Entscheidungen zu § 367 GewO 1994

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Entscheidungen 181-210 von 389

RS UVS Wien 1998/08/04 04/G/33/366/98

Rechtssatz: Die eingangs des Punktes 3.5 der ÖNORM B 3850 in der Fassung vom 1.10.1986 enthaltene Forderung, dass "Brandschutztüren nach dem Öffnungsvorgang selbsttätig schließen (müssen)", kann nur so verstanden werden, dass dieser Vorgang jederzeit "funktionieren" muß, dh gewährleistet sein muß. Dass aufgrund dieser Bestimmung nicht nur Konstruktionsmerkmale einer Brandschutztüre verboten sind, die die entsprechende Funktion in Frage stellen würden, sondern auch sonstige nachteilige (äuß... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 04.08.1998

TE UVS Wien 1998/06/08 04/G/21/197/98

Begründung: Mit angefochtenem Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten wie folgt zur Last gelegt: "Sie haben es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der M-Aktiengesellschaft zu verantworten, daß diese Gesellschaft am 12.01.1998 in der Betriebsanlage Wien, B-Straße insofern gegen die Gewerbeordnung verstoßen hat, als folgende Auflagen des Bescheides vom 15.11.1989, Zahl MBA 23 - BA 19054/5/89 nicht eingehalten wurden: 1) entgegen Auflage 61), wonach Beläge und Verkleidungen von Fußböden, W... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 08.06.1998

RS UVS Oberösterreich 1998/05/27 VwSen-221453/2/Kl/Rd

Rechtssatz: Gemäß § 338 Abs.1 GewO 1994 idF vor der Gewerberechtsnovelle 1996, sind, soweit dies zur Vollziehung der gewerberechtlichen Vorschriften erforderlich ist, die Organe der zur Vollziehung dieser Vorschriften zuständigen Behörden sowie die von diesen Behörden herangezogenen Sachverständigen berechtigt, Betriebe sowie deren Lagerräume während der Betriebszeiten zu betreten und zu besichtigen und Kontrollen des Lagerbestandes vorzunehmen. Der Betriebsinhaber oder dessen Stellvertret... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 27.05.1998

TE UVS Wien 1998/05/11 04/G/33/211/98

Begründung: 1. Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgende Tatanlastung: "Sie haben als Betriebsinhaber im Betriebsort Wien, D-kanal, von 22.11.1997 bis 25.11.1997 bei Betrieb der gewerblichen Betriebsanlage insoferne nicht für die Einhaltung der in Betriebsanlagenbescheiden vorgeschriebenen Auflagen gesorgt, als 1) Sie entgegen Auflage Punkt 10 des Betriebsanlagenbescheides vom 19.4.1988, MBA 2 - Ba 1633/1/88 (Über die Tragfähigkeit sowie über die Schwimmfähigkeit (Konstruktion zuzü... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 11.05.1998

RS UVS Wien 1998/05/11 04/G/33/211/98

Rechtssatz: Auch dann, wenn ein Teil der aus gewerberechtlicher Sicht eine Einheit bildenden Betriebsanlage zivilrechtlich verpachtet und der Pächter in einem Teil dieser Betriebsanlage aufgrund einer eigenen Gewerbeberechtigung zur Ausübung eines Gewerbes (hier: Ausübung des Gastgewerbes in der Betriebsart eines Espressos) berechtigt ist, ist dennoch der Betriebsinhaber, an den die gewerbebehördlichen Betriebsanlagengenehmigungsbescheide gemäß den §§ 74 und 81 GewO 1994 gerichtet sind, fü... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 11.05.1998

TE UVS Wien 1998/04/02 04/G/35/61/97

Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgende Tatanlastungen: "Sie haben als gewerberechtliche Geschäftsführerin (§ 370 Abs 2 GewO 1994) der H GesmbH mit Sitz in Wien, S-platz, zu verantworten, daß diese in der Zeit von 30.12.1994 bis 17.8.1995 in der Betriebsanlage in Wien, B-Straße, die mit rechtskräftigem Bescheid vom 15.1.1991, MBA 31 - Ba 20.844/1/90 in der Fassung der Berufungsbescheide vom 22.5.1992, Zl MA 63 - M 215/91 und des Bundesministeriums für wirtschaftliche ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 02.04.1998

RS UVS Wien 1998/04/02 04/G/35/61/97

Rechtssatz: Ist in einem Bescheidauflagenpunkt einerseits die Einholung eines näher umschriebenen Gutachtens und andererseits die Vorlage dieses Gutachtens bei der Gewerbebehörde "vor Inbetriebnahme" normiert, nicht aber auch eine Verpflichtung zur Bereithaltung eines solchen Gutachtens in der Betriebsanlage zur Einsichtnahme durch behördliche Organe, stellt das der Berufungswerberin angelastete Verhalten, nämlich die Nichtvorlage eines solchen Gutachtens anläßlich von nach Inbetriebnahme ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 02.04.1998

RS UVS Wien 1998/04/02 04/G/35/61/97

Rechtssatz: Wird in einer Bescheidauflage lediglich die Verpflichtung zum Einbau automatisch wirkender Brandschutzklappen beim Durchtritt der Be- und Entlüftungskanäle durch Brandabschnitte normiert, liegt eine Nichteinhaltung des gegenständlichen Bescheidauflagenpunktes nur dann vor, wenn die in diesem Auflagenpunkt vorgeschriebenen Brandschutzklappen nicht eingebaut wurden. Das der Berufungswerberin angelastete Verhalten, daß eine Einbaubestätigung einer Fachfirma nicht vorgelegt werden ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 02.04.1998

RS UVS Wien 1998/04/02 04/G/35/61/97

Rechtssatz: Hat der Betreiber einer Betriebsanlage zwei Möglichkeiten, um einem Bescheidauflagenpunkt zu entsprechen, nämlich entweder die Bereithaltung der näher bezeichneten Prüfberichte über die normgemäße Ausführung der Brandabschlüsse (T 30) oder die Kennzeichnung dieser Abschlüsse entsprechend der ÖNORMen B 3850 bzw B 3855, entspricht die Tatanlastung, die nur darauf abstellt, daß Prüfberichte samt Einbaubestätigungen für die T 30-Türen nicht vorgelegt werden haben können, deshalb ni... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 02.04.1998

RS UVS Wien 1998/04/02 04/G/35/61/97

Rechtssatz: Da der im vorliegenden Fall maßgebliche zweite Satz der Bescheidauflage ("Gaszähler und Verbindungsleitungen zu diesen sind vor Beschädigung zu schützen. Aufstellungsorte müssen ausreichend gelüftet sein.") keinerlei Vorschreibung enthält, durch welche bestimmte geeignete - behördlich erzwingbare - Maßnahmen eine "ausreichende" Belüftung der Aufstellungsorte von Gaszählern zu erwarten ist (zB durch näher konkretisierte Lüftungsöffnungen bestimmten Ausmaßes), fehlt dieser die fü... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 02.04.1998

RS UVS Kärnten 1998/03/26 KUVS-28/4/98

Rechtssatz: Um die Strafe des Verfalls verhängen zu können ist es Voraussetzung, zuvor die Tat- und Schuldfrage zu klären. Unternimmt die belangte Behörde keinen Versuch in dieser Richtung, so ist ihr Bescheid mit Rechtswidrigkeit belastet. Auch der Hinweis auf § 17 VStG geht ins Leere, weil dieser in Abs 1 und Abs 2 lediglich normiert, unter welchen Umständen, sofern die Verwaltungsvorschriften selbst nichts anderes bestimmen, Gegenstände für verfallen erklärt werden dürfen. Die Bestimmun... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 26.03.1998

TE UVS Wien 1998/03/16 04/G/33/130/98

Begründung: 1. Das im
Spruch: zitierte Straferkenntnis enthält folgende Tatanlastung: "Sie haben am 21.09.1996 vom Büro der Fa "L" im Standort Wien, K-Ring, im Rahmen einer Werbeanzeige in einer periodischen Druckschrift (K-beilage "F") Arzneimittel, nämlich die Hormonpräperate Melatonin- und DHEA-Kapseln, mittels Zusendung im Postweg angeboten, obwohl der Versandhandel mit Arzeinmittel an den Letztverbraucher unzulässig ist." Der Berufungswerber habe dadurch § 367 Z 14 iVm § 50 Abs 2 GewO ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 16.03.1998

RS UVS Wien 1998/03/16 04/G/33/130/98

Rechtssatz: Das Verbot des § 50 Abs 2 GewO 1994, wonach der Versandhandel mit Arzneimitteln unzulässig ist, bezieht sich nur auf jene Stoffe und Präparate, deren Verkauf an Letztverbraucher durch bundesrechtliche Vorschriften auch außerhalb von Apotheken gestattet ist. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 16.03.1998

TE UVS Wien 1998/03/06 04/G/21/618/97

Begründung: Das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 10. Bezirk, vom 21.8.1997, Zl MBA 10 - S 18769/96, hat folgenden
Spruch: "Sie haben es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der P & Co zu verantworten, daß in der Betriebsanlage in Wien, D-gasse zumindest am 19.11.1996 folgende Bestimmungen der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Begrenzung der Emission von chlorierten organischen Lösemitteln aus ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 06.03.1998

TE UVS Wien 1998/03/05 04/G/21/757/97

Begründung: Das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 2. Bezirk, vom 19.9.1997, Zl MBA 2 - S 9394/97, hat folgenden
Spruch: "Sie haben als gewerberechtlicher Geschäftsführer der B-AG im Betriebsort Wien, S-straße am 24.7.1997 bei Betrieb der gewerblichen Betriebsanlage insofern nicht für die Einhaltung der in Betriebsanlagenbescheiden vorgeschriebenen Auflagen gesorgt, als 1) entgegen der Auflage Punkt 11) des beiliegenden Betriebsanlagenbeschei... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 05.03.1998

TE UVS Wien 1998/02/03 04/G/21/818/97

Begründung: Mit angefochtenem Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten wie folgt zur Last gelegt: "Sie haben es gemäß § 370 Abs 2 GewO 1994 als gewerberechtlicher Filialgeschäftsführer der B Aktiengesellschaft zu verantworten, daß am 09.12.1996 im Standort Wien, H-Straße beim Betrieb der gewerblichen Betriebsanlage zur Ausübung des Handelsgewerbes gemäß § 103 Abs 1 lit b Ziffer 25 GewO 1973, beschränkt auf den Kleinhandel, nunmehr Handelsgewerbe gemäß § 124 Ziffer 11 GewO 1994, beschränkt a... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 03.02.1998

TE UVS Wien 1998/01/16 04/G/33/4/98

Begründung: 1. Das obzitierte Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: "Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen berufenes Organ der R-GmbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft nach dem Ausscheiden des gewerberechtlichen Geschäftsführers, Herrn Ernst F, mit 31.5.1997, trotz Verkürzung der Frist zur Bestellung eines Geschäftsführers auf unverzüglich mit Bescheid vom 23.6.1997, Zahl MBA 12 - G/G/5667/97, rechtskräftig am 1.7.1997, in der Zei... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 16.01.1998

RS UVS Wien 1998/01/16 04/G/33/4/98

Rechtssatz: Bei einer auf "unverzüglich" verkürzten Frist ist davon auszugehen, daß die Behörde damit eine solche Frist festgesetzt hat, die es der Partei tatsächlich ermöglicht, bei ernsthaftem Betreiben die Bestellung eines neuen Geschäftsführers oder Pächters im Sinne des § 9 Abs 2 GewO 1994 (also einschließlich der Genehmigung durch die zuständige Gewerbebehörde) zu erwirken. Nach den Erfahrungen in der Verwaltungspraxis ist aber hiefür ein Zeitraum von mindestens zwei Monaten zu berüc... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 16.01.1998

TE UVS Wien 1998/01/14 04/V/35/42/97

Begründung: Im Spruchpunkt 7) des angefochtenen Straferkenntnisses wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe es als gewerberechtlicher Filialgeschäftsführer der M Warenhandels AG mit Sitz in N zu verantworten, daß diese Gesellschaft in der weiteren Betriebsstätte in Wien, P-straße, vom 28.1.1997 bis 26.5.1997, die mit rechtskräftigem Bescheid vom 8.6.1983, Zl MBA 21-Ba 12800/1/83, im Punkt 9 vorgeschriebene Auflage ("Druckgaspackungen dürfen nur auf unbrennbaren Regalen gelagert w... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 14.01.1998

RS UVS Wien 1998/01/14 04/V/35/42/97

Rechtssatz: Enthält der
Spruch: eines Straferkenntnisses nach § 367 Z 25 GewO 1994 iVm einer näher bezeichneten, im
Spruch: wörtlich angeführten, in einem Betriebsanlagenbescheid vorgeschriebenen Bescheidauflage zwei Tatanlastungen (hier: Bereithaltung von näher bezeichneten Druckgaspackungen in Regalen, die nicht mit brandhemmenden Seitenwänden ausgestaltet waren sowie Vorhandensein von Böden aus Trapezblech an Stelle der geforderten brandhemmenden Fachböden, bei denen auch die Blenden an d... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 14.01.1998

RS UVS Kärnten 1998/01/08 KUVS-420/8/97

Rechtssatz: Die einmalige Belehrung des Beschuldigten an die Kellnerin, unter 16-Jährige dürfen überhaupt keinen Alkohol, zwischen 16 und der Volljährigkeit nur Wein und Bier, jedoch keine Spirituosen trinken, kann nicht als ausreichende Sorgetragung zur Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen gewertet werden. Dies umso mehr, wenn der Beschuldigte zwar ganztägig im Betrieb aufhältig, jedoch hauptsächlich in der Küche beschäftigt ist und nur am Nachmittag "kurzfristig einige Male im Gastlok... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 08.01.1998

RS UVS Vorarlberg 1998/01/07 1-0712/97

Rechtssatz: Eine Bestrafung nach der im
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses angeführten Bestimmung setzt voraus, daß die Person, durch die sich der Beschuldigte eine Tätigkeit besorgen ließ, alle Tatbestandsmerkmale des §366 Abs1 Z1 Gewerbeordnung, sohin auch des §1 Abs2 leg. cit. betreffend die Gewerbsmäßigkeit, verwirklicht hat. Im vorliegenden Fall wurde aber neben der Unterlassung der konkreten Umschreibung der von C. K. durchgeführten Tätigkeiten auch nicht ausgeführt, inwiewe... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 07.01.1998

TE UVS Wien 1997/12/22 04/G/21/826/97

Begründung: Mit angefochtenem Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten zur Last gelegt, er habe es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der P-GmbH zu verantworten, daß in der Betriebsanlage mit dem Standort in Wien, S-gasse am 16.9.1997 die mit rechtskräftigem Bescheid des MBA 12 vom 20.5.1988, MBA 12 - BA 24398/1/88, unter Punkt 56) vorgeschriebene Auflage, wonach Türen zu betriebsfremden Räumen, Brandabschnittstüren, die Türen des Kühlaggregateraumes und die Türe zwischen Eingangshalle ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 22.12.1997

RS UVS Wien 1997/12/22 04/G/21/826/97

Rechtssatz: Gemäß Punkt 1 (Anwendungsbereich) der ÖNORM B 3850 (Ausgabe 1.10. 1986) bezieht sich diese ÖNORM nur auf Drehflügeltüren u -tore und ist auf Schiebetüren nicht anzuwenden. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 22.12.1997

TE UVS Wien 1997/12/18 04/G/35/803/96

Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgende Tatanlastungen: "Sie haben es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der B-AG mit handelsrechtlichem Sitz in N und Hauptstandort in Wien, N-gasse zu verantworten, daß diese Gesellschaft im Betriebsort Wien, W-straße am 29.3.1996 bei Betrieb der gewerblichen Betriebsanlage insofern nicht für die Einhaltung der in Betriebsanlagenbescheiden vorgeschriebenen Auflagen gesorgt, als 1) entgegen der Auflage Punkt 29) des beiliegenden Be... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 18.12.1997

TE UVS Wien 1997/12/18 04/G/21/765/97

Begründung: Mit angefochtenem Straferkenntnis wurde der Beschuldigten wie folgt zur Last gelegt: "Sie haben es als handelsrechtliche Geschäftsführerin und somit als zur Vertretung nach außen Berufene der "D" Dentalwarengroßhandlung H-GesmbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft in Wien, L-platz nach dem Ausscheiden des letzten gewerberechtlichen Geschäftsführers, Herrn Roger F (ausgeschieden am 31.05.1996) am 11.08.1997, um 09.55 Uhr das Gewerbe "Handelsgewerbe gemäß § 124 Ziffer 11 GewO... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 18.12.1997

RS UVS Wien 1997/12/18 04/G/35/803/96

Rechtssatz: Aus dem Wortlaut der gegenständlichen Bescheidauflage ("Der Durchgang aus dem Stauraum vor den Kassen zum Ausgang muß mindestens einen Meter breit sein.") in Verbindung mit dem einen Bestandteil des Betriebsanlagenbescheides bildenden Betriebsanlagenplan geht eindeutig hervor, daß der in der Auflage genannte Durchgang aus dem Stauraum vor den Kassen zum Ausgang zwischen der Kassa 2 und der rechts davon befindlichen Außenwand direkt zum Ausgang verläuft. Daß der im zitierten Bes... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 18.12.1997

TE UVS Wien 1997/12/17 04/G/21/781/97

Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er hätte es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der S-gesmbH zu verantworten, daß am 15.9.1997 in der Betriebsanlage in Wien, M-straße, vier Auflagen des rechtskräftigen Bescheides vom 11.10.1977, MBA 4/5 - Ba 31.203/5/77 (nämlich die Auflagen Nr 3, 24, 26 und 37) sowie die Auflage Nr 2 des rechtskräftigen Bescheides vom 4.12.1985, MBA 4/5 - Ba 31.203/1/85, nicht eingehalten wurden. Wegen Verwal... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 17.12.1997

TE UVS Wien 1997/12/04 04/G/21/777/97

Begründung: Das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 19. Bezirk, vom 22.7.1997, Zl MBA 19 - S 248/97, hat folgenden
Spruch: "Sie haben es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der G & Co Gesellschaft mbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft mit dem gewerberechtlichen Standort in Wien, R-gasse in der Zeit von 1.8.1996 bis 31.3.1997 das Baumeistergewerbe in Wien, O-gasse, und somit außerhalb des Standortes oder einer weiteren Betriebsstät... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 04.12.1997

RS UVS Wien 1997/12/04 04/G/21/777/97

Rechtssatz: Bei einer Bestrafung nach § 367 Z 16 iVm § 46 Abs 1 GewO 1994 ist im
Spruch: des Straferkenntnisses nicht nur das Gewerbe zu bezeichnen, dessen Ausübung außerhalb des Standortes der Gewerbeberechtigung oder einer weiteren Betriebsstätte dem Beschuldigten zur Last gelegt wird, sondern es sind auch die Tätigkeiten zu umschreiben, durch die das Gewerbe ausgeübt worden sein soll. Die Bezeichnung des Gewerbes reicht als Darstellung der Tätigkeiten nicht aus. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 04.12.1997

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