RS UVS Wien 1997/12/22 04/G/21/826/97

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Veröffentlicht am 22.12.1997
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Rechtssatz

Gemäß Punkt 1 (Anwendungsbereich) der ÖNORM B 3850 (Ausgabe 1.10. 1986) bezieht sich diese ÖNORM nur auf Drehflügeltüren u -tore und ist auf Schiebetüren nicht anzuwenden.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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