§ 28 IPRG (weggefallen)

IPRG - IPR-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
§ 28 IPRG (weggefallen) seit 17.08.2015 weggefallen.
In Kraft seit 17.08.2015 bis 31.12.9999
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1 Kommentar zu § 28 IPRG


Kommentar zum § 28 IPRG von Ulrike Christine Walter

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Materielle RechtsanwendungDie Rechtsnachfolge von Todes wegen ist nach dem Personalstatut des Erblassers zu beurteilen. Maßgebend ist der Zeitpunkt seines Todes. (Abs. 1)   PersonalstatutPersonalstatut kann verschiedenes bedeuten. Nach § 9 IPRG ist es grundsätzlich das R... mehr lesen...

§ 28 IPRG | 3. Version | 769 Aufrufe | 24.11.09

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