auf der B 96, bei Strkm. 8,9 zur Last gelegt, die er am 26.2.2000, um 13.23 Uhr als Lenker des PKWs mit dem Kennzeichen begangen habe. Hiefür verhängte die belangte Behörde gemäß § 99 Abs 3 lit a StVO eine Geldstrafe von S 700,--. Dagegen erhob der Berufungswerber fristgerecht Einspruch. Er könne sich kaum vorste... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach § 49 Abs 2 VStG tritt die Strafverfügung durch die rechtzeitige Erhebung des gegen die Schuld gerichteten Einspruches außer Kraft. Daher hat die Behörde auch dann ein Straferkenntnis zu erlassen und darin gemäß § 64 Abs 2 VStG einen Kostenbeitrag in Höhe von 10% der verhängten Strafe zu verhängen, wenn der Beschuldigte die in der Strafverfügung verhängte Geldstrafe nach Übermittlung des Radarfotos im ordentlichen Verfahren eingezahlt hat, und daher nur noch der im Straferk... mehr lesen...
Rechtssatz: Da nach § 24 Abs 3 lit b StVO nur das Parken vor Haus- und Grundstückseinfahrten verboten ist, entspricht die spruchmäßige Umschreibung der Tat mit "um 14.42 Uhr ..... vor der Hauseinfahrt in A ...... abgestellt", nicht der Vorschrift des § 44a Z 1 VStG, wonach der
Spruch: eines Straferkenntnisses, wenn er nicht auf Einstellung lautet, die als erwiesen angenommene Tat zu enthalten hat. Dieser Bestimmung wird nur dann entsprochen, wenn im
Spruch: des Straferkenntnisses dem Beschul... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Hindern am Vorbei- oder Wegfahren bedeutet nicht eine Behinderung, sondern eine fahrtechnische oder rechtliche Unmöglichkeit des Vorbei- oder Wegfahrens. Der Begriff "gehindert" iSd § 23 Abs. 1 StVO bedeutet hingegen das Unmöglichmachen eines Verkehrsvorganges und ist daher als stärker anzunehmen als der Begriff des "Behinderns", welches meist nur eine Erschwerung eines Verkehrsvorganges bezeichnet, wobei kurzfristige und durch einfache Fahrmanöver zu behebende Behinderunge... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Strafbescheid wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 18.5.2000, um 14.46 Uhr, das Motorrad mit dem Kennzeichen in Wildalpen, auf der B 24, bei Strkm. 38.60, von Palfau kommend gelenkt, obwohl die Kennzeichentafel etwa in der Mitte stark nach oben gebogen gewesen sei. Durch diese Verformung sei das Kennzeichen nur erschwert bzw. auf größere Entfernung überhaupt nicht mehr ablesbar gewesen. Wegen Übertretung der Rechtsvorschrift des § 102 Abs 2 KFG verhängte... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 102 Abs 2 KFG stellt ua darauf ab, dass das Kennzeichen nicht durch "Verformung der Kennzeichentafel unlesbar" sein darf, und betrifft damit eine zB nach einem Verkehrsunfall eingetretene Verformung. Hingegen regelt die Bestimmung des § 49 Abs 6 dritter Satz erster Fall KFG (iVm § 102 Abs 1 leg cit) die Anbringung von Kennzeichen und normiert, dass die Kennzeichentafeln senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeuges annähernd lotrecht und so am Fahrzeug ange... mehr lesen...
Mit dem im Spruch: genannten Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 23.5.2000 um 18.15 Uhr auf Höhe der Tunnelwarte der Autobahnmeisterei Unterwald, A 2, Strkm 223,290, als vereidigtes Straßenaufsichtsorgan und Begleiter des Sondertransportes der Fa. F GesmbH, W, welcher mit Bescheid des LH von OÖ vom 19.5.2000, Zl.: BAUS-SO 450.297/6654-2000, die Bewilligung zur Durchführung eines Sondertransportes gemäß § 101 Abs 5 KFG 1997 erteilt worden sei, mit dem amtlic... mehr lesen...
Rechtssatz: Die bereits im
Spruch: näher zu umschreibende Vorsätzlichkeit einer Beihilfe nach § 7 VStG ist durch die nachstehende Vorhaltung nicht zutreffend konkretisiert: "Sie haben als vereidigtes Straßenaufsichtsorgan und Begleiter des Sondertransportes der transportierenden GesmbH vorsätzlich die Begehung einer Übertretung erleichtert, da Sie nicht für die Einhaltung der Auflage im Genehmigungsbescheid "gesorgt haben", wonach das Befahren einer Teilstrecke der Autobahnmeisterei zu meld... mehr lesen...
Rechtssatz: Kursorische Auflistung von vielen Übertretungspunkten. Keine Veranlassung für den Verwaltungssenat, diese in einem aufwändigen Ortsaugenschein aus Gründen des verfassungsrechtlichen Gebotes einer sparsamen Verwaltungsführung zu rekonstruieren. mehr lesen...
Rechtssatz: Der Berufungswerber hat das Recht, nicht für eine Tat zur Verantwortung gezogen zu werden, die er nicht begangen hat. Indem ihm die Erstbehörde in der rechtskräftig gewordenen Strafverfügung vorgeworfen hat, ein "Motorfahrrad" gelenkt zu haben, ohne die Bedingungen, die beim Lenken eines derartigen Kraftfahrzeuges vorgeschrieben wurden, eingehalten zu haben, wurde das Gesetz offenkundig zum Nachteil des Berufungswerbers verletzt, da er nicht ein Motorfahrrad gelenkt hat. Die Er... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten vorgeworfen, am 04.02.2000 mit einem Hubschrauber der Type AS 355 F1 mit dem Kennzeichen OE-XXZ oder der Type AS 350 B2 mit dem Kennzeichen OE-XXL im Zeitraume von 10 Uhr 00 bis ca 11 Uhr 30 Lokalzeit im Bereiche der P-alm im Gemeindegebiet von Abtenau drei Außenlandungen- bzw Außenstarts auf einem Gelände durchgeführt zu haben, welches laut Bescheid vom 31.01.2000, Zl. 5/05-78/259/35- 2000, für diesen Zweck nicht zug... mehr lesen...
Rechtssatz: Die ziffernmäßige Anführung des Kennzeichens des gesteuerten Hubschraubers, mit dem die konsenslosen Außenlandungen und Außenstarts durchgeführt wurden, ist für den Tatvorwurf gemäß § 9 Abs 1 und 2 LFG nicht erforderlich. Es kommt einzig darauf an, dass dem Beschuldigten vorgeworfen wird, mit einem Hubschrauber die konsenslosen Außenlandungen und Außenabflüge durchgeführt zu haben. Schlagworte § 44a Z 1 VStG; Für den Vorwurf gemäß § 9 Abs 1 und 2 LFG ist die ziffernmäßige ... mehr lesen...
Rechtssatz: Es ist nicht erforderlich, im Tatvorwurf gemäß § 9 Abs 1 und 2 LFG den jeweiligen Zeitpunkt der Außenlandungen auf die Minute genau festzuhalten. Durch die Angabe eines Tatzeitraumes, in welchem die Außenstarts und Außenlandungen stattgefunden haben, ist die Gefahr einer Doppelbestrafung ausgeschlossen, zumal durch die Angabe dieses Zeitraumes sämtliche sich darin ereigneten Einzeltathandlungen umfasst sind. Die vorliegenden Außenlandungen und Außenstarts stellen auf Grund des ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 2.2.2000, GZ.: 15.1 1999/679, wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe als Gewerbeinhaber der Firma Z E, Erdbewegungen, Sand- und Schottergewinnung mit dem Sitz in F (diese sei Zulassungsbesitzer des Lkw Marke ÖAF, Kennzeichen, Anhänger Schwarzmüller, Kennzeichen) nicht dafür Sorge getragen, dass der Zustand bzw die Ladung des genannten Fahrzeuges den Vorschriften des Kraftfahrgesetztes, KFG 1967 und des Güterbeförderungsgesetzes und ... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist eine Ausnahmebewilligung nach § 104 Abs 9 KFG für Sondertransporte mit Überbreite zeitlich abgelaufen, sind auch die im Bewilligungsbescheid erteilten Auflagen nicht mehr rechtswirksam und können nicht mehr Gegenstand einer Verwaltungsübertretung sein. In diesem Falle sind wieder die allgemeinen Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes einzuhalten, wie die Bestimmung über die größte Breite von Kraftfahrzeugen und Anhängern ohne Ausnahmebewilligung. Da jedoch innerhalb der Verfolg... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe in seiner Funktion als Dienstgeber die in den Punkten 1.) bis 3.) angeführten Ausländer I L, G P und M P als in der Krankenversicherung vollversicherte Pflichtversicherte am 14.6.2000 beschäftigt ohne diese Personen innerhalb von sieben Tagen zur Pflichtversicherung bei der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse anzumelden. Als übertretene Verwaltungsvorschrift wurde in allen drei Punkten die Bestimmung ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Unterlassung der Anmeldung einer gemäß § 33 Abs 1 ASVG in der Krankenversicherung Pflichtversicherten ist ein anderes Tatbild als die Unterlassung der Anmeldung einer gemäß § 33 Abs 2 ASVG nur in der Unfallversicherung Teilversicherten (siehe VwGH vom 21.4.1998, 97/08/0423, ergangen zur 51. ASVG-Novelle, mit der auch geringfügig Beschäftigte in das Meldesystem einbezogen wurden). Daher muss die Tatumschreibung klar erkennen lassen, welche dieser beiden Anmeldepflichten der ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die dem Beschuldigten zur Last gelegte Anstiftung setzt die vorsätzliche Bestimmung eines anderen zu rechtswidrigen tatbildmäßigen Verhalten, also die Hervorrufung des Handlungsentschlusses und die Ausführung der Haupttat selbst voraus. Die strafbare Anstiftung nach § 7 VStG fordert eine bewusste Einwirkung auf den Täter, die ihn zu seinem Verhalten veranlasst oder in seinem Verhalten bestärkt. Ein wegen Anstiftung gemäß § 7 VStG verurteilendes Straferkenntnis hat in seinem § ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 5.11.1999, GZ.: 15.1 1999/2331, wurde dem Berufungswerber angelastet, er habe am 2.3.1999 um 16.30 Uhr mit dem Omnibus der Marke Setra S 213 H mit dem Kennzeichen, auf der A 9 (Pyhrnautobahn), im Gemeindegebiet von Spielfeld, auf Höhe Strkm 229,8, von Slowenien kommend in Fahrtrichtung Graz einen Kraftfahrlinienverkehr zwischen L und B L betrieben, ohne im Besitz einer hiefür notwendigen Konzession gewesen zu sein. Wegen dieser Übertretung wurd... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Übertretung nach § 1 Abs 3 KraftfahrlinienG wird durch die Vorhaltung, am 2.3.1999 um 16.30 Uhr mit einem bestimmten Omnibus auf der A 9 auf Höhe Strkm 229,8 von Slowenien kommend "einen Kraftfahrlinienverkehr zwischen Linz und Banja Luka betrieben zu haben, ohne im Besitz der hiefür erforderlichen Konzession gewesen zu sein", nicht im Sinne des § 44a Z 1 VStG ausreichend umschrieben. Daraus gehen nämlich die Voraussetzungen für die Annahme eines Kraftfahrlinienbetriebes n... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25.5.2000, GZ.: 15.1 1998/4959, stellte die Bezirkshauptmannschaft Liezen, Politische Expositur Gröbming ein gegen Herrn Ing. B S eingeleitetes Verwaltungsstrafverfahren wegen des Verdachtes der Übertretung nach § 17 Abs 2 Bauarbeiterschutzverordnung ein. Begründet wurde der Einstellungsbescheid im Wesentlichen damit, dass ein beim Bezirksgericht B A durchgeführtes Gerichtsverfahren ergeben habe, dass dem tödlich verunglückten Arbeiter bei der Errichtung der Stiege der Woh... mehr lesen...
Rechtssatz: § 17 Abs 2 BauV ist ein sogenannter Auffangtatbestand, welcher dem Arbeitgeber für jene Arbeitsschritte auf der Baustelle, für welche nach der Bauarbeiterschutzverordnung keine Spezialvorschriften bestehen, eine allgemeine Verpflichtung zur Bereitstellung der erforderlichen und geeigneten Betriebseinrichtungen, sonstigen mechanischen Einrichtungen und Betriebsmittel sowie der notwendigen Schutzvorrichtungen auferlegt. Hiebei ist im Anlassfall gegebenenfalls unter Beiziehung ei... mehr lesen...
Mit dem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Murau vom 14.3.2000, GZ.: 15.1 1997/1817, wurde Herrn M P zur Last gelegt, er habe im Jahre 1993 bei der Quellfassung I auf dem Grundstück Nr., der KG Z, im Bereich seiner bescheidmäßig bewilligten Fischteichanlage eine Förderpumpe zu dem Zwecke, Quellwasser in seine Fischteichanlage zu pumpen, errichtet, wobei er diese Förderpumpe regelmäßig (zuletzt nachweislich am 23. und 27.4.1998 jeweils um 22.00 Uhr) betrieben habe, obwohl der Einbau und Be... mehr lesen...
Beachte gleichlautende Entscheidung zu VwSen-107379/3/Br/Bk und 107380/3/Br/Bk vom 22. Jänner 2001; Verwaltungsgerichtshofbeschwerde anhängig Rechtssatz: Nach § 84 Abs.2 StVO 1960 sind außerhalb von Ortsgebieten Werbungen und Ankündigungen an Straßen innerhalb einer Entfernung von 100 m vom Fahrbahnrand verboten (dies gilt jedoch nicht für die Nutzung zu Werbezwecken gemäß § 82 Abs.3 lit.f (für die Nutzung der Rückseite von Verkehrszeichen...)). Der Absatz 1 leg.cit. normiert, dass a... mehr lesen...