RS UVS Oberösterreich 2001/03/15 VwSen-107412/11/Br/Bk

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Veröffentlicht am 15.03.2001
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Rechtssatz

Kursorische Auflistung von vielen Übertretungspunkten. Keine Veranlassung für den Verwaltungssenat, diese in einem aufwändigen Ortsaugenschein aus Gründen des verfassungsrechtlichen Gebotes einer sparsamen Verwaltungsführung zu rekonstruieren.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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