Anwendung von Amts wegenGemäß §§ 3, 4 Abs. 1 IPRG ist fremdes Recht von Amts wegen wie in seinem ursprünglichen Geltungsbereich anzuwenden und auch von Amts wegen zu ermitteln, dies auch dann, wenn die Parteien diese Frage unbeachtet gelassen haben. (RSP0000058) in ...
mehr lesen...
Sie können den Inhalt von § 3 IPRG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
1 Kommentar zu § 3 IPRG
Kommentar zum § 3 IPRG von Ulrike Christine Walter
Anwendung von Amts wegenGemäß §§ 3, 4 Abs. 1 IPRG ist fremdes Recht von Amts wegen wie in seinem ursprünglichen Geltungsbereich anzuwenden und auch von Amts wegen zu ermitteln, dies auch dann, wenn die Parteien diese Frage unbeachtet gelassen haben. (RSP0000058) in ... mehr lesen...