Rechtssatz: Erschöpft sich die erstinstanzliche Tatanlastung darin, dass der Berufungswerber ?als gewerberechtlicher Geschäftsführer... zu verantworten (habe), dass Organen .... die für die Gewerbeausübung maßgebenden behördlichen Urkunden nicht vorgewiesen und zur Einsichtnahme ausgefolgt wurden" und fehlt jeglicher Hinweis, worin das Nichtvorweisen bzw. die Nichtausfolgung zur Einsichtnahme entsprechend den Tatbestandsmerkmalen der Bestimmung des § 338 Abs 1 GewO bestanden haben soll bz... mehr lesen...
Rechtssatz: Wer als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer GmbH nach dem Ausscheiden des gewerberechtlichen Geschäftsführers (ausgeschieden mit Wirksamkeit vom 30.6.2001) und Ablauf des 6-monatigen Rechts auf Weiterausübung vom 2.7.2002 bis 28.10.2002 trotz der gemäß § 9 GewO bestehenden Verpflichtung zur Bestellung eines Geschäftsführers ein Gewerbe (Immobilientreuhänder, Immobilienmakler, Immobilienverwalter und Bau... mehr lesen...
Mit angefochtenem Straferkenntnis der belangten Behörde vom 26.02.2002, GZ.: A4-St 832/2001/304, wurde dem Berufungswerber angelastet, er habe es laut Anzeige der Bundespolizeidirektion G vom 05.07.2001 als gewerberechtlicher Geschäftsführer der R OEG in Ausübung seines Gastgewerbes in der Betriebsart "Stehcafe" am Standort G zu verantworten gehabt, dass am 04.07.2001 um 00.10 Uhr in seinem Lokal so laut Musik gespielt worden sei, dass die einschreitenden Polizisten den Musiklärm schon vor... mehr lesen...
Rechtssatz: Unterschiedliche Tatvorwürfe liegen vor, wenn das lautstarke Abspielen von Musik beim Gastgewerbebetrieb im Ladungsbescheid als "genehmigungspflichtige Änderung der Betriebsanlage" nach § 366 Abs 1 Z 3 GewO vorgehalten wurde, während dieselbe Handlung im Straferkenntnis als "Verletzung einer Auflage des Konzessionserteilungsbescheides" nach § 367 Z 25 GewO bezeichnet wird, wonach "musikalische Darbietungen nur in Zimmerlautstärke gestattet sind und die Wohnungsnachbarn nicht un... mehr lesen...
Begründung: Im angefochtene Straferkenntnisses wird dem Beschuldigten Folgendes vorgeworfen: ?I. Herr Klaus S, geb. 2.2.1962, hat es als gewerberechtlicher als auch handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma Klaus S GmbH mit Sitz in B, G-straße 64, also als gemäß § 9(1) VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ dieser Firma zu verantworten, dass diese Firma es unterlassen hat, für die Erfüllung der mit Bescheid des Amtes der Salzburger Landesregierung vom 27.4.2000 Zl.: 4/04- 46/7... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach der Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 367 Z 26 GewO 1973 der auf die Strafbarkeit der Nichteinhaltung von Auflagen und Aufträgen in Bescheiden verweist, ist das in einem solchen Bescheid enthaltene Gebot oder Verbot Teil des Straftatbestandes, was voraussetzt, dass derartige Auflagen so klar gefasst sein müssen, dass sie dem Verpflichteten jederzeit die Grenzen seines Verhaltens und damit die Einhaltung der Auflagen zweifelsfrei erkennen lassen (vgl 23.5.19... mehr lesen...
Rechtssatz: Erlässt der Bürgermeister der Landeshauptstadt Klagenfurt gegen den Berufungswerber als Geschäftsführer einer GmbH die Aufforderung iSd § 360 Abs 1 iVm § 366 Abs 1 Z 1 GewO 1994 idgF, wonach innerhalb von zehn Tagen ab Erhalt dieses Schreibens ein der Rechtsordnung entsprechender Zustand, das ist die Einstellung jeglicher unbefugter Tätigkeit betreffend die Ausübung des Gastgewerbe in der Betriebsart Restaurant im Standort A, herzustellen ist, so handelt es sich dabei um eine "... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des x, Allgemeine Verwaltung, vom ***, Zl **************/Mag ***/**, wurden über den Beschuldigten K**** K*** wegen der Nichterfüllung von insgesamt fünfzehn im Straferkenntnis näher bezeichneter Auflagen nach § 367 Z 25 GewO fünfzehn Geldstrafen zu je S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: jeweils 12 Stunden) verhängt und ihm die Tragung eines anteiligen Kostenbeitrages zum erstinstanzlichen Verfahren in Höhe von S 750,-- auferlegt. In diesem Straferkenntnis wird dem Besch... mehr lesen...
Rechtssatz: Auflagen in gewerbebehördlichen Genehmigungsbescheiden sind grundsätzlich mit Inbetriebnahme der (geänderten) Betriebsanlage zu erfüllen, es muss daher keine Frist gesetzt worden sein. mehr lesen...
Rechtssatz: Derjenige, dem eine Tankstelle (auf Grund eines Tankstellenvertrages) überlassen wurde, damit er dort auf Grund einer eigenen Gewerbeberechtigung Mineralöle verkaufen kann, ist Inhaber der gewerberechtlichen Betriebsanlage und als solcher verpflichtet, die Auflagen eines gewerberechtlichen Genehmigungsbescheides einzuhalten, auch wenn die Behebung von Mängeln intern vom Überlasser der Tankstelle zu besorgen ist und der Überlassen (Eigentümer) der Bescheidadressat ist. Schla... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom **.**.****, 3-****-00 wurde über den Beschuldigten M***** B******** wegen einer Übertretung nach § 367 Z 2 iVm § 9 Abs 2 GewO gemäß § 367 Einleitungssatz GewO eine Geldstrafe von S 6 000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 216 Stunden) verhängt und ihm die Tragung eines anteiligen Kostenbeitrages zum erstinstanzlichen Verfahren in Höhe von 10 % der verhängten Strafsumme auferlegt. In diesem Straferkenntnis wird dem Beschuldigten zur Last gelegt,... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn der Gewerbeberechtigte von seinem Recht, das Gewerbe auszuüben nicht Gebrauch macht, treffen ihn naturgemäß auch die weitergehenden Ausübungsvorschriften nicht (hier: Verpflichtung zur Bestellung eines Geschäftsführers oder Pächters). mehr lesen...
Rechtssatz: Der Alkoholausschank an Jugendliche durch Gastgewerbetreibende wird nach der (speziellen) gewerberechtlichen Bestimmung des § 367 Z 35 iVm § 151 Abs 1 GewO 1994 und nicht nach dem Kärntner Jugendschutzgesetz geahndet. Wie es in den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage zur Gewerbeordnung (395 BlgNR XIII. GP, 218f) heißt, würden die Jugendschutzvorschriften der Bundesländer einschlägige Verbote vorsehen, die jedoch an die Jugendlichen und an die Erziehungsberechtigten g... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 2.1.2001, GZ.: 15.1 5387/2000, wurde dem Berufungswerber angelastet, er habe als gewerberechtlicher Betriebsinhaber seiner Betriebsanlage Herrn G R und Herrn J R, wohnhaft in P, am Samstag, dem 7.10.2000, zumindest um 13.40 Uhr erlaubt, in seiner Betriebsanlage auf dem Betriebsgrundstück Nr. KG Passail , außerhalb der bewilligten Betriebszeiten Hobelarbeiten durchführen zu lassen und habe seinem Angestellten F V, wohnhaft in P, ebenfalls erla... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Behörde war bei einer Sägewerksanlage von einer bewilligten Betriebszeit "Montag bis Freitag 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Samstag 06.00 Uhr bis 12.00 Uhr" ausgegangen. Sie hatte dem Betriebsinhaber eine Überschreitung dieser Betriebszeit vorgehalten, da an einem Samstag um 13.40 Uhr am Betriebsgrundstück Nr. 104/Hobelarbeiten durchgeführt wurden, und an einem weiteren Samstag um 13.30 Uhr auf dem südlichen Teil des Betriebsgeländes mit einem Radlader gefahren wurde. Jedoch über... mehr lesen...
Rechtssatz: Die im
Spruch: als zum Feststellungszeitpunkt nicht eingehalten gewesene Auflage Nr.2 aus dem nämlichen gewerbebehördlichen Bescheid lautet: "Sollte Hackgut in größerem Ausmaß im Freien gelagert werden, ist dieses abzudecken." Der Berufungswerber bestreitet nicht, dass am Betriebsgelände Hackgut - im Freien gelagert und nicht abgedeckt - vorgefunden wurde. Er bestreitet jedoch, dass es sich dabei um eine größere Menge gehandelt hätte. Es liege nämlich die Zeit des Juni außerhalb... mehr lesen...
Rechtssatz: Aus
Begründung: des Strafbescheides, Aktenlage und dem daraus ersichtlichen Feststellungsergebnis wird deutlich, dass es sich bei dem als unbefugt angelasteten Verhalten in Wahrheit um wiederholte Verstöße gegen ein rechtskräftig (mit dem spruchgemäß bezeichneten Betriebsanlagen-Genehmigungsbescheid) vorgeschriebenes Auflagengebot handelt, nämlich um Verstöße gegen Auflagenpunkt 26, wonach "in der Zeit von 22.00 - 6.00 Uhr .... keine Anlieferung erfolgen (darf)." Dies aber wäre ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom **.**.****, 3-*****-**, wurden über den Beschuldigten E**** P***** wegen der Nichteinhaltung der Auflagen 19, 21 und 22 des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft X vom *.*.****, 12-B-****, somit wegen Übertretung nach § 367 Z 25 GewO iVm den jeweiligen Auflagepunkten gemäß § 367 Einleitungssatz GewO drei Geldstrafen zu je S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: jeweils 12 Stunden) verhängt und ihm die Tragung eines anteiligen Kostenbeitrages ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Vorwurf der Nichterfüllung der bescheidmäßig vorgeschriebenen Auflagen erfordert auch den Vorwurf, dass zur Tatzeit von der Berechtigung tatsächlich Gebrauch gemacht wurde. mehr lesen...
Rechtssatz: Unstrittig und durch Auszug aus dem Firmenbuch (Stichtag 12.12.2000) bestätigt, wurde über die vorliegend als Gewerbeinhaber involvierte Gesellschaft mit Gerichtsbeschluss vom 19. Februar 1997 der Konkurs eröffnet und ist die Gesellschaft seither aufgelöst (§ 84 Abs.1 Z4 GesmbH-Gesetz; gesetzlicher Auflösungsgrund ohne nachfolgende Liquidation). Ist aber die Gesellschaft aufgelöst, wurde damit uno actu das Ausscheiden des bestellt gewesenen gewerberechtlichen Geschäftsführers -... mehr lesen...
Beachte VwGH 29.4.1983, Slg 11051A Rechtssatz: Wird in einem Genehmigungsbescheid eine Sperrstunde festgesetzt, welche gleich ist wie die in der Sperrzeitenverordnung festgesetzte Sperrstunde, so stellt ein Offenhalten des Gastgewerbebetriebes über die festgesetzte Sperrstunde hinaus eine Zuwiderhandlung gegen die Bestimmung des §368 Z9 GewO 1994 und nicht eine solche gegen §367 Z25 leg cit dar. Darauf ist auch bei der Formulierung des Tatvorwurfes Bedacht zu nehmen. mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 12 Abs.2 Störfallverordnung - diese Verordnung gilt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen auch für bereits genehmigte gefahrengeneigte Anlagen - hat der Inhaber einer vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung genehmigten gefahrengeneigten Anlage die nach § 7 oder § 8 anzufertigende Sicherheitsanalyse und den Maßnahmenplan (Abs.3) unverzüglich, spätestens jedoch vier Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung, zu erstellen und der zur Genehmigung der Betri... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 19.10.2000, GZ.: 15.1 988/2000, wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe als Inhaber der Gastgewerbekonzession in der Betriebsart Cafe geöffnet gehabt und seien 10 Gästen bewirtet worden, obwohl laut Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg vom 22.11.1999, GZ.: 4.1-8/1996, folgende Zwangs- und Sicherheitsmaßnahme verfügt worden sei: Die Betriebszeit der gastgewerblichen Betriebsanlage in B, (Cafe O längstens 22.00 Uhr jeden Tages... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 19.12.1999, GZ.: 15.1 1999/4624, wurde der Berufungswerberin zur Last gelegt, sie sei als Konzessionsinhaberin dafür verantwortlich, dass Herr A A am 8.6.1999 um 21.50 Uhr als Kellner des in K, etablierten Barbetriebes "C" durch eine überlaut aufgedrehte Musikanlage ungebührlicher Weise störender Lärm erregt worden sei. Wegen dieser Übertretung wurde über die Berufungswerberin gemäß § 367 Z 25 GewO 1994 eine Geldstrafe mit einer Strafhöhe von S... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine genehmigungspflichtige Änderung einer genehmigten Betriebsanlage nach § 366 Abs 1 Z 3 GewO liegt vor, wenn in einem Barbetrieb, bei dessen Betriebsanlagengenehmigung keine Auflagen über die Betreibung einer Musikanlage bzw hinsichtlich zu unterlassender Lärmbelästigungen erteilt wurden, eine nicht genehmigte Musikanlage verwendet wird, und dadurch bereits die bloße Möglichkeit einer (Lärm)Belästigung der Nachbarn im Sinne des § 81 Abs 1 GewO besteht. Daher konnte die Lärme... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 25.8.1999, GZ.: A 4 - St 892/1998/2010, wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe es laut Strafantrag des Gastgewerbereferates vom 3.12.1998 in Ausübung seines Gastgewerbes in der Betriebsart "Imbissstube" am Standort G, zu verantworten, dass der Auflagenpunkt 3. des ha. Bescheides vom 8.7.1998, GZ.: A 4 - K 893/b/1997/1, wonach über die nicht gefährlichen Abfälle (zB Altspeisefett und Speisereste) allgemeine Aufzeichnungen (zB Liefers... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Auflage muss in allen Punkten, also nicht nur in Teilbereichen, das gebotene Handeln für den Verpflichteten klar erkennen lassen. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn die an einen Gastgewerbetreibenden gerichtete Auflage lautet: "Über die nicht gefährlichen Abfälle (zB Altspeisefett und Speisereste) sind allgemeine Aufzeichnungen (zB Lieferscheine) zu führen, die Menge, Herkunft und "Vertrieb" der Abfälle - statt "Verbleib" der Abfälle - zu enthalten haben...". Dami... mehr lesen...
Auf Grund des von der gemäß § 51 Abs 1 VStG sachlich und örtlich zuständigen Berufungsbehörde durchgeführten Ermittlungsverfahrens, insbesondere auf Grundlage der in Anwesenheit des Berufungswerbers am 23.10.2000 vorgenommenen öffentlichen, mündlichen Verhandlung, ergeben sich folgende Feststellungen: Herr F J hat am 14.08.1997 am Standort G-Straße, F, das Gastgewerbe in der Betriebsart "Kaffeehaus" mit den Berechtigungen des § 142 Abs. 1 Z 2 bis 4 GewO 1994 angemeldet, da er selbst den Be... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Übertretung nach § 367 Z 5 GewO (Heranziehung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers zur Gewerbeausübung, der nicht mehr den in § 39 Abs 2 GewO festgelegten Voraussetzungen entspricht) wird nicht mehr begangen, sobald dieser Geschäftsführer im Sinne des 39 Abs 4 erster Satz GewO (durch Kündigung) ausgeschieden ist, indem er nach der Kündigung im Unternehmen keinerlei Tätigkeiten mehr entfaltet. Daher hätte dem Inhaber des Gastgewerbes eine Übertretung nach 367 Z 1 GewO z... mehr lesen...
Rechtssatz: Wie aus dem zentralen Gewerberegister und aus dem Firmenbuch hervorgeht und von der belangten Behörde auch rechtsrichtig festgestellt wurde, übt die E Kunststofffenster P. V GesmbH & Co OHG (offene Handelsgesellschaft) mit dem Sitz und Standort in P das Tischlereigewerbe, beschränkt auf die Erzeugung von Kunststofffenster, seit 22.12.1982 aus. Mit diesem Tag wurde V als gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt. Die E Kunststofffenster P. V GesmbH & Co OHG besteht aus... mehr lesen...