Gesamtverweisung Die Verweisung auf das Personalstatut einer juristischen Person ist eine Gesamtverweisung, die Rückverweisungen und Weiterverweisungen einschließt. (SZ 70/164= RS0108523) (§5 IPRG) Sitztheorie Das Personalstatut einer juristischen Person oder ein... mehr lesen...
Gesamtverweisung Die Verweisung auf das Personalstatut einer juristischen Person ist eine Gesamtverweisung, die Rückverweisungen und Weiterverweisungen einschließt. (SZ 70/164= RS0108523) (§5 IPRG) Sitztheorie Das Personalstatut einer juristischen Person oder ein... mehr lesen...
Anwendungsbereich Das IPRG beschränkt die Zulässigkeit der Rechtswahl allgemein auf Sachverhalte mit Auslandsberührung. Für sogenannte rein interne Verträge ist eine Rechtswahl nicht zulässig. Die konkrete Grenzziehung ist freilich überaus schwierig; welche Ausl... mehr lesen...
Zulaessigkeit Eine Rechtswahl ist nur zulässig in Fällen mit Auslandsberührung. (§ 1 Abs. 1 IPRG) und nur für bestimmte Sachbereiche, wie für das Ehegüterrecht (§ 19 IPRG) sowie alle gem. § 35 abs. 1 IPRG nicht unter das EVUe fallende gesetzliche... mehr lesen...
Anwendung von Amts wegenGemäß §§ 3, 4 Abs. 1 IPRG ist fremdes Recht von Amts wegen wie in seinem ursprünglichen Geltungsbereich anzuwenden und auch von Amts wegen zu ermitteln, dies auch dann, wenn die Parteien diese Frage unbeachtet gelassen haben. (RSP0000058) in ... mehr lesen...
Definition Das Personalstatut einer natürlichen Person ist das Recht des Staates, dem die Person angehört. (Abs. 1, 1. Satz) (= Heimatrecht)Rück- und Weiterverweisungen sind zu beachten. (§ 5 IPRG) Doppelstaatsbürgerschaft Hat eine Person neben einer fremden Staatsan... mehr lesen...
Feststellung von Amtswegen Die für die Anknüpfung an eine bestimmte Rechtsordnung maßgebenden tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sind von Amt wegen festzustellen (§ 2 1. Halbsatz) Handelt es sich um einen Sachverhalt mit Auslandsberührung, bedarf es der F... mehr lesen...
Unvereinbarkeit mit oesterr. Recht Eine Bestimmung des fremden Rechtes ist nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führen würde, das mit den Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung unvereinbar ist. (1. Satz)Berufenes fremdes Sachrecht ist im Inland grunds&... mehr lesen...
Allgemeines FormstatutLex causae Die Form einer Rechtshandlung ist nach demselben Recht zu beurteilen wie die Rechtshandlung selbst; (1. Halbsatz) Lex loci actus es genügt jedoch die Einhaltung der Formvorschriften des Staates, in dem die Rechtshandlung vorgenommen wird. (2.Halbsatz)&nb... mehr lesen...
„Anknüpfungsvoraussetzungen“ Welche Rechtsordnung durch die Kollisionsnorm berufen wird, hängt von der Erfüllung des entsprechenden Anknüpfungspunktes ab, also etwa davon, welche Staatsangehörigkeit oder welchen gewöhnlichen Aufenthalt die maßgeblic... mehr lesen...
„Anknüpfungspunkt“ Jenes Element des Tatbestandsbereiches, das Ausdruck der engsten Verknüpfung mit einer Rechtsordnung ist, wird als „Anknüpfungspunkt“ hervorgehoben (zB. Für die dinglichen Rechte der „Lageort der Sache“) (Schwimann, ... mehr lesen...
Fremdes Recht Fremdes Recht ist nach österreichischem kollisionsrechtlichen Verständnis ungeachtet der in § 4 Abs 1 IPRG vorgesehenen Mitwirkungspflichten der Parteien Recht, nicht eine zu behauptende und zu beweisende Tatsache.(RS0121291) Ermittlung fremden RechtesDie Ermitt... mehr lesen...
RegelungsgegenstandDer Regelungsgegenstand des internationalen Sachenrechtes sind „die dinglichen Rechte einschließlich Besitz“ (Abs. 1), was dingliche Rechte an körperlichen Sachen sind, das entscheidet gem. Abs. 2 die österr. Auffassung. Dingliche RechteD... mehr lesen...
Dinglicher NachlasserwerbDer Nachlasserwerb dinglicher Rechte an Liegenschaften richtet sich hinsichtlich des dinglichen Erwerbsaktes (modus) und der Typengestaltung nach dem Recht des Lageortes der Liegenschaft. Zeitpunkt des LiegenschaftserwerbsDies betrifft nach hRspr und Lehre nicht die... mehr lesen...
RechtsanwendungDie Testierfähigkeit und die sonstigen Erfordernisse für die Gültigkeit einer letztwilligen Verfügung, eines Erbvertrags oder eines Erbverzichtsvertrags sind nach dem Personalstatut des Erblassers zu beurteilen. Maßgebend ist der Zeitpunkt der Rechts... mehr lesen...
Heimfallsrecht/KaduzitaetsstatutKaeme es nach dem Personalstatut des Erblassers zum Heimfall, so tritt an die Stelle dieses Rechtes das Recht des Lageortes (Bestimmung zu Gunsten des oesterreichischen Fiskus). Rueck- und Weiterverweisung sind zu befolgen. Für die Anwendbarkeit des Recht... mehr lesen...
Materielle RechtsanwendungDie Rechtsnachfolge von Todes wegen ist nach dem Personalstatut des Erblassers zu beurteilen. Maßgebend ist der Zeitpunkt seines Todes. (Abs. 1) PersonalstatutPersonalstatut kann verschiedenes bedeuten. Nach § 9 IPRG ist es grundsätzlich das R... mehr lesen...
Voraussetzungen und Wirkungen einer Ehescheidung Für die – materiell-rechtlichen (EF.Slg 114.651) - Voraussetzungen und die Wirkungen der Scheidung einer Ehe beruft § 20 IPRG das für die persönlichen Rechtswirkungen der Ehe maßgebenden Recht im Zeitpunkt der Ehesch... mehr lesen...
EhewirkungsstatutDas Ehewirkungsstatut regelt das auf die persönliche Rechtswirkungen der Ehe anzuwendende Recht.In den Anwendungsbereich fallen die wechselseitigen nicht vermögensrechtlichen Ehewirkungen sowie alle nicht güterrechtlichen Vermögensfolgen, wie insb. Unterhalt (... mehr lesen...
Voraussetzungen der EheschließungDie Voraussetzungen der Eheschließung sind für jeden der Verlobten nach seinem Personalstatut zu beurteilen. (Abs. 1) Ehenichtigkeit Die Ehenichtigkeit ist für jeden der Verlobten nach seinem Personalstatut zu beurteilen. (Abs. 1) ... mehr lesen...
FormstatutDieses regelt in welcher Form eine Ehe geschlossen werden muss, um für den oesterr. Rechtsbereich Wirksamkeit zu entfalten. Unter Form ist die Art und Weise zu verstehen, in der die Ehekonsenserklärung zu erfolgen hat, also der äußere Ablauf des Eheschließungs... mehr lesen...
Begriff des Ehegüterrechts Das Ehegüterrecht regelt, was mit dem Vermögen der Ehegatten bei bzw. nach der Eheschließung geschieht und wie dieses anlässlich der Eheauflösung wieder auseinandergesetzt wird.Nicht in den Anwendungsbereich des § 19 IPRG fallen solch... mehr lesen...